Springe direkt zu:

Mein Kind kommt in die Kita

Kitaguide

Alles, was Sie zum Start in die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern wissen müssen

Der Eintritt Ihres Kindes in die Kindertagesförderung ist ein bedeutsamer Schritt – für Ihr Kind und für Sie als Familie. Die Kita oder Kindertagespflege wird zu einem neuen Erfahrungsraum: Ihr Kind lernt andere Kinder kennen, entdeckt neue Fähigkeiten und wird von pädagogischen Fachkräften begleitet, die seine Entwicklung professionell fördern.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt über eines der umfangreichsten und familienfreundlichsten Betreuungsangebote in Deutschland. Die Kindertagesförderung ist beitragsfrei, dank der hohen Zahl an Fachkräften qualitativ auf hohem Niveau und darauf ausgerichtet, jedem Kind – unabhängig von Herkunft, Sprache oder Lebensumständen – die besten Chancen zu ermöglichen.

In Mecklenburg-Vorpommern gilt ein klares Prinzip:

  • Die Träger der Einrichtungen (öffentlich, freigemeinnützig, privat-nicht gemeinnützigen)
    → sind für den Betrieb, das Personal, das pädagogische Konzept und die alltägliche Organisation zuständig.
  • Das Land Mecklenburg-Vorpommern
    → setzt die gesetzlichen Rahmenbedingungen, arbeitet an klaren Qualitätsstandards und verbessert diese schrittweise – etwa durch Qualifizierungen, Sprachförderprogramme und zusätzliche Unterstützungsangebote.

Diese gemeinsame Verantwortung sorgt dafür, dass die Betreuung überall im Land zuverlässig, qualitativ hochwertig und kindgerecht ausgestaltet ist.

Die folgenden Abschnitte beantworten die sechs wichtigsten Fragen rund um den Start in die Kita.

➤Ein erster Überblick über die Kindertagesförderung in MV

Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern sind Orte des Lernens, der Geborgenheit und der frühkindlichen Bildung. Dazu gehören:

  • Krippe – für Kinder bis zum 3. Lebensjahr
  • Kindergarten – für Kinder ab ca. 3 Jahren bis zum Schuleintritt
  • Hort – für Grundschulkinder
  • Kindertagespflege – eine familiäre Form der Betreuung, besonders für kleine Kinder bis zu 3 Jahren

Die Fachkräfte in den Einrichtungen unterstützen Ihr Kind dabei, die Welt zu entdecken, neue Fähigkeiten zu entwickeln und soziale Beziehungen aufzubauen. Dabei arbeiten die Erzieherinnen und Erzieher nach dem landesspezifischen Bildungsplan „Bildungskonzeption für 0–10-jährige Kinder in MV“.

➤ So läuft die Kita-Anmeldung ab

  1. Kita auswählen: Informieren Sie sich frühzeitig über Einrichtungen in Ihrer Nähe und die verschiedenen pädagogischen Konzepte. Schauen Sie sich die Einrichtung an, fragen Sie nach freien Plätzen und Besonderheiten.
  2. Platzzusage einholen: Die Kita bestätigt Ihnen einen freien Platz
  3. Antrag beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) stellen: Diese stellen den Berechtigungsbescheid für die Förderung (Vollzeit, Teilzeit) aus.
  4. Betreuungsvertrag abschließen: Mit dem Bescheid können Sie den Vertrag mit der Kita oder Kindertagespflegeperson unterschreiben.

Das Jugendamt unterstützt Sie bei allen Fragen.

Bildung, Entwicklung und Teilhabe von Anfang an

Ein früher Besuch einer Kindertageseinrichtung wirkt sich nachweislich positiv auf die gesamte Entwicklung aus:

➤ Frühkindliche Bildung

Ihr Kind erweitert spielerisch seinen Wortschatz, seine Motorik, sein Denken und seine Wahrnehmung.

➤ Soziales Lernen

In der Gruppe lernt Ihr Kind Rücksicht, Kooperation, Konfliktlösung und sich in einer Gemeinschaft zurechtzufinden.

➤ Selbstständigkeit

Kinder übernehmen altersgemäße Aufgaben und gewinnen Schritt für Schritt mehr Sicherheit und Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten.

➤ Vielfalt alltäglich erleben

In unseren Kitas begegnen sich Kinder unterschiedlicher Herkunft, Sprachen und Fähigkeiten – ein wertvoller Beitrag zu Toleranz und Integration.

➤ Gleiche Chancen für jedes Kind

Das Land MV setzt auf individuelle Förderung, damit alle Kinder beim Start in die Schule vergleichbare grundlegende Kompetenzen mitbringen.

Diese Vorteile gelten für jedes Kind – besonders für Kinder mit Migrationsgeschichte oder Beeinträchtigungen.

Partnerschaft auf Augenhöhe – Ihre Rechte in der Kindertagesförderung

Sie als Eltern sind die ersten und wichtigsten Bezugspersonen Ihres Kindes. Deshalb legt MV großen Wert auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und den Fachkräften.

Sie haben das Recht auf:

  • einen Kitaplatz ab Vollendung des 1. Lebensjahres
  • Wunsch- und Wahlrecht bei der Kitaauswahl (je nach Kapazität)
  • Transparenz über den Tagesablauf und die Entwicklungsdokumentation Ihres Kindes
  • regelmäßige Entwicklungsgespräche
  • Mitbestimmung über Elternvertretungen und Elternräte: Beteiligungsmöglichkeiten bei der pädagogischen Konzeption, Nachmittagsangebote, bei den Öffnungs- und Schließzeiten und bei der Essensversorgung der Kinder
  • inklusive Betreuung, also gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen
  • Einblick in Konzepte, Abläufe und Förderangebote

Elternmitwirkung ist ausdrücklich gewünscht und ein zentraler Teil des Qualitätsverständnisses im Land.

