FAQ Bildung in der digitalen Welt

Digitalisierung im Schulbereich und DigitalPakt Schule

1. Welche Ziele verfolgen die Vorhaben "Digitalisierung im Schulbereich" in Mecklenburg-Vorpommern und der "DigitalPakt Schule"?

Für alle Bundesländer gilt seit Dezember 2016 die KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“. Darin verpflichten sich die Länder die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, dass Schülerinnen und Schüler in der Schule wichtige Medienbildungskompetenzen erwerben können, die nach dem Verlassen der Schule die aktive Gestaltung eines erfolgreichen Lebens unterstützen.

2. Was unterscheidet den Bereich "DigitalPakt Schule" von "Digitalisierung im Schulbereich"?

Der DigitalPakt Schule ist ein breit angelegtes Förderprogramm des Bundes, welches den Ländern Fördermittel für die Schaffung der digitalen Infrastruktur an den Schulen des Landes und zur Unterstützung der technischen Ausstattung der Schulen zur Verfügung stellt.

Bei der "Digitalisierung im Schulbereich" handelt es sich um die zentralen Aktivitäten im Land, um durch eine gelungene Schul- und Unterrichtsentwicklung den Erwerb von Medienbildungskompetenz an den rund 600 öffentlichen und privaten allgemein bildenden und beruflichen Schulen in M-V zu unterstützen. 

3. Welche digitalen Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler während Ihrer Schullaufbahn erwerben?

Ziel des Beschlusses ist, dass die Schülerinnen und Schüler die Kompetenzen erwerben, die notwendig sind, um in einer stetig digitalisierteren Welt bestehen zu können. Hierfür soll jedes Kind, das seit Sommer 2018 eingeschult wurde oder in den Sekundarbereich I eingetreten ist, während seiner Schullaufbahn eine umfassende Medienkompetenzbildung in folgenden Kompetenzbereichen erhalten:

  • Suchen, Verarbeiten und Aufbewahren,
  • Kommunizieren und Kooperieren,
  • Produzieren und Präsentieren,
  • Schützen und sicher Agieren,
  • Problemlösen und Handeln,
  • Analysieren und Reflektieren.

Um diese Kompetenzen abzubilden, werden ebenfalls alle rund 150 Rahmenpläne für die allgemein bildenden Schulen fortlaufend überarbeitet. Aufgrund des zeitlichen Aufwands wurde hierfür zunächst der Übergangsrahmenplan "Digitale Kompetenzen" erstellt. Dieser fächerübergreifende Rahmenplan ist zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 in Kraft getreten.

Neben der Überarbeitung aller Rahmenpläne, wurde zum Schuljahr 2019/2020 außerdem das neue Fach „Informatik und Medienbildung“ landesweit ab Klasse 5 eingeführt. Das Fach wurde bereits an 21 Regionalen Schulen, Gymnasien und Gesamtschulen in einem Modellversuch erfolgreich erprobt.

Was sind geeignete Instrumente für die Durchsetzung der KMK-Strategie „Bildung in der digitalisierten Welt“ in Mecklenburg-Vorpommern?

1. Was ist ein Medienbildungskonzept?

Das Medienbildungskonzept der Schule ist ein wichtiger Bestandteil des Schulprogramms. Es beschreibt die Art und Weise wie die Schule sich selbst und ihren Unterricht weiterentwickeln will, um den Forderungen der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ gerecht zu werden. 

2. Was ist der Medienentwicklungsplan?

Der Medienentwicklungsplan des Schulträgers beschreibt die notwendigen Maßnahmen, die ein Schulträger zur Schaffung und mittelfristigen Absicherung der notwendigen Rahmenbedingungen für die Durchsetzung des Medienbildungskonzeptes seiner Schule oder Schulen einleiten muss. 

3. Erhalten die Schulen externe Unterstützung bei der Erstellung der Medienbildungskonzepte?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat hierfür ein Multiplikatorensystem aufgebaut. Rund 40 Lehrkräfte wurden zu medienpädagogischen Multiplikatoren ausgebildet, die in die Schulen kommen und Beratung und Hilfe anbieten. Die Organisation und Koordinierung der Unterstützung in den jeweiligen Landkreisen erfolgt über die Regionalbeauftragten für Medienbildung des Medienpädagogischen Zentrums (MPZ). 

4. Werden darüber hinaus zusätzliche Ressourcen (Lehrerstunden) für die Erstellung der Medienbildungskonzepte zur Verfügung gestellt?

Nein, es handelt sich um eine Teilfortschreibung des Schulprogramms.

5. Werden Fortbildungen im Fach angeboten und wird es verpflichtende Fortbildungen geben?

Im Rahmen der Umsetzung des DigitalPakts wird jede Schule ein schulinternes Fortbildungskonzept erarbeiten. Die medienpädagogischen Multiplikatoren unterstützen die Schulen bei der Umsetzung von drei dieser schulinternen Fortbildungsangebote, die sich mit allen wesentlichen Bereichen der Digitalisierung und Medienbildung, wie beispielsweise Datenschutz, befassen.

Ferner wird am bewährten System der Schulkongresse beziehungsweise Sommer- und Winterakademien festgehalten. Diese werden in ein umfassendes Fortbildungssystem des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) eingebettet, welches unter anderem Webinare, Fortbildungen für Schulräte und Schulleitungen und für einzelne Fachlehrer umfassen wird. Einmal im Jahr wird zudem ein Medienbildungstag stattfinden.

Die Teilnahme am Medienbildungstag, an Schulkongressen, Akademien und allgemeinen Fortbildungsangeboten bleibt weiterhin freiwillig.

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