Lehrerprüfungsamt

Das Lehrerprüfungsamt an den beiden Standorten Rostock und Greifswald ist für die Durchführung der Ersten und Zweiten Staatsprüfungen aller Lehrämter zuständig. Es begleitet die Studierenden durch die gesamte Ausbildungszeit, vom Beginn ihres Studiums bis zum Ende ihres Referendariats.

Phasen der Lehramtsausbildung

Erste Staatsprüfung


Lehramtsstudiengänge werden mit der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt abgeschlossen. Diese dient der Feststellung, ob die Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten durch das Studium in den von ihnen gewählten Prüfungsfächern die fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen sowie bildungswissenschaftlichen und praktischen Voraussetzungen für die Aufnahme eines schulartbezogenen Vorbereitungsdienstes erfüllen.

Vorbereitungsdienst

Der Vorbereitungsdienst zielt auf Berufsfertigkeit. Er dient der schulpraktischen Ausbildung zum Erwerb der Befähigung für das jeweilige Lehramt. Er vervollständigt damit die im Studium erworbenen fachlichen und didaktischen Kompetenzen und befähigt die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie Referendarinnen und Referendare zu selbstständiger Arbeit an der Schule.

Zweite Staatsprüfung

Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Sie befähigt zur Ausübung eines Lehramtes. Die Durchführung der Zweiten Staatsprüfung liegt in der Zuständigkeit des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern.  Die erfolgreich absolvierte Zweite Staatsprüfung ist Voraussetzung für die Erteilung der Unterrichtserlaubnis in Mecklenburg-Vorpommern.

detaillierte Informationen im Gesetz über die Lehrerbildung in M-V

Aufgaben des Lehrerprüfungsamtes

  • Vorbereitung, Durchführung und Beurkundung der Ersten und Zweiten Staatsprüfungen für die Lehrämter an Grundschulen, an Regionalen Schulen, an Gymnasien, an Beruflichen Schulen und für Sonderpädagogik
  • Prüfung von EU-Lehrern im Rahmen des EU-Anerkennungsverfahrens
  • Wahrnehmung der Fach- und Inhaltszuständigkeit, der Organisationszuständigkeit und der Organisationsaufsicht bei staatlichen Lehramtsprüfungen
  • Durchführung der Zulassungs- und Bestellverfahren für die Staatsprüfungen
  • Prüfungsrechtliche Beratung von Studierenden und Bewerbern für Staatsprüfungen
  • Staatliche Prüfungen von Dolmetschern und Übersetzern

    Das Lehrerprüfungsamt ist Teil des Instituts für Qualtitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung.
Gesetz über die Lehrerbildung MV

Jan Bonin

Tel: 0385 588 17750 - Rostock und Greifswald
E-Mail: j.bonin@iq.bm.mv-regierung.de

Die Jugend- und Ausbildungsvertretung (JAV) ist die Interessenvertretung der Referendarinnen und Referendare in M-V. Sie beantragen beispielsweise Maßnahmen beim Personalrat und nehmen Anregungen entgegen.

E-Mail: jav_lhpr@bm.mv-regierung.de

Tel.: 0385 588 7383

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Informationen rund um das Berufsbild Lehrer/in, über das Studium, den Vorbereitungsdienst, die Verbeamtung, den Verdienst sowie freie Stellenangebote für den Schuldienst in MV.