Schulen mit internationalem Profil

Aktuell

Schule: Global!

Internationalisierung, interkulturelle Bildung und internationalen Austausch an Schulen zu fördern, ist das Ziel von Schule:Global. Die Initiative zeichnet Schulen aus, die im Bereich interkulturelle Kompetenz aktiv sind. Zur Unterstützung wird interessierten Schulen ein persönlicher Coach zur Seite gestellt, der sie begleitet und beim Erreichen der Ziele unterstützt. Schule:Global ist ein Projekt des AJA Arbeitskreis gemeinnützige Jugendaustausch.

AJA:  www.aja-org.de

mehr: www.schule-global.de

Europaschulen

Europaschulen in Mecklenburg-Vorpommern sind allgemein bildende oder berufliche Schulen, die sich von anderen Schulen dadurch unterscheiden, dass sie ihr schulisches Profil in besonderer Weise europaorientiert ausrichten.

Logo Europäische Union

 

 

 

 

 



Die Europaorientierung äußert sich in folgenden Aktivitäten:

  • Integration europäischer Themen in alle Unterrichtsfächer
  • Vermittlung europäischer Bildungs- und Erziehungsinhalte über fächerverbindende offene Unterrichtsformen und Projekte
  • Angebot an europaorientierten Arbeitsgemeinschaften und Kursen
  • zusätzliche fremdsprachliche und bilinguale Angebote zur Beförderung der Mehrsprachigkeit
  • Beteiligung an europäischen Bildungsprogrammen und Pflege von Schulpartnerschaften
  • Nutzung moderner Medien zur Kommunikation in Europa
  • Teilnahme am Europäischen Wettbewerb und anderen europaorientierten Bundes- und Landeswettbewerben
  • Berufsorientierung auf das europäische Ausland
  • Kontaktpflege zu anderen Europaschulen und aktive Mitarbeit im Netzwerk der Europaschulen M-V
  • Lehrerfortbildung zu europäischen Themen und zum Projekt- und Austauschmanagement
  • Zusammenarbeit mit Partnern, zum Beispiel Europa-Union, Regionale Arbeitsstelle für Ausländerfragen e. V., Europäisches Integrationszentrum Rostock

Beschlüsse und Verwaltungsvorschriften sowie weitere nützliche Links

„Europaschulen in Mecklenburg-Vorpommern“, Runderlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 8. Mai 2001 „Europabildung in der Schule“ (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 1. Juni 2009 i. d. F. vom 10. Dezember 2018 ) „Europabildung in der Schule“ (Empfehlung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland; Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.06.1978 i. d. F. vom 15.10.2020) „Interkulturelle Bildung und Erziehung in der Schule“, Beschluss der KMK vom 25.10.1996 i.d.F. vom 05.12.2013 Bundes-Netzwerk EuropaSchule e.V. Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland Bundeszentrale für politische Bildung Landeszentrale für politische Bildung M-V Europäisches Integrationszentrum (EIZ) Rostock Europa-Union Deutschland Europa-Union Mecklenburg-Vorpommern Regionale Arbeitsstelle für Ausländerfragen e. V.

UNESCO-Projektschulen

Mit der Empfehlung über die Erziehung zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit an Schulen hat die 18. Generalkonferenz der UNESCO 1974 den Grundstein für das internationale Netzwerk der UNESCO-Projektschulen gelegt.

Logo Unesco-Projektschulen

Das weltweite Netzwerk der UNESCO-Projektschulen ASPnet (UNESCO Associated Schools Network) wurde 1953 gegründet. Es wurde geschaffen, um Friedens- und Demo­kra­tie­erzie­hung, Förderung einer Erinne­rungs­kultur, Men­schen­rechts­bil­dung, Leben in Vielfalt, Bildung für nach­haltige Entwicklung und Pflege des Welterbes in Schul­programmen und in der pädagogischen Arbeit von Schulen wirkungsvoll zu verankern.

Weltweit gibt es derzeit ca. 11.500 UNESCO-Projekt­schulen in 182 Ländern. In Deutschland sind es 300, in Mecklenburg-Vorpommern acht.

Verwaltungsvorschriften sowie weitere nützliche Links

„UNESCO-Projektschulen in Mecklenburg-Vorpommern“, Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 23. Januar 2003 Darstellung von kultureller Vielfalt, Integration und Migration in Bildungsmedien -Gemeinsame Erklärung der Kultusministerkonferenz, der Organisationen von Menschen mit Migrationshintergrund und der Bildungsmedienverlage (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.10.2015) „Bildung für nachhaltige Entwicklung“, Empfehlung der KMK und der DUK vom 15.06.2007 "Eine Welt/Dritte Welt in Unterricht und Schule“, Beschluss der KMK vom 28.02.1997 i.d.F. vom 20.03.1998 „Demokratie als Ziel, Gegenstand und Praxis historisch-politischer Bildung und Erziehung in der Schule“, Beschluss der KMK vom 06.03.2009 i.d.F.vom 11.10.2018 „Menschenrechtsbildung in der Schule“, Beschluss der KMK vom 04.12.1980 i.d.F. vom 11.10.2018 Deutsche UNESCO-Kommission UNESCO-Projektschulen in Deutschland UNESCO-Welterbestätten Deutschland e.V.

