In der gymnasialen Oberstufe werden Leistungen in Form von Klausuren, komplexen Leistungen und sonstigen Leistungen nachgewiesen. Klausuren sollen sich in der Regel auf eine Unterrichtseinheit beziehen. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Klausuren sowie die Kriterien der Leistungsbeurteilung müssen den Schülerinnen und Schülern vor der Durchführung bekannt sein. Die Bewertung von Klausuren erfolgt entsprechend der Tabelle aus der Anlage 1 der Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung.
Die Aufgabenstellungen der Klausuren orientieren sich an der Erweiterung und Vertiefung von Kompetenzen, den Standards und den Aufgabenformen der schriftlichen Abiturprüfung und damit an den „Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife“ und den "Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung"(EPA).
Die „Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife“ und die EPA, vereinbart durch die Kultusministerkonferenz als gemeinsamer Rahmen für vergleichbare Prüfungsaufgaben und für die Bewertung von Prüfungsleistungen, geben drei Anforderungsbereiche vor:
- Der Anforderungsbereich I umfasst wiedergegebenes Wissen und Kenntnisse.
- Der Anforderungsbereich II legt Wert auf ein fachmethodisch sicheres und systematisches Anwenden von Kenntnissen bei der Lösung der Aufgaben.
- Der Anforderungsbereich III erwartet eine zusätzliche Abstraktionsleistung, z. B. einen eigenständigen Lösungsansatz oder eine fundierte eigene Stellungnahme.
Eine gute oder sehr gute Leistung kann nur bescheinigt werden, wenn der Anforderungsbereich III erfüllt ist.
Der Schwerpunkt der zu erbringenden Leistungen liegt im Anforderungsbereich II. Darüber hinaus sind die Anforderungsbereiche I und III zu berücksichtigen. In einem Grundkursfach sind die Anforderungsbereiche I und II, in einem Leistungskursfach die Anforderungsbereiche II und III stärker zu akzentuieren. Die oberste Schulbehörde kann fächergruppen- und fachspezifische Regelungen erlassen.
Für jedes Schulhalbjahr ist ein Klausurplan zu erstellen. Das Nähere zur Anzahl und Verteilung der Klausuren regelt die Lehrerkonferenz. Klausuren sind gleichmäßig zu verteilen und mindestens fünf Unterrichtstage vorher anzukündigen. An einem Tag darf nur eine Klausur geschrieben werden. In einer Woche dürfen in der Einführungsphase nicht mehr als zwei, in der Qualifikationsphase höchstens drei Klausuren geschrieben werden. Klausuren sollen spätestens nach drei Wochen bewertet, zurückgegeben und mit der Lerngruppe ausgewertet sein.
In der Einführungsphase werden in allen Unterrichtsfächern mit Ausnahme des Unterrichtsfaches Sport und des Wahlpflichtunterrichts Klausuren im Umfang von mindestens 45 Minuten, bei Aufsätzen im Umfang von mindestens 90 Minuten geschrieben. In den Unterrichtsfächern Mathematik, Deutsch und in den Fremdsprachen, einschließlich der neu beginnenden Fremdsprache, werden im Schuljahr drei, in den weiteren Unterrichtsfächern jeweils eine bis zwei Klausuren geschrieben.
Wenn in einer Lerngruppe bei einer Klausur mehr als die Hälfte der Ergebnisse unter fünf Punkten liegen, wird die Klausur in der Regel nicht bewertet. Nur mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters sind begründete Ausnahmen zulässig. In den Unterrichtsfächern Mathematik, Deutsch und in den Fremdsprachen kann anstelle der dritten Klausur eine komplexe Leistung erbracht werden. In den anderen Unterrichtsfächern kann eine komplexe Leistung anstelle der zweiten Klausur erbracht werden.
Werden im Schuljahr in einem Unterrichtsfach mindestens drei Klausuren oder komplexe Leistungen eingebracht, gehen diese mit einem Anteil von 50 Prozent in die Gesamtbewertung ein. Bei zwei Klausuren oder komplexen Leistungen in einem Unterrichtsfach beträgt der Anteil 40 Prozent der Gesamtbewertung. Wird in einem Unterrichtsfach eine Klausur geschrieben, geht diese mit einem Anteil von 25 Prozent in die Gesamtbewertung ein.
