Neues Lehrerbildungsgesetz sorgt für bessere Qualifizierung im Seiteneinstieg

Weichen für bessere Lehrergewinnung gestellt

Seiteneinsteiger erhalten künftig eine bessere Qualifizierung, um als Lehrkraft in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten zu können. Der Landtag hat am Mittwoch mit der Änderung des Lehrerbildungsgesetzes zahlreiche Verbesserungen für Seiteneinsteiger beschlossen.

„Wir bieten den Lehrkräften im Seiteneinstieg jetzt eine bessere Qualifizierung für den Lehrerberuf. Sie erhalten eine zuverlässige berufliche Perspektive, und die Schulen erhalten Lehrkräfte, die gut ausgebildet werden, damit sie im Lehrerkollegium auf Augenhöhe arbeiten können, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Das neue Lehrerbildungsgesetz legt einen wichtigen Schwerpunkt auf die bessere Unterstützung von Lehrkräften im Seiteneinstieg auf ihrem Weg in den Lehrerberuf. Sowohl die neu Eingestellten als auch diejenigen, die sich bereits im System befinden, werden damit zukünftig besser qualifiziert.“

Wesentlicher Schwerpunkt der Neufassung des Lehrerbildungsgesetzes ist die Einführung eines berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes für Lehrkräfte im Seiteneinstieg als verbindliche Qualifizierungsform. Dieser Vorbereitungsdienst ist mit dem Referendariat in der Ausbildung von Lehrkräften vergleichbar.

Diejenigen Lehrkräfte im Seiteneinstieg, aus deren Hochschulabschluss nur ein Unterrichtsfach abgeleitet werden kann, müssen zusätzlich ein Beifach studieren. Das kann ausdrücklich auch eine sonderpädagogische Fachrichtung sein. Für diejenigen Lehrkräfte, aus deren Hochschul- oder Berufsabschluss keine Unterrichtsfächer abgeleitet werden können, werden die bisherigen Qualifizierungsmaßnahmen vorgehalten. Allerdings wird der geforderte Mindestbeschäftigungszeitraum für den Antrag auf den Erwerb einer Lehrbefähigung erheblich verkürzt, je nach vorhandener Qualifikation von sieben auf fünf Jahre beziehungsweise von zehn auf sieben Jahre.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist die formale Voraussetzung für die Einstellung als Lehrkraft im Seiteneinstieg. Allerdings können in Ausnahmefällen auch andere Bewerberinnen und Bewerber in den Schuldienst kommen, wenn deren spezifische berufliche Sozialisation für die Schülerinnen und Schüler einen substanziellen Mehrwert verspricht.

Derzeit sind mit rund 1.300 Lehrkräften etwa elf Prozent Seiteneinsteiger an den öffentlichen Schulen Mecklenburg-Vorpommerns beschäftigt. Von den im vergangenen Jahr eingestellten Lehrerinnen und Lehrern waren ungefähr 30 Prozent Seiteneinsteiger.

Bildungsministerin Martin bezeichnete die Regelungen in der Neufassung des Lehrerbildungsgesetzes als einen wichtigen Baustein, um mehr qualifiziertes Personal für den Schuldienst zu gewinnen. „Der Schuldienst wird dadurch auch für diejenigen attraktiver, die ursprünglich einen anderen Berufsweg einschlagen wollten“, sagte Martin. Neben der Neufassung des Lehrerbildungsgesetzes und damit dem besseren Zugang für Seiteneinsteiger hat die Landesregierung in den vergangenen zwölf Monaten zahlreiche Änderungen zu einer höheren Attraktivität des Lehrerberufs auf den Weg gebracht. An den Hochschulen im Land entstehen mehr Studienplätze für angehende Lehrerinnen und Lehrer, die Vergütung der Grundschullehrkräfte ist erhöht und ältere Lehrkräfte erhalten mehr Anrechnungsstunden. Zudem ist das Referendariat attraktiver gestaltet, das Einstellungsverfahren vereinfacht und Lehrkräfte in der gymnasialen Oberstufe erhalten weitere Anrechnungsstunden.

Lehrerbildungsgesetz