Muttersprachler im Unterricht/an der Schule

Im Angebot sind verschiedene Programme, Muttersprachler oder Kulturbotschafter aus anderen Ländern an der Schule einzusetzen. Dies können Lehrkräfte, Studierende,  Absolventen oder Schülerinnen und Schüler sein.

Ausländische Deutschlehrkräfte an deutschen Schulen

Logo Schulen - Partner der Zukunft

Im Rahmen des Programms Schulen: Partner der Zukunft finanziert das Auswärtige Amt für Deutschlehrkräfte aus Staaten in Afrika, Asien, Lateinamerika, Osteuropa sowie Griechenland, Portugal und Spanien zweiwöchige Fortbildungskurse zu sprachlichen, landeskundlichen und methodisch-didaktischen Themen. Diese multilateral zusammengesetzten Kurse finden zentral statt. Im Anschluss werden Schulhospitationen ermöglicht, wobei jeweils nur eine Lehrkraft an eine Schule kommt. Für die gastgebenden Schulen ergeben sich Möglichkeiten zum Aufbau langfristiger Kontakte zwischen den Lehrkräften und von Schulpartnerschaften.

Die Lehrkräfte sind jeweils drei Wochen im Zeitraum September bis Dezember an den Schulen. Einen Antrag auf Vermittlung einer ausländischen Lehrkraft kann eine Schule jeweils bis Mitte März für das folgende Schuljahr stellen. Aufnehmenden Schulen entstehen keine Kosten.

Mehr zum Programm und Antragsformulare

Hospitation französischer Lehrkräfte an Schulen in Deutschland

Lehrkräfte aus Frankreich hospitieren im Rahmen des deutsch-französischen Hospitationsprogramms zwei Wochen an Schulen der Sekundarstufe I oder II in Deutschland. Der genaue Termin wird direkt zwischen dem Bewerber und der aufnehmenden deutschen Schule vereinbart.

Die Ausschreibung erfolgt jeweils im April/Mai für das folgende Schuljahr.

Mehr zum Programm und Antragsformulare

Fremdsprachenassistenten an deutschen Schulen

Im Rahmen dieses Programms wirkenden Studierende der deutschen Sprache an einer deutschen Schule im Fremdsprachenunterricht mit (Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Polnisch). Sie vermitteln authentisch ihre Sprache und die Kultur des Heimatlandes. Das Programm ermöglicht angehenden Lehrkräften eine intensive sprachliche und methodisch-didaktische Fortbildung oder jungen Menschen mit anderem Berufsziel die Vervollkommnung ihrer fremdsprachlichen Kompetenzen.

Schulen nehmen eine Fremdsprachenassistenzkraft für etwa sieben bis zehn Monate auf. Die Studierenden assistieren im Fremdsprachenunterricht, leiten Sprachgruppen, bieten Arbeitsgemeinschaften an, Erstellen Unterrichtsmaterialien und mehr. Die Schule muss ein/en Betreuer/in stellen und behilflich sein bei der Suche nach Wohnraum. Der Schule entstehen keine Kosten.

Anträge auf Zuweisung einer Fremdsprachenassistenzkraft sind jeweils bis zum 30.12. für das dann folgende Schuljahr zu stellen. Die Entscheidung über eine Zuweisung erfolgt etwa im Mai.

Antrag auf Zuweisung einer Fremdsprachenassistenzkraft Mehr zum Programm: Gastschulen für ausländische Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA)

Deutsch-Französischer Freiwilligendienst an deutschen Schulen

Interessierte bis 25 Jahre, die ein Jahr in Deutschland verbringen, sich sozial engagieren möchten und dies an einer Schule, können sich über das Deutsch-Französische Jugendwerk für das Programm Deutsch-Französischer Freiwilligendienst bewerben. Der Aufenthalt an der Schule beginnt jedes Jahr im September und dauert zehn bis zwölf Monate. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt höchstens 35 Stunden. Neben der eigentlichen Tätigkeit nehmen die Jugendlichen an vom DFJW organisierten und finanzierten Fortbildungen teil, die den Freiwilligendienst inhaltlich und interkulturell begleiten.

