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Deutsch

Zusatzinformationen

Heike Rosenow

Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
 
Telefon: (0385) 588 - 7549
E-Mail

VHS-Verband M-V

 

Weiterbildungs-beratung M-V

  

Staatliche Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung

Auf freiwilliger Basis können sich Einrichtungen der Weiterbildung einem staatlichen Anerkennungsverfahren unterziehen, mit dem qualitative Mindestanforderungen vorgegeben werden. Das Prädikat der staatlichen Anerkennung dient dem Schutz der Teilnehmer und kann von den Einrichtungen der Weiterbildung auch zur Werbung eingesetzt werden.

Verwaltungsgebühren

Für die staatliche Anerkennung von Weiterbildungseinrichtungen werden Verwaltungsgebühren nach der Kostenverordnung für die Vornahme von Anerkennungen von Einrichtungen der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsgesetz (Anerkennungskostenverordnung) erhoben, soweit keine Befreiung nach § 8 Verwaltungskostengesetz vorliegt.

Schritte zur Anerkennung

Nach § 6 Abs. 1 Weiterbildungsgesetz wird eine Einrichtung der Weiterbildung auf Antrag bei Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen nach § 7 Abs. 1 Weiterbildungsgesetz von der zuständigen Behörde anerkannt.

Anerkennungsvoraussetzungen

Die Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung setzt voraus, dass diese

  1. nach Art, Umfang und Dauer ihrer Weiterbildungsveranstaltungen, der Gestaltung des Lehrplans und der Lehrmethoden sowie nach ihrer räumlichen, personellen und sächlichen Ausstattung eine erfolgreiche Weiterbildungsarbeit gewährleistet und bereits erfolgreich Weiterbildungsveranstaltungen durchgeführt hat,
  2. von einer nach Vorbildung oder Berufserfahrung geeigneten und für eine Tätigkeit in der Weiterbildung hinreichend qualifizierten, in der Regel hauptberuflich tätigen Person geleitet wird,
  3. ihre Veranstaltungen grundsätzlich für jedermann zugänglich macht,
  4. den pädagogischen Mitarbeitern Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Planung und Durchführung der Weiterbildungsveranstaltungen sichert,
  5. eine ausreichende Zahl fachlich und pädagogisch qualifizierter Personen als Lehr- und Ausbildungskräfte einsetzt und ihre berufliche Fortbildung gewährleistet,
  6. unter Einhaltung bestehender Gesetze geführt wird und
  7. ihre Veranstaltungen in Form und Inhalt der durch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern definierten Wertordnung nicht entgegenstehen.

Anerkennungsverfahren

Der Antrag auf Anerkennung als staatliche Einrichtung der Weiterbildung ist zu richten an:

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur  Mecklenburg-Vorpommern
Referat 214
Frau Heike Rosenow
19048 Schwerin

Formulare zum Download

1. Antrag auf staatliche Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung

2. Einwilligung (zur Vorlage bei der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nord, Kiel)