Übersetzer- und Dolmetscherprüfung

Die Staatliche Prüfung für Dolmetscher und Übersetzer ist Voraussetzung für die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern beim Oberlandesgericht Rostock.

Grundlage dafür ist die „Verordnung über die Prüfung und die Anerkennung von Prüfungen für Dolmetscher und Übersetzer zum Nachweis der fachlichen Eignung“ (Dolmetscherprüfungsverordnung - DolmPrüfVO M-V) vom 26. Februar 2007 gemäß §§ 3 und 4 Dolmetschergesetz (DolmG) vom 6. Januar 1993.

Die Prüfung kann als Übersetzerprüfung, als Übersetzer- und Dolmetscherprüfung oder als Teilprüfung für Dolmetscher nach bestandener Übersetzerprüfung abgelegt werden. Außerdem sind Teilprüfungen möglich, sofern dies für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Prüfungen gemäß § 19 (1) DolmPrüf VO M-V erforderlich ist.

Das beigefügte Merkblatt enthält Informationen über die aktuell angebotenen Prüfungssprachen und den Anmeldezeitraum für die Teilnahme an einer staatlichen Prüfung sowie Erläuterungen zur Dolmetscherprüfungsverordnung (DolmPrüfVO M-V).

Kontakt

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung
Prüfungsamt für Dolmetscher und Übersetzer im Lehrerprüfungsamt
Hermannstraße 35
18055 Rostock

Ansprechpartnerin:
Petra Delf
Tel: 0381 20872412
E-Mail: p.delf@iq.bm.mv-regierung.de

DolmetscherprüfungsverordnungAntrag auf Zulassung zur Staatlichen Prüfung für Übersetzer, Dolmetscher und Übersetzer, DolmetscherAlles zur Dolmetscherprüfung in diesem Merkblatt

Petra Delf
Lehrerprüfungsamt

Tel: 0381 20872412
E-Mail: p.delf@iq.bm.mv-regierung.de

 




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