Antigen-Schnell-Testung an Schulen

Vom 1. bis zum 26. März

Das Bildungsministerium hat sein Angebot für Lehrkräfte zur Präventiv Testung auf das Coronavirus erweitert. Zusätzlich haben das pädagogische und nicht-pädagogische Personal an öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft mit Schülerinnen und Schülern in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 (Grundschulen, Grundschulteile, Schulen für den Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler, Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder mit dem Förderschwerpunkt körperliche oder motorische sowie mit dem Förderschwerpunkten Lernen, Hören oder Sehen) nun vom 1. bis zum 26. März die Möglichkeit, sich einer Antigen-Schnell-Testung zu unterziehen. Die Teilnahme der Beschäftigten an der Antigen-Schnell-Testung ist freiwillig.


Die Testung wird eine Hilfsorganisation (Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter Samariter Bund, Malteser oder Johanniter) vor Ort in Ihrer Schule durchführen. Voraussetzung für dieses erweiterte Testangebot ist, dass an der Schule Präsenzunterricht stattfindet oder Beschäftigte für die Notfallbetreuung eingesetzt sind. Die Johanniter und die kooperierenden Hilfsorganisationen halten im Rahmen des Test-Angebotes selbstverständlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein.
Die Anmeldung erfolgt durch die Schulleitung über ein Onlineformular der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. unter folgendem Link:
www.johanniter.de/Test-Koordinierung-MV


Wählen Sie dann „Antigenschnelltests in Schulen - Hier geht’s zur Anforderung von Antigenschnelltests in Schulen“ aus und geben Sie das Passwort ein.
Passwort: Schultestungen-MV.2021

Bitte nehmen Sie gegebenenfalls notwendige Abstimmungen selbstständig mit der jeweiligen Hilfsorganisation vor.
Nach der Testung unterschreiben Sie als Schulleiterin bzw. Schulleiter die Teilnahmebescheinigung der Hilfsorganisation, aus der sich die Anzahl der getesteten Beschäftigten sowie das Datum ergeben. Die Hilfsorganisation rechnet dann die Leistungen beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern ab. Mit der zusätzlichen Testmöglichkeit soll der Schutz aller Personen an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern weiter erhöht werden.



Parallel zu der oben beschriebenen Möglichkeit der Inanspruchnahme des neuen Schnell-Test-Angebotes wird es auch beim bereits bestehenden Angebot zur Präventiv-Testung auf das Corona Virus für das pädagogische und nicht-pädagogische Personal an den öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft eine Erweiterung geben. Es wird nunmehr wöchentlich nutzbar sein. Zwischen zwei Testungen muss nur noch ein Abstand von mindestens 7 Tagen liegen. Dieses Test-Angebot kann weiterhin bis zum 31. März 2021 kostenfrei genutzt werden. Dieses Angebot gilt selbstverständlich weiterhin für pädagogisches und nicht-pädagogisches Personal an allen Schularten. Es stellt keinen Schnelltest dar, sondern es erfolgt weiterhin ein PCR-Test. Die Beschäftigten können dazu ihren Hausarzt oder einen HNO-Arzt kontaktieren und dazu das beiliegende und durch Sie unterschriebene Formular verwenden. Die Kosten dieser Tests werden durch die beteiligten Ärztinnen und Ärzte über die Kassenärztliche Vereinigung MV beim Land abgerechnet.


Eine Teilnahme an der Corona-Präventiv-Testung stellt kein Dienstgeschäft dar. Sie ist deshalb außerhalb der Unterrichtszeiten wahrzunehmen und kann nicht als Dienstreise beantragt oder abgerechnet werden.


Das Bildungsministerium bittet Sie und alle an der Schule Beschäftigten eindringlich, das Angebot der Präventiv-Testung vor der Aufnahme des Präsenzbetriebes wahrzunehmen.

Erweitertes Angebot zur Präventiv-TestungZur Presseinformation