Der Weg zum Gymnasium: Alle Schulen mit den Jahrgangsstufen 5 und 6 sind über die Standorte der benachbarten Gymnasien und Gesamtschulen mit gymnasialen Bildungsgang informiert. Sie kennen auch die Termine der Informationsveranstaltungen an diesen Schulen, die im Dezember und/oder Januar stattfinden. Auch die Presse informiert häufig über diese Termine. Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder bis zum lezten Arbeitstag des Monats Februar bei dem gewünschten Gymnasium auf einem dort vorhandenen Anmeldeformular an. (Kopie des Halbjahreszeugnisses beifügen) Eine Kopie der Anmeldung sollen die Erziehungsberechtigten der bisherigen Schule zur Verfügung stellen. Die gewünschte Schule oder das Staatliche Schulamt informieren die Erziehungsberechtigten zum Ergebnis der Schulwahl.
Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 12. Es vermittelt seinen Schülern entsprechend ihren Leistungen und Neigungen eine vertiefte und erweiterte allgemeine Bildung, die die Schüler befähigt, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule, aber auch in berufsqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen. Gymnasien können Förderklassen für Schüler mit besonderen Fähigkeiten führen.
Gymnasien können als anerkannte Sport- oder Musikgymnasien gestaltet sein. An Sport- und Musikgymnasien können sich die Unterrichtseinheiten in den Jahrgangsstufen 11 und 12 über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten erstrecken. Diese Gymnasien können ihrem Profil entsprechende Jahrgangsstufen 5 und 6 als schulartunabhängige Orientierungsstufe und ab der Jahrgangsstufe 7 auf die Berufsreife und die Mittlere Reife bezogene Klassen führen. Die Entscheidungen trifft die Schulkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger. Sie bedürfen der Anerkennung und Zustimmung der obersten Schulaufsichtsbehörde.
Berechtigungen und Abschlüsse:
Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums erreichen die Schüler einen
Schulabschluss, der der Berufsreife gleichwertig ist.
Schüler, die das Gymnasium vor dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife verlassen und die
Mittlere Reife anstreben, unterziehen sich an der besuchten Schule einer entsprechenden zentralen
Prüfung. Bei erfolgreich bestandener Prüfung liegt ein gleichgestellter Abschluss zur Mittleren
Reife vor.
Mit der Anerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife erreicht der Schüler einen
Abschluss, der der Mittleren Reife gleichwertig ist.
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für Schülerinnen und Schüler, die ab Schuljahr 2011/2012
in die Qualifikationsphase eingetreten sind
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