Neue Ausbildung: Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher für 0-bis 10-Jährige

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Wer gerne mit Kindern arbeiten möchte, hat in Mecklenburgg-Vorpommern gute Berufschancen. Das Land benötigt in den kommenden Jahren viele gut ausgebildete Fachkräfte, um den Personalbedarf in der Kindertagesförderung zu decken und geht deshalb bei der Ausbildung neue Wege. So hat im Ausbildungsjahr 2017/2018  ein neues Modellprojektbegonnen  - die Ausbildung zur Fachkraft für Kindertageseinrichtungen. Bei dieser Ausbildung werden die Praxisanteile weit mehr in den Vordergrund gerückt als es bei der schulischen Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher der Fall ist.  Auszubildende zur Fachkraft für Kindertageseinrichtungen lernen in der Kita, der Krippe oder im Hort und absolvieren Unterrichtsblöcke an der Berufsschule.

Ausbildungsziel und Einsatzmöglichkeiten
In der Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige“ und zum „Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige“ werden Sie auf eine Tätigkeit mit Kindern in dieser Altersgruppe vorbereitet. Als ausgebildete Fachkraft im Sinne des
Kindertagesförderungsgesetzes können Sie in Kindertageseinrichtungen (Kindertagesstätten, Krippen, Kindergärten und Horten) pädagogische Prozesse eigenständig leiten und gestalten.

Ausbildung
Die Ausbildung in dem Beruf „Staatlich anerkannte Erzieherin für 0- bis 10-Jährige“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher für 0- bis 10-Jährige“, der in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt ist, findet im Rahmen eines Modellprojektes statt, das zum Schuljahr 2017/2018 an fünf beruf ichen Schulen begonnen hat. Die Ausbildungszeit umfasst drei Jahre an einer Höheren Berufsfachschule im Bereich Sozialwesen und schließt bei erfolgreichem Abschluss mit der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin für 0- bis 10-Jährige“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher für 0- bis 10-Jährige“ ab.
Die Ausbildung findet sowohl in der Beruflichen Schule (Theorieunterricht)als auch in Kindertageseinrichtungen (praktische Ausbildung) statt. Die Ausbildungsabschnitte werden entweder in Blockform oder in Teilzeitform durchgeführt (z. B. drei Tage Theorieunterrichtund zwei Praxistage in einer Unterrichtswoche).
Sie schließen mit einem Träger einer Kindertageseinrichtung einen Ausbildungsvertrag. Als Auszubildende zur Staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige bzw. als Auszubildender zum Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige unterliegen Sie nicht den Ferienregelungen, sondern haben einen Urlaubsanspruch nach den gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Regelungen, der vom Einrichtungsträger in der unterrichtsfreien Zeit gewährt wird.
Der Träger der Einrichtung zahlt Ihnen gemäß § 11 a des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) M-V eine Ausbildungsvergütung, die im Verlauf der Ausbildung mindestens jährlich ansteigt, sich an dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) orientiert und 80 Prozent der tariflich festgelegten Ausbildungsvergütung nicht unterschreiten soll.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige bzw. zum Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige können Absolventinnen und Absolventen den Abschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannte Erzieher“ an einer Fachschule Sozialwesen erwerben.

Zulassung und erforderliche Bewerbungsunterlagen
Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung ist die Mittlere Reife oder ein gleichwertiger Schulabschluss.

Folgende Unterlagen müssen bei der Schule vorgelegt werden:

  • Ausbildungsvertrag mit einer geeigneten Kindertageseinrichtung bzw. deren Träger (Der Vertrag muss unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Schule geschlossen werden und kommt erst zustande, wenn die Schulen die/den Auszubildende/n nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und ggf. nach der Durchführung eines Auswahlverfahrens in die Ausbildung aufnimmt.)
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweise über die geforderte Vorbildung in Form amtlich beglaubigter Kopien der Abschlusszeugnisse
  • das Ergebnis der Erstuntersuchung gemäß § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes
  • ein logopädisches Gutachten
  • ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • eine Erklärung darüber, dass die/der Auszubildende bislang keine staatliche Prüfung an einer Berufsfachschule oder Höheren Berufsfachschule der gleichen Ausbildungsrichtung oder an einer Fachschule im Bereich Sozialwesen abgelegt, nicht bestanden hat und nicht mehr wiederholen darf

Bitte beachten Sie, dass seit dem Jahr 2018 eine neue Antragsfrist gilt. Der Antrag auf Zulassung zu diesem Bildungsgang muss bis zum 31. Mai des jeweiligen Jahres an der zuständigen beruflichen Schule eingereicht werden. Nach dem Ablauf der Bewerbungsfrist eingehendeBewerbungen können berücksichtigt werden, wenn es noch freie Plätze gibt.

Weitere Informationen zur AusbildungWeitere Informationen zu Beruflichen Schulen in MV

Berufliche Schule „Alexander Schmorell“ am Klinikum Südstadt und der Hansestadt Rostock

Doreen Schumann

Tel.: 0381 778 5743
E-Mail: bs.schmorell@web.de

Regionales Berufliches Bildungszentrum des Landkreises Vorpommern-Rügen

Dörte Schulze

Tel.: 03831 297 281
E-Mail: info@rbb-vr.de

Berufliche Schule der Landeshauptstadt Schwerin für Gesundheit und Sozialwesen

Cornelia Wossidlo

Tel.: 0385 555 7410
E-Mail: info@geso-sn.de

Regionales Berufliches Bildungszentrum des Landkreises Rostock

Hanka Becker

Tel.: 03843 264 100
E-Mail: info@rbb-lro.de

Berufliche Schule des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte für Wirtschaft, Handwerk und Industrie in Neubrandenburg

Torsten Sommer

Tel.: 0395 59999 1000
E-Mail: info@bs-nb.de