Individuelle Förderung an Spezialgymnasien

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Gymnasien können als anerkannte Musik- sowie Sportgymnasien sowie als Gymnasien für die Beschulung kognitiv hochbegabter Schülerinnen und Schüler ausgerichtet sein. In diesen Schulen werden die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des jeweiligen Schulprofils entsprechend ihrer Begabungen unterrichtet und können in profilbezogenen Förderklassen lernen.

Gemäß § 19 des Schulgesetzes können diese Schulen dazu auch schulartunabhängige Orientierungsstufen für die Jahrgangsstufen 5 und 6 anbieten, die ihrem Profil entsprechen. Für die Aufnahme in die Orientierungsstufe an einem solchem Spezialgymnasium ist eine Eignungsfeststellung erforderlich. Dafür muss ein Antrag bei der jeweiligen Schulleitung gestellt werden.

 

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Maik Pegel
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung
Referat Gymnasien und Gesamtschulen

Tel.: 0385 588 17213
E-Mail: m.pegel@bm.mv-regierung.de

 

 

Zentraler Fachbereich für Diagnostik und Schulpyschologie

Servicestelle Inklusion

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Mit dem Begabungslotsen können sich Eltern, ihre Kinder sowie Lehrkräfte einen weiteren Überblick über alle Angebote und Möglichkeiten der Begabten- und Talentförderung in und außerhalb der Schule in Mecklenburg-Vorpommern verschaffen.

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