Neues Schulgesetz ab 2020

Mehr Freiraum für die Schulen Mecklenburg-Vorpommerns

Am 13. November 2019 hat der Landtag der 6. Novelle des Schulgesetzes zugestimmt. Damit erhalten die Schulen Mecklenburg-Vorpommerns einen neuen und zeitgemäßen rechtlichen Handlungsrahmen.

Ziel des neuen Schulgesetzes ist, den Anspruch der Schulen auf  mehr Teilhabe und die dafür notwenigen Schritte ausgewogen zu regulieren. Die Schulen des Landes sollen die Möglichkeit bekommen, den Schulalltag behutsam und anforderungsgerecht weiterentwickeln zu können. Hierfür wird ihnen durch das neue Schulgesetz zukünftig mehr Freiraum geschaffen.

Die umfangreichen Änderungen reichen von der freien Auswahl bei Schulbüchern und Unterrichtsmedien bis hin zur Umsetzung der Inklusion, die auf die gesetzliche Grundlage gestellt wird. Außerdem soll es zu einer Vereinfachung der Schulorganisation kommen und das Mitwirken von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern gestärkt werden.

„Wir wollen, dass alle Kinder und Jugendlichen die bestmögliche individuelle Förderung an unseren Schulen erhalten. Das ist das übergeordnete bildungspolitische Ziel des neuen Schulgesetzes. Wir haben uns für die Diskussion über dieses wichtige Gesetz viel Zeit genommen und auch die Zivilgesellschaft intensiv mit einbezogen. Das jetzt vorliegende Gesetz fußt auf einem breiten Beteiligungsprozess,“ sagt Bettina Martin, Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Das neue Schulgesetz ist am 01. Januar 2020 in Kraft getreten. Mit der Veröffentlichung im Gesetzes- und Verordnungsblatt sind die schuljahresbezogenen Regelungen ab 01. August 2020 landesweit gültig.

Wichtige Neuerungen im Überblick

  • An den Grundschulen wird eine Schuleingangsphase eingeführt, die die Jahrgangsstufen 1 und 2 umfasst. Die Schuleingangsphase kann von Schülerinnen und Schülern in einem Zeitraum von einem bis zu drei Schuljahren besucht werden. In dieser Phase werden keine Ziffernnoten erteilt.

  • Die flexible Schulausgangsphase wird mit dem freiwilligen 10. Schuljahr und der Berufsreife dual neu ausgerichtet. Auf diesem Weg sollen mehr Schülerinnen und Schüler zu einem anerkannten Schulabschluss geführt werden.

  • Die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Sprache und Lernen laufen schrittweise aus (Förderschwerpunkt Sprache: 31.07.2020, Förderschwerpunkt Lernen: 31.07.2027). Stattdessen werden die Lerngruppe Sprache und die Lerngruppe Lernen an ausgewählten Grundschulen eingeführt. Dort lernen Kinder, die besonders stark ausgeprägten sonderpädagogischen Förderbedarf in diesen Bereichen haben.

  • Die Förderschulen mit den Schwerpunkten Sehen, Hören, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung und die Schule für Kranke bleiben dauerhaft bestehen.

  • 28 Schulen mit spezifischer Kompetenz werden eingerichtet, die das Lernangebot für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sehen, Hören sowie körperlich und motorische Entwicklung ergänzen.

  • Lernen in jahrgangsübergreifendem Unterricht ist möglich: Nicht nur Grundschulen können in altersgemischten Lerngruppen unterrichten, sondern auch an weiterführenden Schulen kann die Schulkonferenz das Lernen in jahrgangsübergreifendem Unterricht beschließen.

  • Schulen können Schulgirokonten einrichten, damit Klassenfahrten oder Wandertage einfacher organisiert werden können.

  • Schulen erhalten mehr Freiheiten, indem sie ihre Schulbücher und Unterrichtsmedien selbst auswählen können.

  • Der Schullastenausgleich für Kooperative Gesamtschulen wird erweitert.

  • Der Erwerb der Mittleren Reife an Gymnasien wird neu geregelt.

  • Die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung wird im Schulgesetz festgeschrieben.

  • Die Berufsorientierung wird integraler Bestandteil aller Fächer und Jahrgangsstufen und unter der Bezeichnung „Berufliche Orientierung“ zusammengefasst.

  • Schutz gegen sexualisierte Gewalt und Mobbing werden hervorgehoben: Maßnahmen, mit denen die Schulen die Kinder und Jugendlichen aufklärt, begleitet und im Fall der Fälle auffängt, werden in Zukunft verbindlich ins Schulprogramm aufgenommen.

Dietrich Schwarz

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Mecklenburg-Vorpommern

E-Mail: d.schwarz@bm.mv-regierung.de

 

Dr. Birgitt Mett

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Mecklenburg-Vorpommern

E-Mail: b.mett@bm.mv-regierung.de