Frist für die Anschaffung mobiler Luftreiniger verlängert

Anträge können noch bis zum 20.02.2022 gestellt werden

Die Schulträger und Träger von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen in Mecklenburg-Vorpommern können weiterhin vom gemeinsamen Förderprogramm des Bundes und des Landes „Mobile Luftreiniger 2021“ profitieren. Ursprünglich sollte die Frist zur Beantragung der Mittel zum 31. 12. 2021 auslaufen. Nach Verhandlungen des Landes mit dem Bund wurde die Frist nun um drei Monate bis zum 31. 03. 2022 verlängert.“

„Somit haben noch mehr Schulträger und Träger von Kindertageseinrichtungen sowie Tagespflegepersonen die Möglichkeit, mobile Luftfilter für ihre Einrichtungen anzuschaffen“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Insgesamt umfasst das Förderprogramm für mobile Luftreiniger in Schulen und Kindertageseinrichtungen rund 6 Millionen Euro. Circa 4 Millionen Euro stammen vom Bund und ca. 2 Millionen Euro vom Land.

Förderfähig ist die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für den Einsatz in Räumen, die schlecht belüftet werden können. Die Förderung beschränkt sich auf allgemein bildende Schulen, Kindertageseinrichtungen, Horte und Kindertagespflegestellen, in denen Kinder unter 12 Jahren betreut werden. Auf die Forderung des Landes zur Öffnung des Programms für alle Bildungseinrichtungen und die Abschaffung der Beschränkung auf schlecht belüftbare Räume hat der Bund noch nicht reagiert.

Schulträger können bis zum 20.02.2022 beim Landesförderinstitut M-V einen entsprechenden Antrag stellen. Für die Kitas wurde die Frist zur Einreichung von Anträgen der Landkreise und kreisfreien Städte beim Landesamt für Gesundheit und Soziales bis zum 31. 03. 2022 verlängert. Eine Auszahlung erfolgt dann spätestens bis zum 31.07.2022.

Zudem wurde Ende vergangenen Jahres auch das landeseigene Förderprogramm zur Verbesserung der Luftqualität an Schulen um 500.000 Euro auf 2,5 Millionen Euro aufgestockt und die Frist zur Auftragsvergabe bis zum 28. 02. 2022 verlängert.

Im Rahmen dieses Programms wird die Anschaffung von CO²-Ampeln und Luftreinigungsgeräten in allen Unterrichtsräumen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Land unterstützt.

Für die Anschaffung von mehr als 6.600 CO²-Ampeln und 670 Luftreinigungsgeräten wurden bis Ende vergangenen Jahres Anträge in Höhe von mehr als 1,6 Millionen Euro eingereicht. Eine Vielzahl der Geräte ist bereits im Einsatz. Darüber hinaus wurden Ende des Jahres 2021 allen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vom Land Mecklenburg-Vorpommern CO²-Ampeln zur Verfügung gestellt.

„Ich rufe noch einmal alle Schulträger, Träger von Kindertagesreinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen im Land auf, diese Option zu nutzen. Damit können sie für bessere Bedingungen in den Klassenräumen und in den Räumen der Kindertageeinrichtungen und Kindertagespflegepersonen sorgen“, so Oldenburg.

Fristverlängerung