Schulwanderungen und Klassenfahrten

©Shutterstock
©Shutterstock

Um Lehrerinnen und Lehrern die Organisation und Durchführung von Klassenfahrten zu vereinfachen, hat das Land zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 die entsprechenden Regelungen dafür geändert. Dabei sind zahlreiche Hinweise von Schulen, Bildungsstätten, Gewerkschaften und Verbänden eingeflossen.

Der ursprüngliche Erlass "Lernen am anderen Ort" wurde überarbeitet und umbenannt in "Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen".
Nach der neuen Verwaltungsvorschrift wird das Budget für Schulwanderungen und Schulfahrten den zuständigen Staatlichen Schulämtern jeweils für den Zeitraum eines Kalenderjahres zugewiesen und an die Schulen ausgereicht. Die bisherige Regelung, wonach Schulen ein auf fünf Jahre festgelegtes Budget für Schulwanderungen und Schulfahrten erhielten, hat sich als zu bürokratisch bewiesen, das Budget konnte oftmals nicht ausgeschöpft werden.
Weitere Verbesserungen:
In der Sekundarstufe I (also Klassen 5 bis 10) sind jetzt zwei Klassenfahrten möglich statt bisher nur einer Fahrt. Schulen können sowohl in der Orientierungsstufe als auch danach eine Klassenfahrt machen.

Damit sind während der gesamten Schulzeit bis zu vier Klassenfahrten möglich sowie eine unbegenzte Anzahl von Schülergruppenfahrten, sofern es das Budget zulässt.

Die Haushaltmittel werden pro Kalenderjahr zur Verfügung gestellt. Die Schulen müssen dementsprechend ihre Planungen bei der Schulbehörde bis zum 15. November einreichen.

Die Behörde legt den Bescheid bis zum Jahresende vor.
Es gelten einheitliche Formulare.
Private PKW oder Fahrzeuge Dritter können zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern genutzt werden.

Verwaltungsvorschrift "Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen" - Stand 05.09.2018Handreichung zur Verwaltungsvorschrift "Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen in MV - Stand 30.10.2018