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Fremdsprachenassistenz

Das Programm der Fremdsprachenassistenzkräfte des Pädagogischen Austauschdienstes ermöglicht es jungen Menschen aus aller Welt, Schulenzu bereichern, indem sie ihre muttersprachen Kenntnisse und kulturellen Perspektiven in den Sprachunterricht einbringen.  Erfahren Sie mehr über die spannenden Möglichkeiten und vielfältigen Vorteile, die das Programm für Studenten, aber auch Einsatzschulen bietet.

Ein Erdball wird von einer Hand gehalten, mit einer Kulisse aus hohen Bergen im Hintergrund.

Deutsche FSA an ausländischen Schulen

Während des Studiums praktische Unterrichtserfahrung im Ausland sammeln und dafür bezahlt werden? Bewerben Sie sich einfach beim Pädagogischen Austauschdienst der Kultusministerkonferenz (PAD) als Fremdsprachenassistenzkraft - kurz "FSA" im Ausland.

War Ihre Bewerbung im Heimatland erfolgreich, werden Sie durch den PAD der zentralen Stelle im Zielland zur Vermittlung vorgeschlagen. Je nach Einsatzland unterstützen Sie für fünf bis elf Monate die Deutschlehrkräfte an ausländischen Schulen, in einigen Zielländern an Hochschulen. Sie begeistern die Lernenden für die deutsche Sprache und für Deutschland.

Ausländische FSA an deutschen Schulen

Beim internationalen Austausch von Fremdsprachenassistenzkräften wirken ausländische Studierende der deutschen Sprache an einer deutschen Schule im Fremdsprachenunterricht mit (Englisch, Französisch, Spanisch, Polnisch).

Sie vermitteln authentisch ihre Sprache und die Kultur des Heimatlandes und erhalten gleichzeitig einen Einblick in das Bildungswesen des Gastlandes und die dortigen Unterrichtsmethoden. Das Programm ermöglicht angehenden Lehrkräften eine intensive sprachliche und methodisch-didaktische Fortbildung oder jungen Menschen mit anderem Berufsziel die Vervollkommnung ihrer fremdsprachlichen Kompetenzen.

Schulen nehmen eine FSA für etwa fünf bis zehn Monate (Beginn: Ende September) auf. Die Studierenden assistieren im Fremdsprachenunterricht, leiten Sprachgruppen, bieten Arbeitsgemeinschaften an, Erstellen Unterrichtsmaterialien und mehr. 

Ausländische FSA, die an einer Schule in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt sind erhalten ein monatliches Stipendium. Die Finanzierung erfolgt durch das Land. Den Schulen entstehen keine Kosten.

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Infos für deutsche Einsatzschulen

Infos für ausländische Fremdsprachenassistenzkräfte

Antrag auf Zuweisung einer ausländischen FSA

  • Anträge auf Zuweisung einer FSA sind jeweils ab 01.12. des Vorjahres bis zum 15.02. (Posteingang im Institut für Qualitätsentwicklung) für das folgende Schuljahr zu stellen. Die Entscheidung über die tatsächliche Zuweisung der beantragten FSA erfolgt regelmäßig zwischen Mai im Juni desselben Jahres.
  • Im Rahmen der Antragstellung benennt jede Schule eine Lehrkraft, die als Betreuerin oder Betreuer für die FSA fungiert. Die betreuende Lehrkraft dient bei schulischen und außerschulischen Problemen vor oder während der Assistenzzeit als zentrale Ansprechperson für die/den FSA. Sie plant den schulischen Einsatz und unterstützt Sie bei praktischen und administrativen Fragen. 
  • Mit dem Antrag verpflichtet sich die Schule, die FSA zu betreuen sowie bei der Unterbringung zu unterstützen. Über den Fremdsprachenunterricht hinaus sollen die FSA in möglichst viele Aktivitäten der Schule eingebunden werden.
  • Pro Schule kann ein Antrag (inklusive Angabe zu Erst- und Zweitwunsch) gestellt werden.

Bewerbung für ein zweites Assistenzjahr

FSA, die im laufenden Schuljahr bereits  eingesetzt sind und Interesse daran haben, ihre Assistenzzeit um ein weiteres Jahr zu verlängern, können einen Verlängerungsantrag stellen. Hierbei gilt es die nachfolgenden Hinweise zu beachten:

  • Die FSA können sich für ein zweites Jahr als FSA bewerben. Der Antrag ist fristgerecht beim PAD einzureichen, der das Bewerbungsverfahren koordiniert. 
    (Bitte beachten Sie, dass Sie in der Zeit zwischen der Beendigung der ersten Assistenztätigkeit bis zum Beginn der neuen Assistenzzeit im Herbst kein Stipendium gezahlt wird.)
  • Die zweite Assistenzzeit erfolgt nicht automatisch an der Einsatzschule, an der die erste Assistenzzeit abgeschlossen wurde. Voraussetzung für eine Vermittlung an die gleiche Schule ist eine erneute Antragstellung auf Zuweisung einer/eines FSA durch die Einsatzschule für das neue Schuljahr.
  • Ein drittes Jahr als FSA im selben Land ist nicht möglich.

Ansprechpartnerin

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Logo vom Pädagogischer Austauschdienst (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz

Der Pädagogische Austauschdienst (PAD)

In Deutschland erfolgt die Vermittlung der FSA durch den Pädagogischen Austauschdienst der Kultusministerkonferenz (PAD). Der PAD verteilt die Bewerberinnen und Bewerber auf die deutschen Bundesländer und informiert die FSA in Form einer Zwischennachricht. Vor Beginn der Assistenzzeit organisiert der PAD (Online-) Einführungstagungen.