Schüleraustausch und Schulbesuch im Ausland

Schulaufenthalte im Ausland und grenzüberschreitender Austausch ermöglichen den Schülerinnen und Schülern, andere Länder, Kulturen sowie Denk- und Lebensarten kennen, besser verstehen und schätzen zu lernen. Sie fördern die fremdsprachliche und interkulturelle Kompetenz, Offenheit und Toleranz. Außerdem dienen sie der Entwicklung der eigenen Persönlichkeit.
Schülerinnen und Schüler können entweder bei einem kurzfristigen Schüleraustausch ihre Erfahrungen in und mit anderen Ländern sammeln, bei virtuellen Austauschprojekten oder bei einem längeren Schulbesuch im Ausland.
Das Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern formuliert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen wie folgt: „ … Ziel der schulischen Bildung und Erziehung ist die Entwicklung zur mündigen, vielseitig entwickelten Persönlichkeit, die im Geiste der Geschlechtergerechtigkeit und Toleranz bereit ist, Verantwortung für die Gemeinschaft mit anderen Menschen und Völkern sowie gegenüber künftigen Generationen zu tragen.“ Als ein Lernziel wird die Entwicklung des Verständnisses für die Eigenart und das Existenzrecht anderer Völker, für die Gleichheit und das Lebensrecht aller Menschen genannt. Dafür bedarf es interkultureller Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und des Lehrpersonals. Diese können unter anderem bei Schüleraustauschen oder Schulbesuchen im Ausland erworben werden.
Schüleraustausch – physisch oder virtuell
Die Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen ist in der Verwaltungsvorschrift „Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen“ des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur“ vom 22. September 2017, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 5. September 2018, geregelt.
Staaten Mittelosteuropas, Südosteuropas sowie Israel
Die Verwaltungsvorschrift zur „Förderung von projektorientierten Begegnungen zwischen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern und Staaten Mittelosteuropas, Südosteuropas sowie Israel im Rahmen von Schulpartnerschaften“ des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 14. März 2016 regelt, welche Fördermittel Schulen für Austauschmaßnahmen beim Bildungsministerium beantragen können. Der Schüleraustausch muss Bestandteil der Schuljahresfahrtenplanung sein. Die Langfristigkeit und Gegenseitigkeit der Austausche muss gewährleistet sein. Gemeinsame Unterrichtsbesuche müssen Bestandteil des Austausches sein.
Den voraussichtlichen Bedarf sollte eine Schule bis zum 30. Januar für das aktuelle Kalenderjahr bei d.lipowski@iq.bm.mv-regierung.de einreichen. Der Antrag selbst muss der Bewilligungsbehörde dann spätestens zwei Monate vor Maßnahmebeginn vorliegen.
Schulen in Deutschland, die eine Partnerschaft mit einer Schule in der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, in Ungarn, Slowenien, Rumänien, Bulgarien, Estland, Lettland und Litauen haben, können einen Antrag auf Förderung einer Austauschmaßnahme aus Mitteln des Auswärtigen Amtes beantragen. Es können Zuschüsse zu den Fahrtkosten, zur Krankenversicherung für den Aufenthalt der ausländischen Schülergruppen in Deutschland, für Programm- oder Projektkosten in Deutschland oder für einen vorbereitenden Besuch zur Anbahnung einer Partnerschaft gewährt werden.
Auch Austausche mit Israel werden aus Mitteln des Auswärtigen Amtes gefördert. Bezuschusst werden die Flugkosten der israelischen Schülerinnen und Schüler sowie der Begleitlehrkräfte. Zudem werden Zuschüsse für Programm- oder Projektkosten für die Austauschbegegnung in Deutschland gewährt.
Frankreich und Drittstaaten
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) fördert projektorientierte Austausche im Rahmen von deutsch-französischen Schulpartnerschaften. Förderanträge müssen an das
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Abteilung 2
An der Hochstraße 1
17036 Neubrandenburg
geschickt werden. Gefördert werden zudem trilaterale Austausche. Diese Anträge auf Förderung sind direkt an das DFJW zu richten. Darüber hinaus werden besondere Projekte finanziell unterstützt.
Polen

