Inklusion
In Mecklenburg-Vorpommern werden alle Kinder und Jugendlichen in der Schule entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen gefördert. Inklusion schließt alle Schülerinnen und Schüler ein – jene mit sonderpädagogischem Förderbedarf, aber auch besonders begabte Mädchen und Jungen. Das Land setzt die Inklusion mit Augenmaß um. Die Praxis zeigt, dass Inklusion dabei nicht nur für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf eine Bereicherung und eine Veränderung zum Besseren ist. Gezielte individuelle Förderung macht auch diejenigen besser, die bereits gut in der Schule sind.

Inklusionsstrategie Schritt für Schritt umsetzen
Wie die gleichberechtigte Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf erreicht werden kann, ist in der „Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern“ festgeschrieben. Das geänderte Schulgesetz sieht vor, den Zeitraum für das Etablieren inklusiver Bildungsangebote um weitere drei Jahre bis 31. Juli 2030 zu verlängern. Davon haben vor allem die Kommunen als Träger der Schulen etwas, da sie mehr Zeit für bauliche Vorhaben erhalten. Im Land soll es auch weiterhin ein Netzt von Förderschulen und flächendeckend Förderangebote durch eigenständige Lerngruppen geben.

Sonderpädagogische Förderung
Dokumente und Publikationen
- Entschleunigung im Schulgesetz
- Broschüre Inklusionsstrategie MV bis 2023
- Flyer Schulen mit spezifischer Kompetenz
- Handreichung für die Arbeit in der Kleinen Schulwerkstatt an Grundschulen
- Handreichung für die Arbeit in der Lerngruppe Sprache
- Handreichung für die Arbeit in der Schulwerkstatt an weiterführenden allgemein bildenden Schulen
- Handreichung für die Arbeit im gemeinsamen Unterricht und in einem multiprofessionellen Team
- Handreichung für die Arbeit an den Schulen mit spezifischer Kompetenz