Impfung für Lehrkräfte an Grundschulen und Förderschulen

Mit Änderung der Coronavirus-Impfverordnung zum 24. Februar 2021 wurden nunmehr auch Beschäftigte in Grundschulen und Förderschulen in die Gruppe der mit hoher Priorität zu impfenden Personen aufgenommen (zweite Priorisierungsgruppe).

Insbesondere in Einrichtungen, die von Grundschülerinnen und Grundschülern sowie Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen besucht werden, kann es im Alltag schwierig sein, Abstandsregeln und andere Hygienemaßnahmen stetig einzuhalten. Aufgrund eines erhöhten Ansteckungsrisikos für die in diesem Bereich tätigen Beschäftigten sah sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Schulöffnung veranlasst, diese Anpassung vorzunehmen.

Im Rahmen der nationalen Impfstrategie wurde inzwischen damit begonnen, auch Personen der zweiten Priorisierungsgruppe ein Impfangebot zu unterbreiten. Insofern können auch die genannten Personen in den nächsten Wochen ein Impfangebot durch die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten.

Für die Wahrnehmung der Impftermine ist von den Lehrkräften sowie den unterstützenden pädagogischen Fachkräften das beiliegende Formular - Arbeitgeberbestätigung - (s. Anlage) auszufüllen. Zudem sollen die Lehrerinnen und Lehrer sowie die unterstützenden pädagogischen Fachkräfte vom Dienst freigestellt werden, sofern ein entsprechendes Impfangebot freiwillig wahrgenommen wird und dieses Angebot nicht an der Schule oder der unmittelbaren Umgebung (z. B. Nachbarschule) unterbreitet wird, sondern hierfür eine Anfahrt (z. B. in einem Impfzentrum) notwendig ist.

Arbeitgeberbescheinigung