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Elternunterrichtung

Was kann ein Kind gut und was muss es noch lernen? Damit die individuelle Förderung in der Grundschule leichter an die individuelle Förderung in Kindergarten oder Kindertagespflege anknüpfen kann, sollen die schriftlichen Ergebnisse der Beobachtung und Dokumentation über die Entwicklung eines Kindes auch in der Grundschule und im Hort genutzt werden können. 

Fröhliche, gezeichnete Kinder springen über Bücherstapel, umgeben von Symbolen wie Noten, Buchstaben und Planeten.

Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte müssen zustimmen, dass die Ergebnisse an die Schule und den Hort weitergegeben werden dürfen. Hierfür müssen sie eine Einwilligungserklärung unterzeichnen. Die Einwilligung ist freiwillig. Wer nicht unterschreibt, hat keine Nachteile.

Wieso – weshalb – warum?

Publikation

Einwilligungserklärung: Formular zum Download

Die Elternunterrichtung erfolgt nach § 3 Absatz 7 KiföG M-V über die Verwendung der Ergebnisse der alltagsintegrierten Beobachtung und Dokumentation sowie über das Erfordernis der schriftlichen Einwilligung der Eltern zur Datenübermittlung an Grundschule und Hort. Bitte nutzen Sie für die Einwilligung zur Datenübermittlung an die Schule und den Hort den amtlichen Vordruck.

Kontakt

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