Aufnahme von ukrainischen Schülerinnen und Schülern

Aufnahme ukrainischer Schülerinnen und Schüler

Das Bildungsministerium hat die Aufnahme und Beschulung ukrainischer Schülerinnen und Schüler umfassend organisiert. Jedes ukrainische Kind und jeder ukrainische Jugendliche wird an einer Schule im Land unterrichtet.

Grundsätzlich gilt, dass alle ukrainischen Schülerinnen und Schüler an der örtlich zuständigen Schule aufgenommen werden, auch wenn diese keine Standortschule (Schule mit Intensivförderung bzw. begleitender Förderung) ist. Je nachdem, ob sich das Kind in der deutschen Sprache gut verständigen sowie lesen und schreiben kann, entscheidet die Schulleitung dann, ob es auf der Schule bleiben kann, oder an eine Standortschule mit Intensivförderung im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) wechseln sollte.

Derzeit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 94 Standortschulen, weitere 140 können bei Bedarf reaktiviert werden. Fünf Standortschulen im Schulamtsbereich Schwerin kümmern sich explizit um ukrainische Kinder und Jugendliche.

Um den Schulleitungen die Aufnahme ukrainischer Mädchen und Jungen zu erleichtern, hat das Bildungsministerium gemeinsam mit den Schulrätinnen und Schulräten für Migration die Handlungsempfehlung „Schulaufnahme und schulische Eingliederung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache an allgemeinbildenden Schulen“ entwickelt. 

Handlungsempfehlung: Schulaufnahme