Arbeits- und Gesundheitsschutz
Schule ist nicht nur ein Lernort, sondern auch ein Arbeitsplatz. Dieser sollte den Ansprüchen eines modernen Arbeitsschutzes genügen. Es ist dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ein persönliches Anliegen, die Arbeitssicherheit vor Ort zu gewährleisten und diese so zu gestalten, dass sie zu der Gesundheit von Lehrerinnen und Lehrern beiträgt.

Für die Schulen und Schulämter beinhaltet dies verschiedene Angebote, beispielsweise die Unterstützung von Forderungen aus Gesetzen und Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung. Außerdem stehen Mitarbeiter für Fragen bezüglich der Lehrergesundheit zur Verfügung und helfen Betroffenen und Interessierten gerne weiter. Weiterer Informationen finden sich auch im Flyer zum Thema „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“.
Organisation und Verantwortlichkeiten
Betriebsärzte des AMD TÜV Rheinland
Betriebsärzte des AMD TÜV Rheinland für Beschäftigte an den öffentlichen Schulen und den Staatlichen Schulämtern in MV.
Alle Betriebsärzte sind erreichbar über:
Frau Petra Schach
E-Mail: dispo-mvp@de.tuv.com
Tel.: +4930 7562 1936 oder +49800 6649062
Schulamtsbereich Greifswald | Schulamtsbereich Neubrandenburg | Schulamtsbereich Rostock | Schulamtsbereich Schwerin |
AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH Siemensallee 2a 17489 Greifswald |
AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH Feldstraße 3 (6. Etage) 17033 Neubrandenburg |
AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH Am Hechtgraben 1a 18147 Rostock |
AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH Platz der Freiheit 5 19053 Schwerin |
Dipl. med. Taja Diel Hagen Schlichting Ivonne Kuba |
Dipl. med. Taja Diel Frank André Barteldt |
Dr. med. Wiete Kleemann Hanane El Jarsifi |
Maja Hammann Frank André Barteldt Nicolai Gertich |
Beauftragte für Sicherheit an Schulen
Gefährdungsbeurteilungen
Mutterschutz
Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die werdende Mutter und ihr Kind vor Gefährdungen der Gesundheit, Überforderungen und Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz zu schützen. Die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes der werdenden Mutter spielt hierbei eine zentrale Rolle.
Wenn eine Mitarbeiterin der Schule mitteilt, dass sie schwanger ist, müssen an der Schule sofort Maßnahmen zum Schutz der werdenden Mutter eingeleitet werden. Dazu beurteilen die Schulleiterinnen und Schulleiter eventuelle Gefährdungen. Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen dabei. Anschließend werden entsprechende Maßnahmen zum Schutz der werdenden Mutter von der Schulleitung in Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsichtsbehöre eingeleitet.
Die Schulleitungen sind verpflichtet, das Landesamt für Gesundheit und Soziales MV (LAGuS) über die Schwangerschaft ihrer Mitarbeiterin zu informieren. Schrittfolgen und wichtige Checklisten finden Sie in der Handreichung.
- Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter, gültig ab 01.01.2018
- Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz allgemein
- Handlungsorientierung zum Mutterschutz für Beschäftigte an Schulen in öffentlicher Trägerschaft des Landes MV (Stand 18. Dezember 2023)
- Anlage 3 - Unterweisung der werdenden Mutter über die unverzügliche Vorstellung beim betriebsärztlichen Dienst)
- Anlage 4 - Checkliste zur Mutterschutz-Gefährdungsbeurteilung
- Anschreiben Schulleiter zur Umsetzung des Mutterschutzgesetzes an den öffentlichen Schulen des Landes M-V
- Leitfaden zum Mutterschutz vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
Erste Hilfe
Unter Erster Hilfe versteht man von jedermann durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Arzt, Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehören insbesondere das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten. Dabei richtet sich der Umfang der ersten Hilfsmaßnahmen nach dem Wissen und den Fertigkeiten der Ersthelfer und den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln.

