Neues Lehrerbildungsgesetz im Landtag

Martin: Gesetz ist wichtiger Baustein bei der Gewinnung neuer Lehrkräfte

Der Landtag hat in erster Lesung über die Änderung des Lehrerbildungsgesetzes beraten. Mit der Änderung des Gesetzes wird künftig Lehrkräften im Seiteneinstieg eine zuverlässige Perspektive und eine bessere Qualifizierung geboten. „Wir werden die Qualifizierungsmaßnahmen ausbauen, um so die inhaltliche und pädagogische Befähigung kontinuierlich weiterzuentwickeln“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin bei der Einbringung des Gesetzentwurfs im Landtag.

Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit den erforderlichen Abschlüssen machen inzwischen rund elf Prozent der Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern aus. „Unsere Aufgabe ist es, diese Menschen in ihrer neuen Berufswahl gut zu begleiten und im Lehrberuf zu halten“, so Martin weiter. „Wir brauchen in den kommenden Jahren zahlreiche neue Lehrerinnen und Lehrer im Land. Daher ist es nur selbstverständlich, den Beruf auch für diejenigen interessant zu machen, die nicht den klassischen Weg des Lehramtsstudiums eingeschlagen haben. Zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 waren 1.344 der Lehrkräfte an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Land Lehrkräfte im Seiteneinstieg. Das entspricht einem Anteil von etwa 11 Prozent.

Wesentlicher Schwerpunkt der Neufassung des Lehrerbildungsgesetzes ist die Einführung eines berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes für Lehrkräfte im Seiteneinstieg als verbindliche Qualifizierungsform – vergleichbar zu dem Referendariat in der 2. Ausbildungsphase der grundständigen Lehrkräfte. Diejenigen Lehrkräfte im Seiteneinstieg, aus deren Hochschulabschluss nur ein Unterrichtsfach abgeleitet werden kann, müssen zusätzlich ein Beifach studieren. Dieses Beifach kann ausdrücklich auch eine sonderpädagogische Fachrichtung sein. Für diejenigen Lehrkräfte, aus deren Hochschul- oder Berufsabschluss keine Unterrichtsfächer abgeleitet werden können, werden die bisherigen Qualifizierungsmaßnahmen vorgehalten. Allerdings wird der geforderte Mindestbeschäftigungszeitraum für den Antrag auf den Erwerb einer Lehrbefähigung erheblich verkürzt, je nach vorhandener Qualifikation von sieben auf fünf Jahre beziehungsweise von zehn auf sieben Jahre.

Als formale Mindestvoraussetzung für die Einstellung als Lehrkraft im Seiteneinstieg ist grundsätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung festgelegt. Im Gesetzentwurf ist jedoch dafür Sorge getragen worden, dass in Ausnahmefällen auch Personen ohne diese Voraussetzung in den Schuldienst gelangen können, jedoch nur, wenn deren spezifische berufliche Sozialisation für die Schülerinnen und Schüler einen substanziellen Mehrwert verspricht.

Ein wichtiger Schritt ist auch die bessere Beratung der Lehrkräfte im Seiteneinstieg und die Planbarkeit der anstehenden berufsbegleitenden Qualifizierung. Deshalb sollen zukünftig Qualifizierungsvereinbarungen mit ihnen geschlossen werden, in denen Ziele, Wege und Dauer der Qualifizierung festgelegt werden.

„Diese Novelle des Lehrerbildungsgesetzes ist ein erster wichtiger Schritt, um die Lehrerausbildung neu aufzustellen. Dabei konzentrieren wir uns vor allem auf die bessere Qualifizierung der Lehrkräfte im Seiteneinstieg, denn wir werden sie in den kommenden Jahren weiterhin brauchen. Umso wichtiger ist es, dass sie gut für die Arbeit in den Schulen qualifiziert werden. Mit der Novelle des Lehrerbildungsgesetzes schaffen wir bessere Perspektiven für Lehrkräfte im Seiteneinstieg und machen diesen Schritt attraktiver“, so Martin.

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