Anerkennung der Fachhochschulreife über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife qualifiziert für ein Studium an Fachhochschulen. Für die Anerkennung der Fachhochschulreife sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife (erworben an einer Schule in öffentlicher Trägerschaft oder einer als Ersatzschule anerkannten Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern) und
- Nachweis eines berufsbezogenen Teils.
Der berufsbezogene Teil kann auf unterschiedliche Weise belegt bzw. absolviert werden:
- durch eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung,
- durch eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis,
- durch ein einjähriges gelenktes Betriebspraktikum,
- durch die mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht,
- durch ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr*,
- durch den Wehr- oder Zivildienst sowie den Bundesfreiwilligendienst*,
- durch eine mindestens vierjährige berufliche Tätigkeit innerhalb eines Berufsfeldes (im Falle eines am Abendgymnasium erworbenen schulischen Teils der Fachhochschulreife genügen drei Jahre).
*Abgeleistete Dienste von unter einem Jahr Dauer können auf die Dauer eines gelenkten Praktikums angerechnet werden.
Die Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife muss vor dem berufsbezogenen Teil erworben worden sein. Das gilt nicht für das Abendgymnasium.
Die Anerkennung kann schriftlich und formlos beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden.
Antragsverfahren
Mit dem Antrag sind folgende Nachweise vorzulegen:
- formloses Anschreiben,
- Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife (Original oder amtlich beglaubigte Kopie),
- Nachweis über den berufsbezogenen Teil (Original oder amtlich beglaubigte Kopie),
- ggf. Nachweis über eine Namensänderung.
Amtliche Beglaubigungen können z. B. in öffentlichen Einrichtungen oder Ämtern einer Stadt oder eines Landkreises oder bei Notaren vorgenommen werden.
Die Anerkennung erfolgt in Form eines Bescheides, mit dem zugleich eine Verwaltungsgebühr gemäß der „Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Kostenverordnung Bildungsministerium - KostVO BM M-V)“ verbunden ist.
Die Fachhochschulreife wird für das Land Mecklenburg-Vorpommern bescheinigt, und wird in der Regel – außer in den Bundesländern Bayern und Sachsen – auch in anderen Bundesländern anerkannt.