Von den 5 Milliarden Euro, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, stehen auf Grundlage des Königsberger Schlüssels für das Land Mecklenburg-Vorpommern etwa 100 Millionen Euro über 5 Jahre in gleichen Anteilen verteilt zur Verfügung. 5 % davon werden für länderübergreifende Projekte eingesetzt und 5 % für landesweite Projekte. Dadurch stehen rund 90 Millionen Euro für schulische Maßnahmen zur Verfügung. Der Betrag, der den Trägern staatlich genehmigter Ersatzschulen für ihre Schulen insgesamt zur Verfügung gestellt wird, bemisst sich nach deren landesweitem Anteil an der Zahl der Schülerinnen und Schüler zum Stichtag der amtlichen Schulstatistik im Schuljahr 2017/2018.
Bezogen auf die Bundesmittel stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern weitere 10 %, das heißt rund 10 Millionen Euro, zur Verfügung. Die rechnerische Fördersumme für eine Schule setzt sich aus dem Sockelbetrag und einem schülerbezogenen Anteil zusammen.
Bei den öffentlichen Schulen gilt:
- Für jede öffentliche Grundschule wird ein Sockelbetrag von 40 000 Euro angesetzt.
- Für jede öffentliche weiterführende allgemeinbildende Schule wird ein Sockelbetrag von 50 000 Euro angesetzt. Dies gilt auch für Förderschulen.
- Für jede öffentliche berufliche Schule wird ein Sockelbetrag von 75 000 Euro angesetzt.
Der Schülersatz beträgt 340 Euro. Maßgeblich ist die Schülerzahl der amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2017/2018. Dieser Verteilmechanismus wurde in einer Gemeinsamen Erklärung zur Umsetzung des DigitalPakts in Mecklenburg-Vorpommern des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Landkreise und kreisfreien Städte, des Städte- und Gemeindetages, des Landkreistages sowie des Zweckverbandes elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern festgehalten.
Bezogen auf das rechnerische Ergebnis gibt das Land 10 % dazu.
Bei staatlich genehmigten Ersatzschulen gilt:
- Der Sockelbetrag je Schule beträgt 15 000 Euro.
Der Schülersatz beträgt 395 Euro. Maßgeblich ist die vorläufige Schülerzahl für das Schuljahr 2018/2019 mit Stand 17.03.2019. Die staatlich genehmigten Ersatzschulen erhalten dadurch nicht mehr Fördermittel. Die Gesamtsumme der Fördermittel für die Schulen in freier Trägerschaft bemisst sich nach deren landesweitem Anteil an der Schülerzahl der amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2017/2018. Die Privatschulverbände haben sich aber auf eine andere Weiterverteilung an die Schulen in freier Trägerschaft geeinigt, wie der Gemeinsamen Erklärung zur Umsetzung des DigitalPakts Schule des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Landesarbeitsgemeinschaft Freier Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, dem Arbeitskreis Katholischer Schulen in der Bundesrepublik Deutschland, dem Arbeitskreis Evangelische Schulen, der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen Mecklenburg-Vorpommern und sonstige freie Schulen entnommen werden kann.
Bezogen auf das rechnerische Ergebnis gibt das Land 10 % dazu.
Für öffentliche und private Schulen gilt:
Der Sockelbetrag wird nur einmal je Schule unabhängig von der Anzahl der Gebäude und der angebotenen Schulformen angerechnet. Dies betrifft Schulen mit verbundenen Schularten oder wenn Schulgebäude von mehreren nicht verbundenen Schulen genutzt werden. Maßgeblich ist die Dienststellennummer, zum Beispiel erhält eine Regionale Schule mit Grundschule nur einmal den jeweils höheren Sockelbetrag.
Der Sockelbetrag ist zweckbezogen für die Förderung der jeweiligen Schule einzusetzen, unabhängig vom aktuellen Ausstattungsgrad. Der schülerabhängige Betrag kann von Schulträgern mit mehreren Schulen variabel für die vom Antrag umfassten Schulen zweckgebunden eingesetzt werden. Der variable Einsatz von schülerabhängigen Beträgen ist nur zwischen den vom gleichen Antrag umfassten Schulen des Schulträgers möglich.