Internationales

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Das Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern formuliert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen wie folgt:

„Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen wird bestimmt durch die Wertentscheidungen, die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern niedergelegt sind. Ziel der schulischen Bildung und Erziehung ist die Entwicklung zur mündigen, vielseitig entwickelten Persönlichkeit, die im Geiste der Geschlechtergerechtigkeit und Toleranz bereit ist, Verantwortung für die Gemeinschaft mit anderen Menschen und Völkern sowie gegenüber künftigen Generationen zu tragen.“

Als ein Lernziel wird die Entwicklung des Verständnisses für die Eigenart und das Existenzrecht anderer Völker, für die Gleichheit und das Lebensrecht aller Menschen genannt. Dafür bedarf es interkultureller Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und des Lehrpersonals.

Fortbildungen, Ausschreibungen und Projekte

Ausschreibung des PAD für ein Hospitationsprogramm in Spanien

Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) führt in Zusammenarbeit mit dem INTEF - Instituto Nacional de Tecnologías Educativas y Formación del Profesorado – einer Abteilung des spanischen Bildungsministeriums – das Programm „Hospitationen von Lehrkräften an Schulen in Spanien“  in Spanien durch.

Bewerbungsschluss für die Lehrkräfte aus Deutschland ist der 20. April 2024. Weitere Informationen entnehmen Sie die bitte dem beigefügten Schreiben und Informationsblatt im Anhang.

Ausschreibung Hospitationsprogramm PAD Spanien Infoblatt Hospitationsprogramm PAD Spanien

Ausschreibung des PAD zu Deutsch-Indischen Schulpartnerschaften

Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) ruft gemeinsam mit dem Goethe-Institut Neu Delhi zur Interessenbekundung für die Vermittlung deutsch-indische Schulpartnerschaften auf.

Im Rahmen des gemeinsamen Projekts „Indo-German School Exchange 2023“ konnten bereits acht deutsche Schulen indische Partnerschulen finden. Dieses Projekt soll, aufgrund der hohen Nachfrage von Seiten indischer Schulen 2024 fortgeführt werden. Begegnungen werden mit Zuschüssen aus dem PASCH-Programm unterstützt. 

Interessierte Schulen können alle relevanten Informationen in der aktuellen Meldung des PAD einsehen und sich bis Freitag, 05.04.2024, mit dem beigefügten Schulprofilbogen per E-Mail bei an den PAD melden (anja.vankerkom@kmk.org).

Ausschreibung des PAD 2024 Formular

Ausschreibung des DFJW für das Schuljahr 2024/2025

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) ermöglicht auch im kommenden Schuljahr 2024/25 jungen Menschen die Durchführung eines Freiwilligendienstes. Hierfür sucht das DFJW unter anderem Einsatzschulen. Mehr dazu erfahren Sie in der aktuellen Ausschreibung.

DFJW Ausschreibung Einsatzschulen 2024/25 DFJW Merkblatt Einsatzschulen 2024/25

Ausschreibung des DFJW 2023/2024

In seinem Infobrief für den Schulbereich stellt das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) sich vor und informiert über eine Vielzahl verschiedener Austauschprogramme und Angebote für das Schuljahr 2023/24.

DFJW Infobrief 2023-24

Ausschreibung des DFJW für Lektor:innen für mobiklasse.de und FranceMobil 2023/2024

Zum Schuljahr 2023/2024 vergibt das DFJW wieder Stipendien an junge Lektor:innen, die Kinder und Jugendliche an Schulen spielerisch für die deutsche (mobiklasse.de) bzw. französische (FranceMobil) Sprache und Kultur begeistern möchten. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Ausschreibung.

Ausschreibung 2023/2024

Kontaktseminare - ERASMUS+ und eTwinning

"Green Accreditation": Greening your Erasmus plan

Veranstaltungsort: Stockholm, Schweden

Termin: 3.-6.6.2024

Bewerbungsfrist: 8.4.2024

 

Study visit on "Art, Crafts and Heritage" with networking sessions: heritage conservation, contemporary creation and culture dissemination, focusing on the continuity of teaching and learning pathways.

