Beschulung von Kindern aus Zuwandererfamilien

Ziel ist es, dass Kinder und Jugendliche, die aus anderen Ländern nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen sind, hier schnell heimisch werden und ihre Schulbildung erfolgreich beginnen oder fortsetzen können.

Sie benötigen eine besondere Förderung, vor allem um die deutsche Sprache schnell zu erlernen. Dazu wurden verschieden Regelungen für Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet.

Erweiterung des Fortbildungs- und Beratungsangebots zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache

Wir möchten Ihnen und den weiteren Akteuren im Bildungsprozess auch weiterhin die notwendige Handlungssicherheit und Orientierung im Umgang mit den Herausforderungen bei der Beschulung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache bieten.

Gemeinsam mit der Landesintegrationsbeauftragten, Frau Jana Michael, haben wir folgende Maßnahmen abgestimmt.

  • Das Fortbildungsangebot für Schulleitungen, Lehrkräfte und unterstützende pädagogische Fachkräfte wird derzeit durch eine Abfrage zu bestehenden Fortbildungsbedarfen überprüft. Im Ergebnis der Abfrage werden die Fortbildungen auf dem Bildungsserver entsprechend erweitert und aktualisiert.
  • Des Weiteren wird das Beratungsangebot für Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und unterstützende pädagogische Fachkräfte ausgebaut.

Eltern und Erziehungsberechtigte können sich an die Ansprechpartnerinnen der Servicestellen für Inklusion in den Staatlichen Schulämtern wenden. Die Servicestellen werden dafür – zunächst bis zum Ende des Schuljahres – um den Bereich Migration erweitert.

Schülerinnen und Schüler erhalten Unterstützung durch den Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS), Telefon: 0385 588 7987

Lehrkräfte und unterstützende pädagogische Fachkräfte können sich an das Kooperations- und Beratungssystem (KuBES) im Institut für Qualitätsentwicklung M‑V wenden. KuBES ist ein multiprofessionelles Beratungs- und Unterstützungssystem in den vier Regional- bzw. Schulamtsbereichen des Landes. 

Циркуляр/Припис УкраїнськаЦиркуляр/Предписание РусскийCircular/RegulationOkólnik/Rozporządzenieتعميم / لائحةGenelge/Yönetmelikبخشنامه / مقررات

Regelungen für den Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache

Wie Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Herkunftssprachen in Mecklenburg-Vorpommern schnell und möglichst harmonisch eingegliedert werden können, das ist in entsprechenden Bestimmungen festgelegt, die vom Bildungsministerium des Landes erarbeitet wurden.

Darin sind z.B. folgende Themen geregelt:

  • Schulpflicht
  • Schulaufnahme und Einstufung
  • schulische Förderung
  • Fremdsprachenregelung im Sekundarbereich, also ab Klasse 5
  • sonderpädagogische Förderung
  • Leistungsbewertung und Notengebung
  • Zeugnisse und Bildungsabschlüsse
Verwaltungsvorschrift zur Beschulung von Schüler/innen nichtdeutscher Herkunftssprache in Mecklenburg-Vorpommern vom 31.08.2016 Verordnung über die Durchführung von Feststellungsprüfungen vom 27.06.2017Weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse Wege in die Schule in MV - Informationsbroschüre für zugewanderte Eltern in mehreren SprachenHandreichung für Lehrkräfte: Kulturelle und religiöse Vielfalt in der Schule

Fortbildungsangebote für Deutsch als Zweitsprache

Das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) bietet Termine der Fortbildungsreihe "Deutsch als Zweitsprache - Unterricht in Deutschintensivklassen" an.

Termine für die neuen Kurse und die Anmeldung für "Deutsch als Zweitsprache - Unterricht in Deutschintensivklassen“ bei

Hintergrund:
Die Fortbildungsreihe dient der Qualifizierung der Lehrkräfte, die in den Intensivklassen Deutsch als Zweitsprache unterrichten.  Der Sprachförderunterricht soll von Lehrkräften erteilt werden, die über eine Qualifikation Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache verfügen oder Erfahrungen in der schulischen Sprachförderung und – wenn möglich – auch Kenntnisse der Sprache des Herkunftslandes haben.
Die Lehrkräfte erhalten bei erfolgreicher Teilnahme an der 70-stündigen Fortbildungsreihe ein Zertifikat des IQ M-V und der Fachberatungsstelle MV DaZ in der Schule.

Verwaltungsvorschrift zur Beschulung von Schüler/innen nichtdeutscher Herkunftssprache in Mecklenburg-Vorpommern vom 31. 08. 2016

Miriam Haferkamp

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung 

Tel.: 0385 588 17430
E-Mail: m.haferkamp@bm.mv-regierung.de


Die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern hat Angebote zur politischen Bildung für Geflüchtete Jugendliche an Beruflichen Schulen in MV (BVJA-Klassen) entwickelt, die seit 2016 angeboten werden und den regulären Unterricht ergänzen.

DaZ_Elternbroschüre 270_94

Informationsbroschüre für zugewanderte Eltern in mehreren Sprachen

 

Flüchtlinge_MV_270_110

Die Broschüre „Flüchtlinge in Mecklenburg-Vorpommern: 20 Fragen – 20 Antworten“ informiert über die wichtigsten Aspekte der aktuellen Flüchtlingsbewegung.