Impfungen

Beschäftigte, die bei ihrer Tätigkeit in Kontakt mit Körperflüssigkeiten und/oder -ausscheidungen von Schülerinnen und Schülern kommen, haben das Recht auf arbeitsmedizinische Vorsorge in Form von Untersuchungen bzw. Impfungen. Grundlage dafür ist eine Gefährdungsbeurteilung.
Das trifft in Mecklenburg – Vorpommern für alle Beschäftigten an den Förderschulen mit den Förderschwerpunkten „körperliche und motorische Entwicklung“ sowie dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ und gegebenenfalls für Beschäftigte im Rahmen des integrativen Unterrichts , aber auch für Beschäftigte an bestimmten beruflichen Schulen zu. Im Zweifelsfall muss eine individuelle Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt werden.
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur MV stellt als Arbeitgeber die erforderlichen finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung. Die Schulleiter/innen sind für die Organisation der notwendigen Termine für Untersuchungen bzw. für Impfungen verantwortlich. Die Termine laufen über den TÜV AMD Rheinland.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge kann entweder vor Ort in den Schulen oder in den regionalen Zentren des AMD TÜV Rheinland durchgeführt werden.
Betriebsärzte des AMD TÜV Rheinland für Beschäftigte an den öffentlichen Schulen und den Staatlichen Schulämtern in MV.
Alle Betriebsärzte sind erreichbar über:
Frau Petra Schach
E-Mail: dispo-mvp@de.tuv.com
Tel.: 030 7562 1936
Dipl. med. Taja Diel
Schulamtsbereiche Greifswald und Neubrandenburg
Frank-Andre Barteldt
Siemensallee 2 a
17489 Greifswald
Dr. med. Wiete Kleemann
Schulamtsbereich Rostock
Am Hechtgraben 1a
18147 Rostock
Maja Sernau
Schulamtsbereich Schwerin
Nicolai Gertich
Platz der Freiheit 5
19053 Schwerin