Schülermitwirkung

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Mitreden und mitgestalten - das motiviert Schülerinnen und Schüler, sich am Schulleben zu beteiligen. Wenn sie in Entscheidungen und Entwicklungen einbezogen werden, dann sind sie bereit, Verantwortung zu übernehmen und sich zu engagieren. Schülerinnen und Schüler gestalten ihren Schulalltag aktiv mit, begleiten die Schulentwicklung und können  so ihre eigenen Stärken entfalten und sich als Persönlichkeit weiterentwickeln.

Die Schülermitwirkung wird deshalb an allen Schulen unseres Landes groß geschrieben. Die Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler bei der Mitsprache, der Mitgestaltung, der Mitbeteiligung bis hin zur Mitverantwortung und Mitbestimmung sind ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend rechtlich geregelt.

Demokratie lernen und leben – diesem Ziel gerecht zu werden ist eine Herausforderung für alle Beteiligten. Schülermitwirkung braucht mehr als engagierte Kinder und Jugendliche. Es braucht vor allem ein gutes Miteinander von Lehrkräften, Eltern, außerschulischen Partnern mit den Schülerinnen und Schülern.

Schulgesetz für Mecklenburg-VorpommernSchulmitwirkungsverordnungWahlkalender (Lesefassung)

Maren Skroblien
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung MV

Tel.: 0385 588 17401
E-Mail: m.skroblien@bm.mv-regierung.de

 

Stefanie Wrobel
Geschäftsstelle des Landesschülerrats
beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung MV

Tel: 0385 588 17404
E-Mail: landesschuelerrat-mv@bm.mv-regierung.de

Wahlurne; Foto: fotomek / Fotolia
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Die nachfolgend zusammengestellten Vorlagen unterstützen bei der Durchführung der Wahlen in den Schulen, den Landkreisen und kreisfreien Städten: