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Anerkennung von Einrichtungen

Auf freiwilliger Basis können sich Einrichtungen der Weiterbildung einem staatlichen Anerkennungsverfahren unterziehen, mit dem qualitative Mindestanforderungen vorgegeben werden.

Der Titel "Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern" dient dem Schutz der Teilnehmenden und kann von den Einrichtungen der Weiterbildung auch zur Werbung eingesetzt werden.

Verfahren zur Staatlichen Anerkennung

Eine Weiterbildungseinrichtung kann die staatliche Anerkennung beantragen. Grundlage dafür sind § 6 Abs. 1 des  Weiterbildungsförderungsgesetzes sowie die Weiterbildungslandesverordnung.

Möglichkeiten für die staatliche Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung

Ansprechpartner

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