Beauftragte für Sicherheit an Schulen
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte
Die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung obliegt den Fachkräften für Arbeitssicherheit (FaSi) und den Betriebsärzten. Sie haben in erster Linie die Aufgabe, den Arbeitgeber, und vor allem die Schulleiter/innen, beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit, einschließlich der Gestaltung der Arbeit zu unterstützen und zu beraten.
Dies bezieht sich unter anderem auf:
- die sozialen und sanitären Einrichtungen,
- die Arbeitszeit, Arbeitsrhythmus, Pausen,
- die Gestaltung der Arbeitsplätze sowie der Arbeitsabläufe und –umgebung,
- die Beurteilung psychischer Belastungen,
- die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen,
- die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ebenso wie
- die Untersuchung und arbeitsmedizinische Beurteilung von Arbeitnehmerinnen und –nehmern.
Die FaSi beurteilen diese Fragen wiederum aus arbeitssicherheitstechnischer Sicht.
(Arbeitssicherheitsgesetz i.V.m. DGUV Vorschrift 2)
Sammlungsleiter/innen
Schulleiter/innen sind dafür verantwortlich, dass die Vorschriften der Gefahrenstoffverordnung eingehalten werden. Sie können aber bestimmte Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an Beauftragte – an Sammlungsleiter/innen- abgeben. Die Tätigkeit der Sammlungsleiter/innen bezieht sich auf die Bereiche, in denen mit Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrenstoffverordnung umgegangen wird, wie z.B. in den Fachräumen Biologie, Chemie und Physik:
Die Sammlungsleiter/innen sorgen für:
- die Bereitstellung aller sicherheitsrelevanten Informationen,
- die Durchführung und Überwachung regelmäßiger Prüfungen,
- die Prüfung von Ersatzstoffen mit geringerem gesundheitlichem Risiko,
- die Beschaffung, Kennzeichnung, Lagerung und sachgerechte Entsorgung von Gefahrstoffen,
- die Beschaffung von Schutzausrüstung.
(§§ 7 und 13 des Arbeitssicherheitsgesetzes)
Strahlenschutzverantwortliche, -bevollmächtigte und -beauftragte
Für öffentliche Schulen in Trägerschaft des Landes ist das Land Mecklenburg-Vorpommern Strahlenschutzverantwortlicher, vertreten durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Für öffentliche Schulen in sonstiger Trägerschaft ist der jeweilige Schulträger (z.B. Landkreis, Bezirk) der Verantwortliche, vertreten durch das zuständige Organ.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist Strahlenschutzbevollmächtigte/r. Sie oder er überträgt dem Strahlenschutzbeauftragten folgende Aufgaben
- Sicherstellung der Einhaltung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV )und der Röntgenverordnung (RöV),
- Einhaltung der Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift „Unfallverhütung und Sicherheit in Schulen“ vom 13. Oktober 2010,
- Einhaltung des Genehmigungsbescheides oder der Bauartzulassung
- Einhaltung von Anordnungen und Auflagen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LaGuS), ( §§ 33 Abs. 2 StrlSchV und 15 Abs. 2 RöV)
Betriebsärzte des AMD TÜV Rheinland für Beschäftigte an den öffentlichen Schulen und den Staatlichen Schulämtern in MV.
Alle Betriebsärzte sind erreichbar über:
Frau Petra Schach
E-Mail: dispo-mvp@de.tuv.com
Tel.: 030 7562 1936
Dipl. med. Taja Diel
Schulamtsbereiche Greifswald und Neubrandenburg
Frank-Andre Barteldt
Siemensallee 2 a
17489 Greifswald
Dr. med. Wiete Kleemann
Schulamtsbereich Rostock
Am Hechtgraben 1a
18147 Rostock
Maja Sernau
Schulamtsbereich Schwerin
Nicolai Gertich
Platz der Freiheit 5
19053 Schwerin
Dörte Fleischhack
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) für die Bereiche Greifswald und Neubrandenburg
Institut für Qualitätsentwicklung M-V
Tel.: 0385 588 17794
Mobil: 0174 9434516
E-Mail: d.fleischhack@iq.bm.mv-regierung.de
Gunther Draheim
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) für die Bereiche Rostock und Schwerin
Institut für Qualitätsentwicklung M-V
Tel.: 0385 588 17972
Mobil: 0174 9434986
E-Mail: g.draheim@iq.bm.mv-regierung.de