In allen Unterrichtsfächern sind in jedem Schulhalbjahr mindestens drei Noten für sonstige Leistungen zu erteilen. Dies gilt auch für epochal unterrichtete Fächer. Auf Beschluss der Lehrerkonferenz kann davon abweichend in Fächern, die einstündig unterrichtet werden sowie im Wahlpflichtunterricht eine Mindestzahl von zwei Noten für sonstige Leistungen für jedes Schulhalbjahr festgesetzt werden.
In der Qualifikationsphase werden in allen Unterrichtsfächern in jedem Schulhalbjahr, je nach Unterrichtslage, eine oder zwei Klausuren mit einer Dauer von mindestens 90 Minuten geschrieben. Im Schulhalbjahr der Abiturprüfung wird nur jeweils eine Klausur geschrieben. Die Halbjahresleistungen mit Anteilen in allgemeiner Sporttheorie sind im Leistungskursfach Sport im Verhältnis 1 : 1 von Sportpraxis und Sporttheorie zu wichten und mit einer Note zu bewerten. Im Zweifelsfall soll die Note für Sporttheorie den Ausschlag geben. Entsprechendes gilt für die Leistungskursfächer Kunst und Gestaltung sowie Musik.
Im dritten oder vierten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase schreiben die Schülerinnen und Schüler in ihren beiden Leistungskursfächern anstelle der Klausur jeweils eine Klausur unter abiturähnlichen Bedingungen. Diese Klausur bezieht sich auf mehrere Sachgebiete aus den bis zu diesem Zeitpunkt behandelten Unterrichtseinheiten. Die Zeitdauer dieser Klausuren orientiert sich am Zeitumfang einer schriftlichen Prüfungsklausur auf erhöhtem Anforderungsniveau. Die Schülerinnen und Schüler sind über diese besondere Form der Klausur ausführlich zu informieren und zu beraten.
Wenn in einer Lerngruppe bei einer Klausur mehr als die Hälfte der Ergebnisse unter fünf Punkten liegen, wird die Klausur in der Regel nicht bewertet. Nur mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters sind begründete Ausnahmen zulässig.
In den ersten drei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase kann anstelle der zweiten Klausur eine komplexe Leistung erbracht werden. In den Grundkursfächern Sport, Musik, Musikensemble, Kunst und Gestaltung sowie Darstellendes Spiel können komplexe Leistungen in allen Schulhalbjahren auch anstelle der einen Klausur erbracht werden. Die Klausuren und die komplexen Leistungen gehen in der Regel mit einem Anteil von 50 Prozent in die Gesamtbewertung ein.
Mit Ausnahme von Latein und Griechisch erfolgt in den Fremdsprachen sowie in Niederdeutsch für jede Schülerin und jeden Schüler mindestens eine komplexe Leistungsermittlung im Kompetenzbereich Sprechen. Diese kann kombiniert werden mit einer Leistungsermittlung im Kompetenzbereich Hör-/Hörsehverstehen.
Im vierten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase kann auf Antrag der Schülerinnen und Schüler die Leistungsermittlung in ihren jeweiligen mündlichen Prüfungsfächern anstelle der Klausur als mündliche Überprüfung auf dem Anforderungsniveau einer Klausur erfolgen. Über diesen Antrag entscheidet die Fachlehrerin oder der Fachlehrer unter Beachtung der schulorganisatorischen Möglichkeiten. Die mündliche Überprüfung kann auch in einer Gruppe von höchstens drei Schülerinnen oder Schülern durchgeführt werden. In diesem Fall ist die individuelle Lernleistung des Einzelnen sicherzustellen. Die mündliche Überprüfung geht entsprechend einer Klausurleistung in die Gesamtbewertung ein.
Grundsätzlich sind in jedem Schulhalbjahr mindestens drei Noten für sonstige Leistungen zu erteilen. Auf Beschluss der Lehrerkonferenz kann abweichend davon in den Grundkursfächern, die zweistündig unterrichtet werden, eine Mindestzahl von zwei Noten für sonstige Leistungen festgesetzt werden. Eine solche Regelung ist zu protokollieren und durch die Lehrkraft der Lerngruppe zu Beginn des jeweiligen Schulhalbjahres bekannt zu machen.