Jetzt als Verbraucherschule bewerben

Allgemein- und berufsbildende Schulen können sich bis 1. Oktober 2021 als Verbraucherschule bewerben.

©vzbv
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Die Auszeichnung Verbraucherschule des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) geht in eine neue Runde. Sie würdigt Schulen, die auch im Corona-Schuljahr 2020/21 jungen Menschen Kompetenzen für den Alltag vermitteln, so dass sie lernen Konsumentscheidungen informiert und im Bewusstsein der Folgen zu treffen.

Voraussetzung für die Auszeichnung sind eine oder mehrere Maßnahmen in der Verbraucherbildung. Das können Medienkompetenztage sein, regelmäßige Unterrichtseinheiten zum Leben auf eigenen Beinen, eine digitale Koch-AG oder eine Nachhaltigkeitswoche zu umweltbewusstem Leben und Konsum. Die Maßnahmen sollten mindestens einem dieser vier Handlungsfelder zuzuordnen sein:

  • Ernährung & Gesundheit
  • Finanzen, Marktgeschehen & Verbraucherrecht
  • nachhaltiger Konsum & Globalisierung
  • Medien & Information

Je nach Inhalt und Umfang der Aktivitäten sowie der Verankerung im Schulcurriculum ist eine Bewerbung in den Kategorien Gold, Silber und Bronze möglich – und diesmal auch in der Kategorie Verbraucherschule Extra, die der besonderen Situation in diesem Schuljahr Rechnung trägt. Hierfür ist eine Maßnahme der Verbraucherbildung nötig, die die Corona-Krise inhaltlich aufgreift oder neue Wege der Kompetenzvermittlung nutzt.

Das Projekt Verbraucherschule wird gefördert durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie durch die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz (DSV).

BewerbungsvoraussetzungenVideo "Das Netzwerk Verbraucherschule erklärt in einer Minute"