Die Freiwilligen sind vielfältig einsetzbar: Animationen zur Förderung der französischen Kultur und Sprache, Initiierung und Durchführung kultureller oder sportlicher Projekte, Organisation von Veranstaltungen und Schüleraustauschen, Hausaufgabenbetreuung, etc.

Die Jugendlichen erhalten ein monatliches Stipendium. Die aufnehmende Einrichtung muss einen monatlichen Unkostenzuschuss  oder Sachkostenzuschuss (z. B. anteilig Miete, Mittagsversorgung, Monatskarte ÖPNV) in Höhe von 107,58 EUR leisten.

Mehr zum Programm Mehr zum Thema Freiwillige aufnehmen

Internationales Preisträgerprogramm – internationale Schülergruppen an deutschen Schulen

Ca. 450 Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen aus rund 90 Staaten erhalten in jedem Jahr ein Stipendium des Auswärtigen Amtes. Die Kandidatinnen und Kandidaten haben sich in Wettbewerben in der deutschen Sprache in ihren Heimatländern qualifiziert und werden zu einem vierwöchigen Aufenthalt nach Deutschland eingeladen. Ihnen wird in internationalen ein jeweils mehrtägiges Studienprogramm geboten. Ein Highlight des Programms ist der vierzehntägige Aufenthalt in einer Gastfamilie und der Besuch des örtlichen Gymnasiums oder der Gesamtschule in Deutschland.

Schulen, die Interesse an der (möglichst kontinuierlichen) Teilnahme am Programm und der Aufnahme von Gastschülerinnen und -schülern für zwei Wochen (multikulturelle Gruppen von 8-10 Schülern) haben, können eine Interessensbekundung abgeben.

Interessenbekundung Mehr zum Programm

Ausländische Schülerinnen und Schüler an deutschen Schulen

Verschiedene Programme bieten Schülerinnen und Schülern aus dem Ausland die Möglichkeit, eine gewisse Zeit den Schulunterricht in Deutschland zu besuchen.

Bei den Programmen Voltaire und BRIGITTE SAUZAY handelt es sich um deutsch-französische Schulbesuchsprogramme, die Schülerinnen und Schülern einen sechs- bzw. dreimonatigen Schulbesuch in Deutschland (und umgekehrt in Frankreich) ermöglichen.

Im Rahmen des EU-Programms Erasmus+ besuchen ausländische Schülerinnen und Schüler ihre Partnerschule im Rahmen von Projekttreffen. Möglich ist auch ein bis zum einem Schuljahr dauernder Schulbesuch an der Partnerschule (Erasmus-Langzeitaufenthalte).

Mehr zum Voltaire-Programm Mehr zum Brigitte-Sauzay-Programm Erasmus+ für Schülerinnen und Schüler Erasmus+ für Lehrkräfte und pädagogisches Personal Erasmus+ für Schulen und Kitas

Und nach Sauzay oder Voltaire? – AbiBac!

Nach einem Auslandsaufenthalt über die Programme Brigitte Sauzay oder Voltaire stellen sich viele die Frage, was sie nun mit den erweiterten Sprachkenntnissen anfangen können. An vielen Schulen gibt es maximal einen Grundkurs. Das Innerstädtische Gymnasium in Rostock bietet seit einigen Jahren sehr erfolgreich ein Doppelabitur an: das AbiBac. Die Kolleg:innen vor Ort beraten gern und helfen, falls notwendig, auch bei der Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten in Rostock.

Mehr zum französischen Doppelabitur "AbiBac"

Gastaufenthalte ausländischer Schülerinnen und Schüler an deutschen Schulen aus Drittstaaten

Schulen, die über Austauschorganisationen oder privat vermittelte Schülerinnen und Schüler aus dem Ausland zu einem Schulbesuch aufnehmen, müssen die gesetzlichen Bestimmungen beachten, die in der Richtlinie (EU) 2016/801 und im Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebietgeregelt sind.

Nähere Auskünfte erhalten Schulen im Innenministerium, Referat 350, Asyl- und Aufenthaltsrecht.

Richtlinie (EU) 2016/801 des Europäischen Parlaments und Rates vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatangehörigen zu Forschungs- und Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit (Amtsblatt der Europäischen Union vom 21.05.2016), hier insbes. Artikel 12 dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet beachten, hier insbesondere § 16b (Teilnahme an Sprachkursen und Schulbesuch)

Vera Züge
Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern

Tel.: 0385 588 17857
E-Mail: v.zuege@iq.bm.mv-regierung.de

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Europa macht Spaß! Der Europäische Wettbewerb fördert jedes Jahr die Kreativität und Europakompetenz von 80.000 Schülerinnen und Schülern.