Lesen Sie dazu auch unseren Artikel zu Kitamitwirkung und den Ratgeber zur Elternmitwirkung.

Eingewöhnung – der erste Schritt in einen neuen Alltag

Der Übergang von der Familie in die Kita ist für Kinder ein sensibles Ereignis. Damit er gelingt, braucht es:

➤ Zeit

Ihr Kind lernt zunächst in kleinen Schritten die neue Umgebung kennen und baut eine Beziehung zu den Fachkräften auf.

➤ Nähe

Sie begleiten Ihr Kind in der ersten Phase der Eingewöhnung aktiv. Dadurch fühlt sich Ihr Kind sicher und gut aufgehoben.

➤ Vertrauen

Eine gute Kommunikation zwischen Eltern und Fachkräften ist entscheidend, um individuelle Bedürfnisse richtig einzuschätzen.

➤ Klarheit

In der Eingewöhnungszeit besprechen Sie organisatorische Themen wie Abholzeiten, Essensregelungen, Schlafgewohnheiten oder Was-gehört-in-den-Rucksack-Fragen.

Eingewöhnung bedeutet: Ihr Kind darf sich sicher fühlen – und Sie dürfen Schritt für Schritt loslassen.

Entwicklung fördern – mit einfachen Mitteln im Alltag

Gemeinsame Erfahrungen zu Hause haben großen Einfluss auf die Entwicklung Ihres Kindes. Sie stärken wichtige Kompetenzen, ohne dass Sie besondere Materialien brauchen.

➤ Soziale Kompetenzen

Spielen, miteinander sprechen, Gefühle benennen, kleine Aufgaben übernehmen.

➤ Motorische Fähigkeiten

Bewegung im Freien: rennen, klettern, springen, balancieren, Ball spielen.

➤ Feinmotorik

Malen, schneiden, kneten, sortieren, fädeln – all das fördert Konzentration und Geschicklichkeit.

➤ Sprachentwicklung

Vorlesen, singen, Reime, Gespräche über den Alltag – Sprache entsteht durch Nähe und Austausch.

➤ Wahrnehmung & Denken

Puzzles, einfache Spiele, Naturbeobachtungen oder kleine Experimente unterstützen das Entdecken und Verstehen.

Empfehlung: Für Kinder unter drei Jahren möglichst wenig Bildschirmzeit – persönliche Interaktion ist hier entscheidend.

Individuell, kindgerecht und wissenschaftlich begleitet

In jeder Einrichtung wird die Entwicklung Ihres Kindes kontinuierlich beobachtet und dokumentiert. Diese Dokumentation dient nicht der Bewertung, sondern der gezielten Förderung.

➤ Wissenschaftlich anerkannte Verfahren

Fachkräfte nutzen u. a.:

  • Bildungs- und Lerngeschichten
  • Baum der Erkenntnis
  • KOMPIK
  • Portfolioarbeit

So entsteht ein umfassendes Bild der individuellen Entwicklung.

➤ Zentrale Bildungsbereiche

Ihr Kind wird in verschiedenen Bereichen gefördert:

  • Sprache & Kommunikation
  • soziales und emotionales Lernen
  • mathematisches Grundverständnis, Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung, technische und naturwissenschaftliche Erfahrungen
  • Musik, Kunst & kreatives Gestalten
  • Bewegung, Gesundheit & Prävention
  • Medien und digitale Bildung

In der Krippenzeit lernt Ihr Kind vor allem: grundlegende Sprache, Grob- und Feinmotorik, soziale Fähigkeiten, Neugier und frühe Problemlösestrategien.

Beispiele: Die meisten Kinder mit 3 Jahren verfügen über die Fähigkeiten sich selbst anzuziehen, haben Interesse im Haushalt mitzuhelfen, Gegenstände nach Merkmalen anzuordnen, erste Wortgruppe und einfache Sätze zu sprechen.

Im Kindergarten entwickeln sich Freundschaften, Selbstständigkeit, Sprachkompetenzen, mathematisches Denken, Kreativität, Forscherdrang und Bewegung weiter.

Beispiele: Die meisten Kinder mit 6 Jahren verfügen über die Fähigkeiten sich sicher auf einem Roller oder Fahrrad zu bewegen, Ball zu spielen, Stift und Schere sicher zu halten, Probleme zu erkennen und zu lösen.

Damit der Übergang in die Grundschule gut gelingt, wurde in Mecklenburg-Vorpommern ein einheitliches Stammdatenblatt entwickelt. Es ergänzt die bestehenden Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren sinnvoll.

Ansprechpartner und weitere Informationen

Ihr örtliches Jugendamt unterstützt Sie bei allen Fragen rund um Anmeldung, Betreuung und Förderung.

Landeshauptstadt Schwerin Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin
Hanse- und Universitätsstadt Rostock St.-Georg-Straße 109, 18055 Rostock
Landkreis Ludwigslust-Parchim Garnisonsstraße 1, 19288 Ludwigslust
Putlitzer Straße 25, 19370 Parchim
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte An der Hochstraße 1, 17036 Neubrandenburg
Landkreis Nordwestmecklenburg Rostocker Straße 76, 23970 Wismar
Landkreis Rostock Am Wall 3-5, 18273 Güstrow
August-Bebel-Straße 3, 18209 Bad Doberan
Landkreis Vorpommern-Greifswald An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk
Landkreis Vorpommern-Rügen Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund

Weiterführende Themen