Auch das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) fördert Maßnahmen im schulischen Austausch. Förderung für einen schulischen Austausch müssen Schulen bei der DPJW Landeszentralstelle M-V, der Kommunalgemeinschaft Pomerania e.V., Ernst-Thälmann-Straße 4 in 17321 Löcknitz beantragen. Anfragen können an das DPJW (Tel.: +49 331 28479-33) oder an die Pomerania gerichtet werden.
Gefördert werden darüber hinaus besondere Projekte, die auf der Website des DPJW näher beschrieben sind.
China
Der Mercator Schulpartnerschaftsfonds Deutschland – China unterstützt Schulen bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von schulischen Austauschprojekten zwischen China und Deutschland.
Möglich ist eine Kombination mit der Initiative "Schulen: Partner der Zukunft" (PASCH). Aus diesen Mitteln ist unter anderem auch die Förderung von Besuchen von Einzelpersonen zur Vorbereitung des Schüleraustausches sowie von Projekten möglich.
Weltweit

Das Programm Schulen: Partner der Zukunft (PASCH-Initiative) fördert langfristige Partnerschaften von Schulen in Deutschland und Schulen im Ausland durch eine Förderung gegenseitiger Austauschbegegnungen von Schülergruppen. Bezuschusst werden die Fahrtkosten der deutschen und der ausländischen Schülerinnen und Schüler sowie der Begleitlehrkräfte. Zudem werden Programmkosten für den Besuch der ausländischen Schülergruppen in Deutschland gewährt. Zuschüsse zu Projektkosten erhalten deutsche und ausländische Gruppen. Ebenfalls werden Vorbereitende Besuche gefördert. Zielstaaten sind Länder in Afrika, Asien, Kaukasus, Golfregion, Osteuropa und Südosteuropa, sowie Türkei und Palästinensische Gebiete, ggf. weitere Staaten.
Vereinigte Staaten von Amerika

Das German American Partnership Program (GAPP) fördert langfristige Schulpartnerschaften zwischen Schulen in Deutschland und den USA. Das Programm bezuschusst die Flugkosten der deutschen Schülerinnen und Schüler sowie der Begleitlehrkräfte. Zudem werden Zuschüsse für Projektkosten für die Austauschbegegnungen in Deutschland/den USA gewährt. Voraussetzung für eine Förderung ist die Aufnahme in das GAP-Programm. Erst nach Bestätigung zur Aufnahme in das Programm kann ein Förderantrag gestellt werden, i. d. R. bis spätestens Mitte Dezember für das folgende Kalenderjahr.
Europa

Schulpartnerschaften im Sinne des Programms Erasmus+ sind projektorientierte Partnerschaften, die neben der thematischen Zusammenarbeit auch Projekttreffen von Lehrpersonal und Schülerinnen und Schülern ermöglichen.
eTwinning ist Teil des EU-Programms Erasmus+ und ermöglicht virtuelle/n Partnerschaften und Austausch. Es unterstützt die webbasierte Zusammenarbeit von Schulen.
Schulbesuch im Ausland – was ist zu beachten
Ein Schulbesuch im Ausland ist in jedem Fall ein Gewinn für den weiteren Lebensweg. Die hinzugewonnenen Fähigkeiten und Kompetenzen sind wichtige Schlüsselqualifikationen für die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anforderungen unserer Zeit.
Allen interessierten Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern ist zu empfehlen, sich frühzeitig vor dem Auslandsaufenthalt mit der Schulleitung in Verbindung zu setzen, um die Voraussetzungen und verschiedenen Möglichkeiten für einen Auslandsschulbesuch zu erörtern. Kürzere Auslandsaufenthalte sind in der Regel eingebettet in das laufende Schuljahr in Klassenstufe 9 oder 10. Ein einjähriger Auslandsaufenthalt findet idealerweise vor oder nach der Einführungsphase oder auch während der Einführungsphase statt. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ist in der Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (Abiturprüfungsverordnung – APVO M-V) vom 19. Februar 2019, hier insbesondere in § 7, Schulbesuch im Ausland, geregelt.
Mit welcher Austauschorganisation ins Ausland?

