Startchancen-Programm
Nationale und internationale Studienergebnisse zeigen: In Deutschland hängt der Bildungserfolg immer noch von der sozialen Herkunft ab. Ein hoher Teil junger Menschen verlässt die Schule ohne die nötigen Kompetenzen für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben. Bund und Ländern ist bewusst: Die Kompetenzentwicklung braucht eine Trendwende, um das Potenzial der jungen Generation nicht zu verschenken.

Mit dem Startchancen-Programm wollen Bund und Länder den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft entkoppeln und für mehr Chancengerechtigkeit sorgen. Dabei geht es nicht einfach nur um finanzielle Unterstützung, sondern auch um systemische Veränderungen und eine Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens.
Es werden 4.000 allgemein bildende und berufliche Schulen in Deutschland unterstützt, an denen ein hoher Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schüler lernt.
Bund und Länder fördern Schulen über 10 Jahre
Das Startchancen-Programm wird mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 umgesetzt und hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Für das Startchancen-Programm stellt der Bund bis zu einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. Die Länder engagieren sich in gleichem Umfang. Dabei können schon bestehende Programme angerechnet werden. Mecklenburg-Vorpommern erhält über das Startchancen-Programm jährlich 17 Millionen Euro Bundesmittel. Der Landesanteil wird je nach Zuständigkeit für die einzelnen Vorhaben, Programme und Projekte durch das Land oder die Schulträger erbracht.
Die drei Säulen des Startchancen-Programms

Schulen nach festgelegten Kriterien ausgewählt
In Mecklenburg-Vorpommern profitieren 72 Schulen an 70 Schulstandorten vom Startchancen-Programm. Das Bund-Länder-Programm wird an 42 Grundschulen, 19 weiterführenden Schulen und 11 beruflichen Schulen umgesetzt. Die Zahl der Schulstandorte ist niedriger, weil es sich auch um Mehrfachstandorte handelt. Die Auswahl der Schulen erfolgte im Einvernehmen mit dem Bund auf Grundlage wissenschaftsgeleiteter Kriterien. Der Bund hatte dabei die Dimensionen „Armut“ und „Migrationshintergrund“ vorgegeben, da sie stark mit den Faktoren „Bildungsteilhabe“ und „Bildungserfolg“ zusammenhängen.
Vorgaben der Bund-Länder-Vereinbarung für die Schulauswahl:
Mindestanfoderung sind Benachteiligungsdimensionen Armut und Migration
Indikatoren:
- Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
- Migrationshintergrund (Schuljahr 2021/2022 und 2022/2023)
- besondere (inklusive) Lerngruppen
- Anteil Schülerinnen und Schüler mit pädagogischem bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf
- Anteil an Wiederholerinnen und Wiederholern (SEK I)
- bei beruflichen Schulen: Durchführung eines Berufsvorbereitungsjahres
Startchancen-Schulen aus Mecklenburg-Vorpommern
News zum Startchancen-Programm
Kontakt
