Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Telefon: (0385) 588 - 7549
E-Mail
Auf freiwilliger Basis können sich Einrichtungen der Weiterbildung einem staatlichen Anerkennungsverfahren unterziehen, mit dem qualitative Mindestanforderungen vorgegeben werden. Das Prädikat der staatlichen Anerkennung dient dem Schutz der Teilnehmer und kann von den Einrichtungen der Weiterbildung auch zur Werbung eingesetzt werden.
Für die staatliche Anerkennung von Weiterbildungseinrichtungen werden Verwaltungsgebühren nach
der Kostenverordnung für die Vornahme von Anerkennungen von Einrichtungen der Weiterbildung nach
dem Weiterbildungsgesetz (Anerkennungskostenverordnung) erhoben, soweit keine Befreiung nach
§ 8
Verwaltungskostengesetz vorliegt.
Nach
§ 6 Abs. 1
Weiterbildungsgesetz wird eine Einrichtung der Weiterbildung auf Antrag bei Vorliegen der
Anerkennungsvoraussetzungen nach
§ 7 Abs. 1
Weiterbildungsgesetz von der zuständigen Behörde anerkannt.
Die Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung setzt voraus, dass diese
Der Antrag auf Anerkennung als staatliche Einrichtung der Weiterbildung ist zu richten an:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Referat 214
Frau Heike Rosenow
19048 Schwerin
Formulare zum Download
1. Antrag auf staatliche Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung
2. Einwilligung (zur Vorlage bei der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nord, Kiel)