Erste Hilfe an den öffentlichen Schulen
Die Schulleiterin/der Schulleiter sorgt dafür, dass entsprechend der Bedingungen und der Anzahl der Beschäftigten an seiner Schule Ersthelfer aus- und fortgebildet werden.
Die Schulleitung benennt außerdem Beschäftigte der Schule (Lehrkräfte, Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung (PmsA) bzw. Betreuer/innen oder Pflegerinnen), die diese Aufgaben übernehmen. Dabei sollte die Anzahl und Ausbildung der benannten Beschäftigten in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Gesamtbeschäftigten (nicht zur Zahl der Schülerinnen und Schüler) und zu den möglichen besonderen Gefahren in der Schule stehen (§ 10 Arbeitsschutzgesetz beziehungsweise der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur „Unfallverhütung und Sicherheit in Schulen“).
Die Kosten für die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für angestellte Lehrkräfte, PmsA, Betreuer/innen und Pflegeri/innen an Grund- und Förderschulen übernimmt nach Abstimmung die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern bzw. der Arbeitgeber für verbeamtete Beschäftigt. Darüber hinaus werden in den anderen Schularten die Kosten für die Lehrkräfte mit den Fächern Sport, Chemie, Biologie, Physik, Arbeit-Wirtschaft-Technik, Hauswirtschaft von der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern übernommen. Das gilt auch für Lehrkräfte, die im Unterricht praktisch mit Berufsschüler/innen arbeiten. Dabei wird auch berücksichtigt, dass in diesen Unterrichtsfächern ein höheres Gefährdungspotential besteht.
Die Beschäftigten an den Schulen, die als Ersthelfer/in ausgebildet wurden, absolvieren in einem angemessenen Zeitraum (spätestens jedoch vor Ablauf des dritten Jahres) eine Ersthelfer-Fortbildung. Die Verfahrensweise bei der Anmeldung, Durchführung und Kostenübernahme durch die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern entspricht der Erstausbildung.
Die Schulleiter/innen tragen dafür Sorge, dass mit den vorhandenen Ersthelfer/innen eine „Erste Hilfe“ in der Schule gewährleistet werden kann. Dabei sind sowohl die örtlichen Gegebenheiten als auch besondere Aspekte wie zum Beispiel bekannte chronisch kranke Mitarbeiter/innen oder Schulveranstaltungen an anderen Lernorten zu berücksichtigen. Insbesondere für Schulfahrten und Sportveranstaltungen müssen diese Maßnahmen gut vorbereitet werden, um die Erste Hilfe sicherzustellen.
- Erlass zur Ersten-Hilfe-Ausbildung von Beschäftigten an öffentlichen Schulen
- Unfallverhütung und Sicherheit in Schulen – Verwaltungsvorschrift vom 25.01.2018
- Antrag auf Kostenübernahme für die Aus-und Fortbildung von beamteten Ersthelfern
- Brief an die Schulleiter - Erste-Hilfe-Maßnahmen durch Lehrkräfte im Fach Sport
- DGUV Information - Anleitung zur Ersten Hilfe
- Formular Bestellung zum Ersthelfer
Infektionsschutz
Impfungen
Beschäftigte, die bei ihrer Tätigkeit in Kontakt mit Körperflüssigkeiten und/oder -ausscheidungen von Schülerinnen und Schülern kommen, haben das Recht auf arbeitsmedizinische Vorsorge in Form von Untersuchungen bzw. Impfungen. Grundlage dafür ist eine Gefährdungsbeurteilung.
Das trifft in Mecklenburg – Vorpommern für alle Beschäftigten an den Förderschulen mit den Förderschwerpunkten „körperliche und motorische Entwicklung“ sowie dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ und gegebenenfalls für Beschäftigte im Rahmen des integrativen Unterrichts , aber auch für Beschäftigte an bestimmten beruflichen Schulen zu. Im Zweifelsfall muss eine individuelle Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt werden.
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur MV stellt als Arbeitgeber die erforderlichen finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung. Die Schulleiter/innen sind für die Organisation der notwendigen Termine für Untersuchungen bzw. für Impfungen verantwortlich. Die Termine laufen über den TÜV AMD Rheinland.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge kann entweder vor Ort in den Schulen oder in den regionalen Zentren des AMD TÜV Rheinland durchgeführt werden.
- Anmeldeliste zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
- Erlass zur Kostenübernahme von notwendige Masernschutzimpfungen
- Erlass zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionserkrankungen beim Menschen vom 18.02.2014
- Erläuterungen zur ArbMedVV Informationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge im Kontext der Flüchtlingshilfe
- "Prävention durch Impfen" Flyer des TÜV für Lehrkräfte
- Rahmenhygieneplan für Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen
- Ständige Impfkommission (STIKO)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Persönliche Schutzausrüstung
Arbeits- , Dienst- und Wegeunfälle
- Informationen zu Unfallanzeigen für verbeamtete Beschäftigte beim Landesamt für Finanzen
- Informationen zu Unfallanzeigen für angestellte Beschäftigte bei der Unfallkasse MV
- Formular Unfallanzeige Angestellte
- Formular Unfallanzeige Beamte
- Anschreiben für Schulleiter und Schulleiterinnen zum Verfahren bei Unfallanzeigen
Brandschutz
Für die Organisation des Brandschutzes an Schulen in MV bietet AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH seine Unterstützung zur Umsetzung des Brandschutzes und der Verwaltungsvorschrift zur Unfallverhütung und Sicherheit in Schulen an.

Dazu zählen:
- Brandschutzhelferunterweisungen in Schwerin, Rostock, Greifswald und Neubrandenburg
Die Inanspruchnahme der Angebote ist für die öffentlichen Schulen kostenfrei. Die Kosten trägt das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung als Arbeitgeber. Alle Termine sind im Fortbildungskatalog des IQ M-V hinterlegt und darüber zu buchen.
Für Organisatorisches wie Termine oder Anmeldungen:
Heidi Kley
AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
TÜV Rheinland Group
Platz der Freiheit 5
19053 Schwerin
Tel.: 0385 5559723
E-Mail: gesundheitinschulen-mv@de.tuv.com
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