Schule

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In Mecklenburg-Vorpommern besteht eine allgemeine Schulpflicht. Grundsätzlich gilt, dass Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache im Schuljahr 2022/23 in Vorklassen an den Standortschulen unterrichtet werden. Die Vorklassen werden jahrgangsübergreifend eingerichtet und sollen die Kinder und Jugendlichen auf das Leben und den weiteren Schulbesuch in Deutschland vorbereiten.

Eltern melden ihre Kinder an einem wöchentlichen Anmeldetag an der zuständigen Standortschule an. Mit den Eltern wird die Schülerbiografie aufgenommen und ein Beratungsgespräch geführt. Danach erfolgt eine Zuordnung in eine Vorklasse. 

In den Vorklassen haben die Kinder 20 Stunden Unterricht in der Woche, davon mindestens 10 Stunden Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Weitere 10 Stunden werden die Schulen individuell je nach dem Sprachstand der Kinder ausgestalten. Die Kinder bleiben ein, höchstens aber zwei Jahre in den Vorklassen. An welchen Standorten diese eingerichtet werden, wird derzeit mit den Kommunen abgestimmt.

Vorgesehen sind auch ergänzende Online-Angebote auf Deutsch und Ukrainisch und ein Begleitkurs für unterschiedliche Altersgruppen, in denen sich die Kinder und Jugendlichen austauschen können. Herzstück dieses Angebots ist die allgemein bildende Digitale Landesschule (aDiLaS-Begleitkurs) auf itslearning. Für diesen Kurs wird auf der Lernplattform die ukrainische Sprache eingestellt. Lehrmaterialien sind sowohl in deutscher und ukrainischer Sprache vorhanden.

Unterstützt und begleitet wird der Unterricht in den Vorklassen von einer zusätzlichen ukrainischen Lehrkraft, Angeboten der Schulsozialarbeit und dem Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS). Besonders qualifizierte Psychologinnen und Psychologen sowie Diagnostikerinnen und Diagnostiker stehen den Lehrkräften zur Seite, um Kinder, die traumatisiert oder seelisch und körperlich erkrankt sind, zu beraten und zu begleiten. Parallel dazu unterstützen sie auch die Lehrkräfte und das pädagogische Personal: beispielsweise durch Coachings, individuelle Beratung oder telefonisch zu festen Zeiten. Für Schulklassen werden Resilienzworkshops angeboten.

Lehrerinnen und Lehrer für Deutsch als Zweitsprache

Wer Schülerinnen und Schülern ohne oder mit geringen Sprachkenntnissen die deutsche Sprache vermitteln will, benötigt eine besondere Ausbildung. In der Intensivförderung unterrichten Lehrerinnen und Lehrer, die speziell für den Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ aus- bzw. fortgebildet wurden. Das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern ist für die Lehrerfortbildung im Land zuständig.

Schulsystem

Das Schulsystem in Mecklenburg-Vorpommern ist zweigliedrig und durchlässig. Je nach Talent und Förderbedarf können die Schülerinnen und Schüler zwischen den Schularten wechseln.

  • Grundschule: Lesen, Schreiben, Rechnen – das steht in den ersten vier Schuljahren auf dem Stundenplan. Damit wird die Grundlage für das selbstständige Arbeiten und Lernen im weiteren Leben gelegt.
  • Schulartunabhängige Orientierungsstufe: Nach der Grundschule schließt sich die schulartunabhängige Orientierungsstufe an, die in der Regel an Regionalen Schulen und Gesamtschulen geführt wird. Sie dauert zwei Schuljahre. Am Ende der Orientierungsstufe gibt die Schule eine Empfehlung über die weitere Laufbahn für jede Schülerin und jeden Schüler ab.
  • Regionale Schule: Regionale Schulen vermitteln den Schülerinnen und Schülern eine solide Allgemeinbildung und bereiten sie auf den Übergang in das Berufsleben vor. Der Abschluss der Mittleren Reife wird am Ende der Jahrgangsstufe 10 erreicht.
  • Gesamtschule: An Gesamtschulen lernen die Schülerinnen und Schüler gemeinsam. Sie können hier meist alle Abschlüsse erreichen, also von der Berufsreife über die Mittlere Reife bis hin zum Abitur. 
  • Gymnasium: Am Gymnasium werden die Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 7 bis 12 zur allgemeinen Hochschulreife, zum Abitur, geführt. In dieser Zeit erhalten sie eine sehr breite und tiefgehende Allgemeinbildung, die sie für ein Studium oder auch für eine berufliche Qualifizierung benötigen. 
  • Förderschule: Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die im gemeinsamen Unterricht nicht hinreichend gefördert werden können, werden in Förderschulen unterrichtet. Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Qualifikation sind auf die Förderung besonderer Bedarfe spezialisiert.
  • Ganztagsschule: Ganztagsschulen sind nicht als eigene Schulart zu verstehen, sondern sind ein Angebot für eine ganztägige Bildung und Betreuung. Neben dem Fachunterricht integrieren sie das fachübergreifende Lernen, die Hausaufgabenbetreuung sowie Freizeit- und Sportangebote in den Schulalltag. 
  • Freie Schulen: Neben den staatlichen Schulen gibt es in allen Schularten auch Schulen in freier Trägerschaft. Freie Träger können Vereine oder Gesellschaften, private oder kirchliche Organisationen oder auch Privatpersonen sein.