Vollzeitschulische Ausbildung

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In Mecklenburg-Vorpommern bieten fünf berufliche Schulen eine vollzeitschulische Berufsausbildung zur Staatlich geprüften Sozialassistentin, zum Staatlich geprüften Sozialassistenten sowie zur Staatlich anerkannten Erzieherin oder zum Staatlich anerkannten Erzieher an.

Die künftigen Arbeitsplätze der Ausgebildeten sind Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege von Ganztagsschulen. Die Aussichten für die Zukunft sind eine professionelle Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern sowie eine erfüllte und sichere Arbeit. Diese Ausbildung wird vom Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) und vom Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert.

Im Schuljahr 2022/2023 werden insgesamt 30 Klassen (Projekte) an den fünf beruflichen Schulen durchgeführt über den ESF+ kofinanziert:

Projektbeschreibung

Die vollzeitschulische Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) der Förderperiode 2021 bis 2027 und des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von rund 20 Millionen Euro gefördert. Die Laufzeit der Maßnahme reicht vom 01.08.2022 bis 31.07.2029.

Gefördert werden folgende vollzeitschulische Bildungsgänge:

  • Höhere Berufsfachschule Sozialassistenz (zweijährig)
  • Fachschule Sozialpädagogik (zweijährig)
  • Fachschule Sozialpädagogik mit Vorbereitungsjahr für Seiteneinsteiger (dreijährig)
  • Fachschule Sozialpädagogik, berufsbegleitend (vierjährig) 

Die Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz führt zum Berufsabschluss Staatlich geprüfte Sozialassistentin und Staatlich geprüfter Sozialassistent. Die Absolventinnen und Absolventen werden gemäß § 13 Absatz 6 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) als Assistenzkräfte in verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen eingesetzt, die die Kinder unter Anleitung der Fachkräfte betreuen und diese bei der Gestaltung der pädagogischen Prozesse unterstützen.

Der erfolgreiche Berufsabschluss ist Zugangsvoraussetzung für die Bildungsgänge der Fachschule für Sozialwesen mit den Fachrichtungen Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege. Rechtsgrundlage ist die Sozialassistenz - Höhere Berufsfachschulverordnung (SOAHBFSVO M-V) vom 11.12.2012.

Die Bildungsgänge der Fachschule für Sozialpädagogik führen zum qualifizierten Weiterbildungsabschluss Staatlich anerkannte Erzieherin und Staatlich anerkannter Erzieher. Sie haben das Ziel, Fachkräfte mit einer in der Regel beruflichen Erstausbildung und Berufserfahrung zu befähigen, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben selbstständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen in den Arbeitsbereichen

  • Kindertageseinrichtung (als Fachkräfte gemäß § 2 Absatz 7 i.V.m. § 13 Absatz 2 KiföG M-V)
  • Kindertagespflege,
  • Schule (als Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung),
  • Hilfen zur Erziehung sowie
  • Kinder- und Jugendarbeit.

Der erfolgreiche Berufsabschluss schließt den Zugang zu den Hochschulen ein.

Rechtsgrundlagen: