Bildschirmarbeitsplatzbrillen
Sehhilfen am Arbeitsplatz in der Schule oder im Schulamt

Die Arbeit am Computer beansprucht die Augen stark. Daraus können Sehprobleme bei der Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz resultieren.
Laut Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) Anhang 6 „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“ hat jeder Arbeitnehmer mit einem Bildschirmarbeitsplatz, sofern eine Untersuchung der Augen gemäß § 5 / Anhang der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) die Notwendigkeit belegt, das Recht auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille. Die Bildschirmarbeitsplatzbrille wird individuell auf die Arbeitsanforderungen eingestellt und ermöglicht scharfes Sehen auf eine Entfernung von 50 bis 100 Zentimetern.
Angesprochen werden alle Beschäftigten, die am Arbeitsplatz in der Schule und im Staatlichen Schulamt arbeitstäglich bei einem nicht unwesentlichen Teil ihrer Arbeit einer Arbeitsbelastung am Bildschirm ausgesetzt sind beziehungsweise denen zur Erzielung des Arbeitsergebnisses kein anderes Arbeitsmittel zur Verfügung steht.
Für eine Kostenübernahme bewiehungsweise -beteiligung durch den Arbeitgeber ist gemäß der „Verfahrensweise zur Beantragung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen für Beschäftigte an öffentlichen Schulen und den Staatlichen Schulämtern des Landes Mecklenburg-Vorpommerns“ vorzugehen.
- Verfahrensweise zur Beantragung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen für Beschäftigte an öffentlichen Schulen und den Staatlichen Schulämtern
- Anlage 1: Gegebenheiten am individuellen Bildschirmarbeitsplatz | Art der auszuführenden Tätigkeiten/Sehanforderungen
- Anlage 2: Optiker, die einen Rahmenvertrag mit dem Land MV zur Erstellung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen haben
- Anlage 3: Checkliste Büro-und Bildschirmarbeitsplätze
- Bestellschein Greifswald
- Bestellschein Rostock
- Bestellschein Stralsund
- Bestellschein Neubrandenburg
- Bestellschein Schwerin
- Bestellschein Bergen auf Rügen
- Bestellschein Güstrow
- Bestellschein Waren (Müritz)
Gunther Draheim
Institut für Qualitätsentwicklung M-V
RB Rostock
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18057 Rostock
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