Springe direkt zu:

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Schule ist nicht nur ein Lernort, sondern auch ein Arbeitsplatz. Dieser sollte den Ansprüchen eines modernen Arbeitsschutzes genügen. Es ist dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ein persönliches Anliegen, die Arbeitssicherheit vor Ort zu gewährleisten und diese so zu gestalten, dass sie zu der Gesundheit von Lehrerinnen und Lehrern beiträgt.

Ein blaues Verkehrsschild mit der Aufschrift „Auf Nummer sicher!“ und „Risiko“, wobei der Weg zum Risiko durch ein Verbotsschild blockiert ist.

Für die Schulen und Schulämter beinhaltet dies verschiedene Angebote, beispielsweise die Unterstützung von Forderungen aus Gesetzen und Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung. Außerdem stehen Mitarbeiter für Fragen bezüglich der Lehrergesundheit zur Verfügung und helfen Betroffenen und Interessierten gerne weiter. Weiterer Informationen finden sich auch im Flyer zum Thema „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“.

Organisation und Verantwortlichkeiten

Betriebsärzte des AMD TÜV Rheinland

Betriebsärzte des AMD TÜV Rheinland für Beschäftigte an den öffentlichen Schulen und den Staatlichen Schulämtern in MV.

Alle Betriebsärzte sind erreichbar über:
Frau Petra Schach
E-Mail: dispo-mvp@de.tuv.com
Tel.: +4930 7562 1936 oder +49800 6649062

Schulamtsbereich Greifswald Schulamtsbereich Neubrandenburg Schulamtsbereich Rostock Schulamtsbereich Schwerin
AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
Siemensallee 2a
17489 Greifswald
AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
Feldstraße 3 (6. Etage)
17033 Neubrandenburg
AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
Am Hechtgraben 1a
18147 Rostock
AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
Platz der Freiheit 5
19053 Schwerin
Dipl. med. Taja Diel
Hagen Schlichting
Ivonne Kuba
Dipl. med. Taja Diel
Frank André Barteldt
Dr. med. Wiete Kleemann
Hanane El Jarsifi
Maja Hammann
Frank André Barteldt
Nicolai Gertich

 

Beauftragte für Sicherheit an Schulen

Gefährdungsbeurteilungen

Mutterschutz

Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die werdende Mutter und ihr Kind vor Gefährdungen der Gesundheit, Überforderungen und Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz zu schützen. Die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes der werdenden Mutter spielt hierbei eine zentrale Rolle.

Wenn eine Mitarbeiterin der Schule mitteilt, dass sie schwanger ist, müssen an der Schule sofort Maßnahmen zum Schutz der werdenden Mutter eingeleitet werden. Dazu beurteilen die Schulleiterinnen und Schulleiter eventuelle Gefährdungen. Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen dabei. Anschließend werden entsprechende Maßnahmen zum Schutz der werdenden Mutter von der Schulleitung in Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsichtsbehöre eingeleitet.

Die Schulleitungen sind verpflichtet, das Landesamt für Gesundheit und Soziales MV (LAGuS) über die Schwangerschaft ihrer Mitarbeiterin zu informieren. Schrittfolgen und wichtige Checklisten finden Sie in der Handreichung.

Erste Hilfe

Unter Erster Hilfe versteht man von jedermann durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Arzt, Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehören insbesondere das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten. Dabei richtet sich der Umfang der ersten Hilfsmaßnahmen nach dem Wissen und den Fertigkeiten der Ersthelfer und den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln.

Eine Person übt an einer Reanimationspuppe eine Herzdruckmassage, trägt dabei Handschuhe.
Weiterlesen

Infektionsschutz

Impfungen

Beschäftigte, die bei ihrer Tätigkeit in Kontakt mit Körperflüssigkeiten und/oder -ausscheidungen von Schülerinnen und Schülern kommen, haben das Recht auf arbeitsmedizinische Vorsorge in Form von Untersuchungen bzw.  Impfungen.  Grundlage dafür ist eine Gefährdungsbeurteilung.

Das trifft in Mecklenburg – Vorpommern für alle Beschäftigten an den Förderschulen mit den Förderschwerpunkten „körperliche und motorische Entwicklung“ sowie dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ und gegebenenfalls für Beschäftigte im Rahmen des integrativen Unterrichts , aber auch für Beschäftigte an bestimmten beruflichen Schulen zu. Im Zweifelsfall muss eine individuelle Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt werden.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur MV stellt als Arbeitgeber die erforderlichen finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung. Die Schulleiter/innen sind für die Organisation der notwendigen Termine für Untersuchungen bzw. für Impfungen verantwortlich. Die Termine laufen über den TÜV AMD Rheinland.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge kann entweder vor Ort in den Schulen oder in den regionalen Zentren des AMD TÜV Rheinland durchgeführt werden.

slide 1 of 4

Brandschutz

Für die Organisation des Brandschutzes an Schulen in MV bietet AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH seine Unterstützung zur Umsetzung des Brandschutzes und der Verwaltungsvorschrift zur Unfallverhütung und Sicherheit in Schulen an.

Ein Finger betätigt den Notknopf zum Rufen der Feuerwehr.

Dazu zählen:

  • Brandschutzhelferunterweisungen in Schwerin, Rostock, Greifswald und Neubrandenburg

Die Inanspruchnahme der Angebote ist für die öffentlichen Schulen kostenfrei. Die Kosten trägt das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung als Arbeitgeber. Alle Termine sind im Fortbildungskatalog des IQ M-V hinterlegt und darüber zu buchen.

Für Organisatorisches wie Termine oder Anmeldungen:

Heidi Kley
AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
TÜV Rheinland Group
Platz der Freiheit 5
19053 Schwerin

Tel.: 0385 5559723
E-Mail: gesundheitinschulen-mv@de.tuv.com

Kontakt

slide 1 to 3 of 3
slide 1 of 1