Für jedes Schuljahr ist ein Klausurplan zu erstellen. Das Nähere zur Anzahl und Verteilung der Klausuren regelt die Lehrerkonferenz. Klausuren sind gleichmäßig zu verteilen und mindestens fünf Unterrichtstage vorher anzukündigen. An einem Tag darf nur eine Klausur geschrieben werden, in einer Woche sollen in der Regel nicht mehr als zwei Klausuren, in der Qualifikationsphase höchstens drei Klausuren geschrieben werden. Klausuren sollen spätestens nach drei Wochen korrigiert und mit der Lerngruppe ausgewertet sein.
Neben den Klausuren sind in jedem Unterrichtsfach in jedem Halbjahr mindestens drei sonstige Noten zu erteilen. Auf Beschluss der Lehrerkonferenz kann in Unterrichtsfächern, die einstündig unterrichtet werden sowie im Wahlpflichtunterricht eine Mindestzahl von zwei Noten für sonstige Leistungen für jedes Schulhalbjahr festgesetzt werden.
Einführungsphase:
In der Einführungsphase werden in allen Unterrichtsfächern mit Ausnahme des Faches Sport und des Wahlpflichtunterrichts Klausuren im Umfang von mindestens 45 Minuten, bei Aufsätzen im Umfang von mindestens 90 Minuten geschrieben. In den Unterrichtsfächern Deutsch, Mathematik und in den Fremdsprachen einschließlich der neu beginnenden Fremdsprache werden mindestens drei Klausuren im Schuljahr geschrieben. In den weiteren Unterrichtsfächern werden im Schuljahr jeweils eine bis zwei Klausuren geschrieben.
In den weiteren Unterrichtsfächern können umfassende praktische Leistungen, Hausarbeiten, Referate oder andere Anforderungen, die eine vertiefte Behandlung eines Lerngegenstandes auf dem Anforderungsniveau einer Klausur erfordern, eine Klausur ersetzen und gehen entsprechend in die Gesamtbewertung ein.
Wenn in der Einführungsphase in einem Unterrichtsfach im Schuljahr mindestens drei Klausuren geschrieben werden, so gehen diese mit einem Anteil von 50 Prozent in die Gesamtbewertung ein. Wenn in einem Unterrichtsfach zwei Klausuren geschrieben werden, so gehen diese mit einem Anteil von 40 Prozent in die Gesamtbewertung ein, bei einer Klausur im Schuljahr entspricht der Anteil an der Gesamtbewertung 25 Prozent.
Qualifikationsphase:
In der Qualifikationsphase werden in allen Unterrichtsfächern in jedem Halbjahr, je nach Unterrichtslage, eine oder zwei Klausuren mit einer Dauer von mindestens 90 Minuten geschrieben. Im Halbjahr der Abiturprüfung wird nur jeweils eine Klausur geschrieben. Im dritten oder im vierten Halbjahr schreiben die Schüler mindestens in den Prüfungsfächern auf erhöhtem Anforderungsniveau je eine Klausur unter abiturähnlichen Bedingungen.
In der Qualifikationsphase gehen die Klausuren in der Regel mit einem Anteil von 50 Prozent in die Gesamtbewertung des Halbjahres ein. Ist Sport Hauptfach gemäß § 9 Absatz 2, so sind die Halbjahresleistungen mit Anteilen in allgemeiner Sporttheorie im Verhältnis 1 : 1 von Sportpraxis zu Sporttheorie gewichtet und mit einer Note zu bewerten. Im Zweifelsfall soll die Note für Sporttheorie den Ausschlag geben. Entsprechendes gilt für Musik als Hauptfach.
Die Bewertung von Klausuren erfolgt entsprechend einer Prozenttabelle entsprechend Anlage 1 der Abiturprüfungsverordnung.
Die Aufgabenstellungen der Klausuren in der Qualifikationsphase orientieren sich an der Erweiterung und Vertiefung von Kompetenzen, den Standards und den Aufgabenformen der schriftlichen Abiturprüfung und damit an den Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife und den "Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung"(EPA).
Die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife und die EPA, vereinbart durch die Kultusministerkonferenz als gemeinsamer Rahmen für vergleichbare Prüfungsaufgaben und für die Bewertung von Prüfungsleistungen, geben drei Anforderungsbereiche vor:
- Der Anforderungsbereich I umfasst wiedergegebenes Wissen und Kenntnisse.
- Der Anforderungsbereich II legt Wert auf ein fachmethodisch sicheres und systematisches Anwenden von Kenntnissen bei der Lösung der Aufgaben. Er bildet den Schwerpunkt der Prüfung.
- Der Anforderungsbereich III erwartet eine zusätzliche Abstraktionsleistung, z.B. einen eigenständigen Lösungsansatz oder eine fundierte eigene Stellungnahme. Eine gute oder sehr gute Leistung kann nur bescheinigt werden, wenn der Anforderungsbereich III erfüllt ist.