Information bezüglich Wetterlage

Wegen der Gefahr des drohenden Eisregens informiert das Bildungsministerium wie folgt. Wenn Erziehungsberechtigte aus diesem Grund Schülerinnen und Schüler nicht zur Schule schicken, ist der Unterrichtsausfall nicht als unentschuldigt zu werten. Gleiches gilt, wenn volljährige Schülerinnen und Schüler eine solche Entscheidung treffen.

Die Schulleitungen werden gebeten, die Wettervorhersage/ den Wetterverlauf zu verfolgen. Sobald sich für die betreffende Region Eisregen mit Wahrscheinlichkeit abzeichnet, sind alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Schülerinnen und Schüler sicher den Heimweg antreten können.

In der Statistik ist solch eventueller Unterrichtsausfall mit dem Merkmal "witterungsbedingt" zu versehen.