Veranstaltungsort: Paris, Frankreich

Termin: 21. -24.05.2024

Bewerbungsschluss: 14.04.2024

 

Unterwegs in Europa: Wie gelingen Schüleraufenthalte mit Erasmus+?

Veranstaltungsort: Magdeburg

Termin: 06. - 07.06.2024

Bewerbungsschluss: 31.03.2024

 

New Contact Seminar Long-Term Learning Mobility of School Pupils 

Veranstaltungsort: Madrid, Spanien

Termin: 3.- 5.6.2024

Bewerbungsfrist: 24.03.2024

 

THEMATIC SEMINAR: Participation in Democratic Life and promoting EU Elections in General Education Schools

Veranstaltungsort: Tallinn, Estland

Termin: 24.- 26.04.2024

Bewerbungsfrist: 10.03.2024

 

“Walk the talk”, Long-Term Learning Mobility of Pupils Contact Making Seminar  

Veranstaltungsort: Dublin, Irland

Termin: 24.-26.04.2024

Bewerbungsfrist: 15.03.2024

 

Study visit on "Art, Crafts and Heritage" with networking sessions: heritage conservation, contemporary creation and culture dissemination, focusing on the continuity of teaching and learning pathways. 

Veranstaltungsort: Paris, Frankreich

Termin: 21.-24.05.2024

Bewerbungsfrist: 14.04.2024

 

Weitere Angebote im Bereich "Schule international"

Fortbildungskurs für ausländische Deutschlehrkräfte an deutschen Schulen

Im Rahmen des Programms Schulen: Partner der Zukunft finanziert das Auswärtige Amt für Deutschlehrkräfte aus Staaten in Afrika, Asien, Lateinamerika, Osteuropa sowie Griechenland, Portugal und Spanien zweiwöchige Fortbildungskurse zu sprachlichen, landeskundlichen und methodisch-didaktischen Themen. Diese multilateral zusammengesetzten Kurse finden zentral statt. Im Anschluss werden Schulhospitationen ermöglicht, wobei jeweils nur eine Lehrkraft an eine Schule kommt. Für die gastgebenden Schulen ergeben sich Möglichkeiten zum Aufbau langfristiger Kontakte zwischen den Lehrkräften und von Schulpartnerschaften.

Die Lehrkräfte sind jeweils drei Wochen im Zeitraum September bis Dezember an den Schulen. Einen Antrag auf Vermittlung einer ausländischen Lehrkraft kann eine Schule jeweils bis Mitte März für das folgende Schuljahr stellen. Aufnehmenden Schulen entstehen keine Kosten.

Mehr zum Programm

Hospitation französischer Lehrkräfte an deutschen Schulen

Lehrkräfte aus Frankreich hospitieren im Rahmen des deutsch-französischen Hospitationsprogramms zwei Wochen an Schulen der Sekundarstufe I oder II in Deutschland. Der genaue Termin wird direkt zwischen dem Bewerber und der aufnehmenden deutschen Schule vereinbart.

Die Ausschreibung erfolgt jeweils im April/Mai für das folgende Schuljahr.

Mehr zum Programm

Deutsch-Französischer Freiwilligendienst an deutschen Schulen

Interessierte bis 25 Jahre, die ein Jahr in Deutschland verbringen, sich sozial engagieren möchten und dies an einer Schule, können sich über das Deutsch-Französische Jugendwerk für das Programm Deutsch-Französischer Freiwilligendienst bewerben. Der Aufenthalt an der Schule beginnt jedes Jahr im September und dauert zehn bis zwölf Monate. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt höchstens 35 Stunden. Neben der eigentlichen Tätigkeit nehmen die Jugendlichen an vom DFJW organisierten und finanzierten Fortbildungen teil, die den Freiwilligendienst inhaltlich und interkulturell begleiten.

Die Freiwilligen sind vielfältig einsetzbar: Animationen zur Förderung der französischen Kultur und Sprache, Initiierung und Durchführung kultureller oder sportlicher Projekte, Organisation von Veranstaltungen und Schüleraustauschen, Hausaufgabenbetreuung, etc.

