Schüleraustausch und Auslandsjahr
Schulaufenthalte im Ausland und grenzüberschreitender Austausche fördern die fremdsprachliche und interkulturelle Kompetenz, Offenheit und Toleranz. Schülerinnen und Schüler können bei kurzfristigen Schüleraustauschen, virtuellen Austauschprojekten oder bei längeren Schulbesuch im Ausland ihre Erfahrungen in anderen Ländern sammeln und so Ihre Kompetenzen sowie auch ihre Persönlichkeit stärken.

Das Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern formuliert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen wie folgt:
… Ziel der schulischen Bildung und Erziehung ist die Entwicklung zur mündigen, vielseitig entwickelten Persönlichkeit, die im Geiste der Geschlechtergerechtigkeit und Toleranz bereit ist, Verantwortung für die Gemeinschaft mit anderen Menschen und Völkern sowie gegenüber künftigen Generationen zu tragen.“
Schulbesuch im Ausland – Was ist zu beachten?
Allen interessierten Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern ist zu empfehlen, sich frühzeitig vor dem Auslandsaufenthalt mit der Schulleitung und dem zuständigen Schulamt in Verbindung zu setzen, um die Voraussetzungen und verschiedenen Möglichkeiten für einen Auslandsschulbesuch zu erörtern. Kürzere Auslandsaufenthalte sind in der Regel eingebettet in das laufende Schuljahr in Klassenstufe 9 oder 10. Ein einjähriger Auslandsaufenthalt findet idealerweise vor oder nach der Einführungsphase oder auch während der Einführungsphase statt.
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ist in der Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (Abiturprüfungsverordnung – APVO M-V) vom 19. Februar 2019, hier insbesondere in § 7, Schulbesuch im Ausland, geregelt.
Selbstorganisierte Schüleraustausche
Informationsangebote privater Anbieter
Finanzierung? Eine Vielzahl an Stiftungen und Stipendien finden Sie hier!
Bilaterale Austauschmöglichkeiten
Staaten Mittelosteuropas, Südosteuropas & Israel
Schüleraustausch in Frankreich mit Brigitte Sauzay und VOLTAIRE
Schulwanderungen und -Fahrten
Die Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen ist in der Verwaltungsvorschrift „Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen“ des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur“ vom 22. September 2017, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 5. September 2018, geregelt.