Die Wahl der Organisation ist keine leichte Entscheidung. Letztendlich gibt es grundsätzlich keine Garantie dafür, dass ein Schulbesuch im Ausland ohne Probleme verläuft, denn neben den organisatorischen und technischen Fragen ist zu bedenken, das individuelle und subjektive Gegebenheiten kaum beeinflussbar sind.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Kosten für einen Schulbesuch im Ausland sind nicht unerheblich. Man sollte daher bei einem geplanten Auslandsaufenthalt nicht nur den Bewerbungstermin bei der Austauschorganisation im Blick haben. Manche Austauschorganisationen bieten (Teil-) Stipendien an. Bewerbungen für ein Stipendium müssen häufig sehr frühzeitig, manchmal bis zu einem Jahr vor Austauschbeginn, eingereicht werden. Nicht nur hier sind Eigeninitiative und umfangreiche Recherchen gefragt.
Auch Organisationen und Vereine, die nicht explizit den schulischen Austausch als Schwerpunkt verfolgen, bieten Stipendien an. Zudem können Schülerinnen und Schüler bei Erfüllung der Voraussetzungen auch ein Schülerauslands-BAföG beantragen.
Wer privat vermittelt einen Schulbesuch im Ausland absolvieren möchte, sollte sich vorher genau informieren, welche Schul-, Visa- und sonstige Gebühren anfallen. Diese könnten u. U. auch erheblich sein.
Stipendium finden hier
Schulbesuch im Ausland - Programme
Schulbesuche im Ausland sind für einen kürzeren Zeitraum bis zu einem Schuljahr möglich. Die Dauer wird von den jeweiligen Programmen vorgegeben bzw. kann z.T. individuell festgelegt werden.
Programme Brigitte Sauzay und VOLTAIRE

Interessierte Schülerinnen und Schüler können sich für einen 3-monatigen (Brigitte Sauzay) oder 6-monatigen (VOLTAIRE) Schulbesuch in Frankreich bewerben. Initiiert wurden die Programme vom Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW). Die Austausche finden im Rahmen von bestehenden Schulpartnerschaften statt. Darüber hinaus bietet das DFJW ein Portal an, auf dem Austauschschulen-/partner gefunden werden können.
Die Austauschprogramme beruhen auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Die Austausche finden zeitlich versetzt statt, sodass der deutsche/französische Schüler/die deutsche/französische Schülerin jeweils gemeinsam die Schule im Partnerland besuchen.
Die Entscheidung über eine Teilnahme an den Austauschprogrammen und die Aufnahme einer Partnerschülerin/eines Partnerschülers wird von der/dem verantwortlichen Französischlehrer/in und der Schulleitung der entsendenden Schule in Zusammenarbeit mit den Eltern getroffen.
Brigitte Sauzay Austausch zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Poitiers
Im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern und dem Rectorat de l’académie de Poitiers vermitteln und betreuen beide Seiten Austausche im Rahmen des Programms Brigitte Sauzay.
Derzeit erfolgt die Ausschreibung direkt an die Schulen und die Bewerbung muss in Schriftform eingereicht werden. Die Online-Plattform (Bewerberportal für das Brigitte Sauzay-Programm) steht momentan nicht zur Verfügung.
ERASMUS+ Langzeitaufenthalte für Schülerinnen und Schüler

Im Fokus der Erasmus+ Schulpartnerschaften stehen Begegnungen von Schülerinnen, Schülern und ihren Lehrkräften. Im Rahmen dieser Partnerschaften werden auch Langzeitaufenthalte von Kindern und Jugendlichen an einer Partnerschule gefördert. Diese können zwei bis zwölf Monate dauern.
German American Partnership Program mit seinem Angebot für Langzeitaufenthalte

Das German American Partnership Program (GAPP) fördert auf Langfristigkeit angelegte Schulpartnerschaften zwischen Schulen in Deutschland und den USA durch eine finanzielle Unterstützung gegenseitiger Austauschbegegnungen von Schülergruppen. Im Rahmen einer bestehenden Partnerschaft. Schülerinnen und Schüler, die bereits an einem GAPP-Gruppenaustausch teilgenommen haben, können über das GAPP-Büro in New York (GAPP Inc.) Unterstützung für einen Einzelaustausch für ein Schuljahr erhalten.
Vera Züge
Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
Tel.: 0385 588 17857
E-Mail: v.zuege@iq.bm.mv-regierung.de

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