Ganztagsbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern

Liebe Eltern,
ab dem kommenden Schuljahr beginnt ein neues Kapitel für Ihre Kinder und für Sie als Familie. Mit dem geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Grundschulkinder schaffen wir nicht nur ein zusätzliches Angebot, sondern geben ein verlässliches Versprechen: Jedes Kind hat seinen Platz. Jeden Tag. Ohne Ausnahme. Auch in den Ferien. Das ist ein großer Schritt hin zu mehr Chancengleichheit und zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kein Kind darf benachteiligt werden, weil es zu wenig Kita- oder Hortplätze gibt oder viel zu kurze Öffnungszeiten, die eine umfassende Bildung, Betreuung und Förderung verhindern.
Mit dem Ganztagsanspruch geben wir allen Kindern die gleichen Möglichkeiten, sich zu entfalten. Unsere Horte sind Orte des Lernens und des Lebens. Hier können Kinder spielen, Freundschaften schließen, Hausaufgaben machen, ihre Talente entdecken und einfach Kind sein. In diesem neuen Lebensabschnitt Ihres Kindes möchten wir Sie und Ihre Töchter und Söhne bestmöglich begleiten und unterstützen.
Ich freue mich, dass wir alle diesen Weg gemeinsam gehen. Denn gute Bildung entsteht im Miteinander.
Simone Oldenburg
Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung
Mecklenburg-Vorpommern
Mindestens 40 Stunden für alle Kinder
Ab dem Schuljahr 2026/2027 erhalten schrittweise alle Grundschulkinder ab der 1. Klasse mindestens 40 Stunden
Förderung, Bildung und Betreuung in Schule und Hort - unabhängig von der beruflichen Situation in den Familien.
Das bedeutet weniger Bürokratie für Eltern und Verwaltung:
- keine Nachweise über Arbeits- und Wegezeit
- keine Antragstellung notwendig
- nur eine Anmeldung des benötigten Hortplatzes bei dem zuständigen Jugendamt

Jedes Kind hat einen Platz
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es genügend Hortplätze für alle Kinder.
Die Personalsituation bleibt stabil, weil die Anzahl der Kinder in den Horten steigen wird.
Es stehen 51.000 Hortplätze zur Verfügung.
Bis zum Jahr 2028 werden noch weitere 4.000 Plätze neu geschaffen.
Stärkung des Personals im Hort
Wir stärken die Zusammenarbeit von Schule und Hort.
Erzieherinnen und Erzieher koordinieren den Ganztag. Sie begleiten den Übergang der Kinder vom Kindergarten, aber auch den täglichen Übergang von der Schule in den Hort. Dafür stellt das Land zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung.
Vielfältige Bildungsangebote
Um die ganztägige Förderung der Kinder zu stärken, kooperieren Grundschule und Hort in einer Bildungsgemeinschaft.
Angebote von Freiwilligen Feuerwehren, Sport- und Kunstvereinen bereichern den Alltag der Kinder in Schule und Hort.
Beitragsfreiheit für alle Kinder
Die Kindertagesförderung im Hort soll mit der Gesetzesänderung für alle Kinder mit und ohne Behinderungen vollständig elternbeitragsfrei sein.
Die gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder erhöht die Chancengerechtigkeit und ihren Bildungserfolg.
In unserem Land besuchen bereits rund 78 Prozent der Kinder im Grundschulalter den Hort.
Eltern sparen je Kind bis zu 18.000 Euro an Betreuungskosten. Daran hält die Landesregierung auch in finanziell schwierigen Zeiten fest.
Wunsch- und Wahlrecht der Eltern
Eltern können ihre Kinder wohnortnah in einem Hort oder bei einer Kindertagespflegeperson fördern lassen.
Alle Kindertagspflegepersonen können künftig Grundschulkinder nach der Unterrichtszeit betreuen.

Und das Wichtigste:
Förderung von 50 Wochenstunden weiter möglich
MV ist Spitzenreiter im Betreuungsumfang. Bei uns können Eltern weiterhin, wenn der Bedarf besteht, für ihre Kinder einen Förderumfang von 50 Wochenstunden beantragen. Das wird auch weiterhin die meistgewählte Förderung sein.
Die Antragstellung erfolgt wie bisher beim Jugendamt.
So läuft die Anmeldung
40 Stunden
- Formlose Mitteilung an das Jugendamt
- Anmeldung drei Monate vor Schuljahresbeginn
50 Stunden
- Formular des Jugendamts
ausfüllen - Formular einreichen – drei Monate vor Schuljahresbeginn