Mutterschutz
Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die werdende Mutter und ihr Kind vor Gefährdungen der Gesundheit, Überforderungen und Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz zu schützen. Die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes der werdenden Mutter spielt hierbei eine zentrale Rolle.
Wenn eine Mitarbeiterin der Schule mitteilt, dass sie schwanger ist, müssen an der Schule sofort Maßnahmen zum Schutz der werdenden Mutter eingeleitet werden. Dazu beurteilen die Schulleiterinnen und Schulleiter eventuelle Gefährdungen. Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen dabei. Anschließend werden entsprechende Maßnahmen zum Schutz der werdenden Mutter von der Schulleitung in Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsichtsbehöre eingeleitet.
Die Schulleitungen sind verpflichtet, das Landesamt für Gesundheit und Soziales MV (LAGuS) über die Schwangerschaft ihrer Mitarbeiterin zu informieren. Schrittfolgen und wichtige Checklisten finden Sie in der Handreichung.
Betriebsärzte des AMD TÜV Rheinland für Beschäftigte an den öffentlichen Schulen und den Staatlichen Schulämtern in MV.
Alle Betriebsärzte sind erreichbar über:
Frau Petra Schach
E-Mail: dispo-mvp@de.tuv.com
Tel.: 030 7562 1936
Dipl. med. Taja Diel
Schulamtsbereiche Greifswald und Neubrandenburg
Frank-Andre Barteldt
Siemensallee 2 a
17489 Greifswald
Dr. med. Wiete Kleemann
Schulamtsbereich Rostock
Am Hechtgraben 1a
18147 Rostock
Maja Sernau
Schulamtsbereich Schwerin
Nicolai Gertich
Platz der Freiheit 5
19053 Schwerin
Dörte Fleischhack
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) für die Bereiche Greifswald und Neubrandenburg
Institut für Qualitätsentwicklung M-V
Tel.: 0385 588 17794
Mobil: 0174 9434516
E-Mail: d.fleischhack@iq.bm.mv-regierung.de
Gunther Draheim
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) für die Bereiche Rostock und Schwerin
Institut für Qualitätsentwicklung M-V
Tel.: 0385 588 17972
Mobil: 0174 9434986
E-Mail: g.draheim@iq.bm.mv-regierung.de