Die Jugendlichen erhalten ein monatliches Stipendium. Die aufnehmende Einrichtung muss einen monatlichen Unkostenzuschuss  oder Sachkostenzuschuss (z. B. anteilig Miete, Mittagsversorgung, Monatskarte ÖPNV) in Höhe von 107,58 EUR leisten.

Mehr zum Programm Mehr zur Aufnahme von Freiwilligen

Das internationalen Preisträgerprogramm des Auswärtigen Amtes

Ca. 450 Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen aus rund 90 Staaten erhalten in jedem Jahr ein Stipendium des Auswärtigen Amtes. Die Kandidatinnen und Kandidaten haben sich in Wettbewerben in der deutschen Sprache in ihren Heimatländern qualifiziert und werden zu einem vierwöchigen Aufenthalt nach Deutschland eingeladen. Ihnen wird in internationalen ein jeweils mehrtägiges Studienprogramm geboten. Ein Highlight des Programms ist der vierzehntägige Aufenthalt in einer Gastfamilie und der Besuch des örtlichen Gymnasiums oder der Gesamtschule in Deutschland.

Schulen, die Interesse an der (möglichst kontinuierlichen) Teilnahme am Programm und der Aufnahme von Gastschülerinnen und -schülern für zwei Wochen (multikulturelle Gruppen von 8-10 Schülern) haben, können eine Interessensbekundung abgeben. Der Aufenthalt findet zwischen Ende Juni und Mitte September (abhängig von den Ferienzeiten des Herkunftslandes) statt.

Interessenbekundung Mehr zum Programm

Gastaufenthalte ausländischer Schülerinnen und Schüler an deutschen Schulen aus Drittstaaten

Schulen, die über Austauschorganisationen oder privat vermittelte Schülerinnen und Schüler aus dem Ausland zu einem Schulbesuch aufnehmen, müssen die gesetzlichen Bestimmungen beachten, die in der Richtlinie (EU) 2016/801 und im Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebietgeregelt sind.

Nähere Auskünfte erhalten Schulen im Innenministerium, Referat 350, Asyl- und Aufenthaltsrecht.

Richtlinie (EU) 2016/801 des Europäischen Parlaments und Rates vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatangehörigen zu Forschungs- und Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit (Amtsblatt der Europäischen Union vom 21.05.2016), hier insbes. Artikel 12 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet

A1- Bescheinigungen und Genehmigungen

Zu beachten bei allen Auslandsdienstreisen

  1. Grundsätzlich ist bei allen Dienstreisen ins Ausland ein Antrag auf Genehmigung einer Auslandsdienstreise zu stellen. Dieser Antrag ist auf dem Dienstweg an das Bildungsministerium zur Genehmigung zu senden und muss hier bis spätestens sechs Wochen vor der Maßnahme vorliegen. Eine Ausnahme bilden Dienstreisen aus dem grenznahmen Bereich nach Polen. In diesen Fällen erfolgt die Genehmigung in den zuständigen Staatlichen Schulämtern. Für die Beantragung sind die jeweils geltenden Vordrucke zu verwenden (liegen den Schulen vor).
  2. Im Falle von Dienstreisen ins Ausland benötigen Lehrerinnen und Lehrer eine sogenannte A1-Bescheinigung. Diese Bescheinigung erhalten im Schuldienst verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer von ihrer für Personalangelegenheiten zuständigen Stelle. Angestellte Lehrerinnen und Lehrer wenden sich an ihre Krankenkasse.
Mehr dazu auf der Website der Kultusministerkonferenz

Vera ZügeInstitut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern

Tel.: 0385 588 17857
E-Mail: v.zuege@iq.bm.mv-regierung.de

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Fünf Europass-Dokumente machen Kompetenzen und Qualifikationen europaweit transparent und verständlich

EU-Projekttag_an_Schulen_2024_web

Schüler/innen und Politiker diskutieren an diesem Tag über die Europäische Union. Im Jahr 2024 findet der EU-Projekttag am 4. März statt.

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Im Jahr 2023 feiert das Deutsch-Französischen Jugendwerk 60-jähriges Bestehen unter dem Slogan „Engagement leben, Zukunft gestalten“.

Alle 60-Jahre-Projekte sowie praktische Infos und die wichtigsten Termine 2023 finden Sie auf der Seite des DFJW.