Das Bildungs- und Teilhabepaket

Für bessere Chancen von bedürftigen Kindern

Formulare, Hinweise und weitere Informationen

Foto: Bildungsbericht
Foto: Bildungsbericht

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen. Auch wer Leistungen nach § 3 AsylbLG bekommt, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.

Mit dem Bildungspaket können Lernmaterialien und Beförderungskosten bei Besuch einer weiterführenden Schule bezuschusst werden. Eine qualifizierte Lernförderung wird ermöglicht, wenn Kinder und Jugendliche in der Schule nicht mehr mitkommen. Das ist ein großer Schritt zu mehr Motivation, mehr Bildung und mehr Chancen für ihre Zukunft.

Die Förderung erfolgt nicht automatisch: Eltern müssen die Leistungen für ihr Kinder beantragen.
Schulen bzw. Lehrkräfte müssen in einigen Fällen die Notwendigkeit einer Lernförderung bescheinigen. Dafür stehen hier die nötigen Informationen, Formulare und weiterführende Informationen zur Verfügung.

Hinweise für Lehrkräfte zum Ausfüllen des Formulars des Sozialleistungsträgers über die Notwendigkeit der LernförderungFormular: Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von LernförderungDas Bildungspaket: Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-VorpommernDas Bildungspaket: Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales