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In Mecklenburg-Vorpommern gibt es vier Staatliche Schulämter. Sie befinden sich in Greifswald, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin.Die Schulämter sind für die Schulen in ihren jeweiligen Einzugsbereichen verantwortlich.
Den Landräten obliegt die Rechtsaufsicht über die Gemeinden, Ämter und gemeindlichen Schulverbände als Schulträger.
Die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Schulbehörden sowie den Sitz der Schulämter hat das Bildungsministerium durch Rechtsverordnung geregelt.
Dr. Birgit Mett
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Tel.: 0385 588 7500
E-Mail: b.mett@bm.mv-regierung.de
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