Anerkennung von Einrichtungen
Auf freiwilliger Basis können sich Einrichtungen der Weiterbildung einem staatlichen Anerkennungsverfahren unterziehen, mit dem qualitative Mindestanforderungen vorgegeben werden.
Der Titel "Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern" dient dem Schutz der Teilnehmenden und kann von den Einrichtungen der Weiterbildung auch zur Werbung eingesetzt werden.
Verfahren zur Staatlichen Anerkennung
Eine Weiterbildungseinrichtung kann die staatliche Anerkennung beantragen. Grundlage dafür sind § 6 Abs. 1 des Weiterbildungsförderungsgesetzes sowie die Weiterbildungslandesverordnung.
Möglichkeiten für die staatliche Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung
Rechtsvorschriften
- Gesetz zur Förderung der Weiterbildung in Mecklenburg-Vorpommern (Weiterbildungsförderungsgesetz - WBFöG M-V)
- Landesverordnung über die Zuständigkeiten, die Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung und die Förderung der Weiterbildungsdatenbank nach dem Gesetz zur Förderung der Weiterbildung in Mecklenburg-Vorpommern (Weiterbildungslandesverordnung - WBLVO M-V)