FAQ zum Medienbildungskonzept

Fragen rund um das Medienbildungskonzept

Was ist ein Medienbildungskonzept?

Das Medienbildungskonzept der Schule wird Bestandteil des Schulprogramms. Es beschreibt die Art und Weise, wie die Schule sich selbst und ihren Unterricht weiterentwickeln will, um den Forderungen der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ gerecht zu werden. Weitere Informationen sowie eine Handreichung zur Entwicklung eines schulischen Medienbildungskonzeptes mit den Bestandteilen eines solchen Konzeptes finden sie hier.

Was ist der Medienentwicklungsplan?

Der Medienentwicklungsplan des Schulträgers beschreibt die notwendigen Maßnahmen, die ein Schulträger treffen muss, um die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Medienbildungskonzeptes zu schaffen und zu halten. Weitere Informationen sowie eine Handreichung zu  Medienentwicklungsplänen finden sie hier.

Wir haben schon lange einen schulinternen Lehrplan „Medienkunde“. Reicht der nicht auch?

Wenn Ihre Schule Medienbildungskompetenz im Schulprogramm verankert hat und im Unterricht die in der KMK-Strategie beschriebenen Kompetenzen vermittelt, festigt und weiterentwickelt, erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben.

Wenn jedoch Ihr Schulträger für Ihre Schule Mittel des DigitalPakts beantragen möchte, sind bestimmte Fördervorgaben zu beachten. Nur beim Vorliegen eines formal korrekten Medienbildungskonzeptes und eines darauf abgestimmten Medienentwicklungsplans darf das Land den Schulträgern die Fördermittel des Bundes zur Verfügung stellen. 

Erhalten die Schulen externe Unterstützung bei der Erstellung der Medienbildungskonzepte?

Ja, dafür hat das Land ein Multiplikatorensystem aufgebaut. Rund 40 Lehrkräfte wurden zu medienpädagogischen Multiplikatoren ausgebildet, die in die Schulen kommen um zu beraten und zu helfen. Die Organisation und Koordinierung der Unterstützung in den jeweiligen Landkreisen erfolgt über die Regionalbeauftragten für Medienbildung des Medienpädagogischen Zentrums (MPZ). 

Werden zusätzliche Lehrerstunden für die Erstellung der Medienbildungskonzepte zur Verfügung gestellt?

Nein, es handelt sich um eine Teilfortschreibung des Schulprogramms.

Wird es verpflichtende Fortbildungen geben?

Im Rahmen der Umsetzung des DigitalPakts wird jede Schule ein internes Fortbildungskonzept erarbeiten. Die medienpädagogischen Multiplikatoren unterstützen die Schulen bei der Umsetzung von drei dieser internen Fortbildungsangebote, die sich mit allen wesentlichen Bereichen der Digitalisierung/Medienbildung (u. a. MBK/MEP, Datenschutz) befassen.

Ferner wird am bewährten System der Schulkongresse bzw. Sommer-/ Winterakademien festgehalten. Diese werden in ein umfassendes Fortbildungssystem des IQM-V eingebettet, das u. a. Webinare, Fortbildungen für Schulräte und Schulleitungen und für einzelne Fachlehrer umfassen wird. Einmal im Jahr wird ein Medienbildungstag stattfinden.

Die Teilnahme am Medienbildungstag, an Schulkongressen, Akademien und allgemeinen Fortbildungsangeboten bleibt freiwillig.

Was bringt die Fortbildung der Lehrerschaft durch die medienpädagogischen Multiplikatoren, wenn die Technik noch gar nicht vorhanden ist und erst viel später in der Schule ankommt?

Die Schulen in M-V haben entsprechend der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ schon heute die Aufgabe, die Rahmenbedingungen für die Vermittlung der dort beschriebenen Kompetenzen zu schaffen. Teile davon sind nicht an bereits vorhandene Technik gebunden. Über das schulinterne Fortbildungskonzept wird gesteuert, dass die Fortbildungen möglichst passgenau zu den Ausstattungsschritten und Bedürfnissen der Lehrkräfte erfolgen. Die Fortbildung an der Technik wird Aufgabe der Schulträger sein.