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Inklusion

In Mecklenburg-Vorpommern werden alle Kinder und Jugendlichen in der Schule entsprechend ihren individuellen Bedürf­nissen gefördert. Inklusion schließt alle Schülerinnen und Schüler ein – jene mit sonderpädagogischem Förderbedarf, aber auch besonders begabte Mädchen und Jungen. Das Land setzt die Inklusion mit Augenmaß um. Die Praxis zeigt, dass Inklusion dabei nicht nur für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf eine Bereicherung und eine Veränderung zum Besseren ist. Gezielte individuelle Förderung macht auch diejenigen besser, die bereits gut in der Schule sind.

Inklusionsstrategie Schritt für Schritt umsetzen

Wie die gleichberechtigte Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf erreicht werden kann, ist in der „Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern“ festgeschrieben. Das geänderte Schulgesetz sieht vor, den Zeitraum für das Etablieren inklusiver Bildungsangebote um weitere drei Jahre bis 31. Juli 2030 zu verlängern. Davon haben vor allem die Kommunen als Träger der Schulen etwas, da sie mehr Zeit für bauliche Vorhaben erhalten. Im Land soll es auch weiterhin ein Netzt von Förderschulen und flächendeckend Förderangebote durch eigenständige Lerngruppen geben.

Zeitstrahl über die Einführung eines inklusiven Schulsystems in Mecklenburg-Vorpommern vom Schuljahr 2019/2020 bis zum Schuljahr 2027/2028

Sonderpädagogische Förderung

Fortbestand von Förderschulen in MV

Eine Karte von Mecklenburg-Vorpommern mit eingezeichneten Förderschulen des Landes in öffentlicher und freier Trägerschaft. Die eingezeichneten Punkte sind in den Farben rot, braun, grün, blau, orange und schwarz.
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Servicestellen Inklusion

Kontakt

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