Aktionsprogramm "Stark machen und Anschluss sichern"

Kinder, Jugendliche und Familien im Schuljahr 2021/2022 intensiv unterstützen

©Shutterstock
©Shutterstock

Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern erhalten ab sofort und im neuen Schuljahr zahlreiche Förderangebote, damit sie nach den großen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wieder gut in den geregelten Schul- und Lernalltag zurückfinden. Mit dem Aktionsprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“ hat die Landesregierung ein breit angelegtes Maßnahmenpaket aufgelegt, um Kindern und Jugendlichen Unterstützung und Begleitung zur Seite zu stellen. Hinzu kommen außerschulische Angebote, die auch die Familien entlasten.

„Dieses Schuljahr war schwer für alle Beteiligten – für Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen, Lehrer und Eltern“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Homeschooling und Distanzlernen haben dazu geführt, dass Schülerinnen und Schüler auf Vieles verzichten mussten, was einen normalen und abwechslungsreichen Schulalltag ausmacht. Ein intensives und regelmäßiges Lernen in der Schule, die persönliche Beziehung zu den Lehrkräften und der wichtige soziale Kontakt zu den Mitschülerinnen und Mitschülern waren über weite Strecken stark eingeschränkt. Mit unserem Aktionsprogramm setzen wir dort an. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern den Übergang ins neue Schuljahr mit vielfältigen Angeboten zu erleichtern und ihnen so dabei zu helfen, die pandemiebedingten Einschränkungen der vergangenen 14 Monate schrittweise auszugleichen“, so Martin.

Mecklenburg-Vorpommern wird im kommenden Schuljahr über das Programm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ des Bundes und der Länder rund 19 Millionen Euro zur Finanzierung der Lern- und Förderangebote erhalten. Das Land investiert mindestens die gleiche Summe. Das Aktionsprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“ führt bereits jetzt schon bestehende Angebote weiter und weitet sie aus. Neue unterstützende Maßnahmen werden eingeführt, die direkt bei Kindern, Jugendlichen und Familien ankommen. Einige dieser Angebote sind bereits für die Sommerferien 2021 vorgesehen.

Das Aktionsprogramm des Landes besteht aus vier Säulen:

Säule 1: „Luft holen“ und Übergang schaffen

• Schülerinnen und Schüler haben in den Sommerferien die Möglichkeit, zusätzliche Lern- und Förderangebote privater Bildungsanbieter in Mecklenburg-Vorpommern kostenfrei in Anspruch zu nehmen. Das außerschulische Lern- und Förderprogramm, das die Landesregierung in 2020 aufgelegt hat und das bereits in den Sommerferien 2020 durchgeführt wurde, wird auch in den Sommerferien 2021 weitergeführt.

• In den Sommerferien sollen vielfältige außerschulische kulturelle und soziale Angebote stattfinden. Das Land will dazu die Möglichkeiten des Bundesförderprogramms „Kultur macht stark“ stark einbinden. „Kultur macht stark“ ist vom Bund aufgrund der Corona-Pandemie erweitert und verlängert worden. Für den Zeitraum 2018 bis 2022 stellt der Bund deutschlandweit 250 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel werden noch einmal aufgestockt. Diese Fördermöglichkeiten sollen in Mecklenburg-Vorpommern genutzt werden. Kulturinitiativen und Träger der kulturellen Bildung können zusätzliche Angebote machen, die durch den Bund finanziert werden. Das Land stellt Beratungsleistungen zur Verfügung.

• Über das Landesprogramm des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung „MV kann schwimmen“ werden in den Sommerferien zusätzliche Schwimmkurse für Kinder im Grundschulalter angeboten. So haben Kinder die Möglichkeit, bis in den Herbst hinein das Schwimmen zu erlernen und ihre Schwimmfähigkeiten zu verbessern.

Säule 2: Behutsam und gestärkt ins neue Schuljahr starten

• Ein behutsamer Start in das neue Schuljahr ist das A und O. Die ersten vier Schulwochen nach den Sommerferien werden sogenannte Anschlusswochen sein. Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte werden stark gemacht für einen Neustart nach dem kräftezehrenden Schuljahr 2020/2021. In den ersten vier Wochen des Schuljahres, eben den Anschlusswochen, wird ausgiebig Zeit eingeräumt, um die individuellen Ausgangslagen der Schülerinnen und Schüler zu bestimmen. Ab Woche 5 startet dann das „Lern-Schuljahr“ mit neuem Lernstoff mit Kraft und Zuversicht. Die Durchrührung von Tests zur Erhebung der individuellen Lernstände einer Lerngruppe ist zu diesem Zeitpunkt besonders wichtig, damit Lehrerinnen und Lehrer den nachfolgenden Unterricht an den individuellen Bedürfnissen und Voraussetzungen der Kinder und Jugendlichen ausrichten können.

• Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen 2021/2022 sollen mit Beginn des Schuljahres sofort und klar strukturiert mit der Prüfungsvorbereitung starten können, weil ihr Abschluss unmittelbar bevorsteht. Dazu erhalten die Schulen bis zum Beginn des neuen Schuljahres die entsprechenden Vorabhinweise und Informationen zu prüfungsrelevanten Inhalten für die Schülerinnen und Schüler.

Säule 3: Zusätzliche Begleitung und Unterstützung erfahren

• Lehramtsstudierende oder auch ehemalige Lehrkräfte können an Schulen unterstützend tätig werden. Dieses im Schuljahr 2020/2021 aufgelegte Programm soll weitergeführt werden. Die Tätigkeiten der externen Kräfte sollen sich ganz an dem Bedarf der Schule vor Ort orientieren. Sie unterstützen Schülerinnen und Schüler, die in Gruppen arbeiten, werden in den laufenden Unterricht eingebunden oder leisten zusätzliche individuelle Förderung und geben Nachhilfe.

• Für Schülerinnen und Schüler, die in den Schuljahren 2019/2020 und 2020/2021 pandemiebedingt kaum oder gar keinen schulischen Schwimmunterricht wahrnehmen konnten, wird dieser in den kommenden zwei Schuljahren jeweils in der 6. Klasse organisiert und angeboten. Hierfür will das Land 1,6 Millionen Euro der Bundesmittel nutzen, weil in Mecklenburg-Vorpommern Schwimmen eine Kernkompetenz darstellt.

• Schülerinnen und Schüler haben auch im Schuljahr 2021/2022 die Möglichkeit, bei Bedarf zusätzliche Lern- und Förderangebote privater Bildungsanbieter in Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch zu nehmen. Das außerschulische Lern- und Förderprogramm, das die Landesregierung 2020 aufgelegt hat und das bereits in den Sommerferien 2020 durchgeführt wurde, wird auch im neuen Schuljahr weitergeführt.

• Schulen steht ein Finanzbudget je nach Schülerzahl von 2.500 Euro bis 5.000 Euro zur Verfügung, um externe Unterstützungskräfte in den Schulalltag einbinden zu können. Mit diesen Mitteln können externe Kräfte entweder für zusätzliche Förderangebote als auch für andere Unterstützungsleistungen, wie z. B. Betreuung und Aufsicht bei Gruppenteilung, bis hin zur Unterstützung im Hausservice, wie etwa die Sicherstellung der Hygienemaßahmen im Schulalltag, vergütet werden.

Das Lernen wird durch vielfältige außerschulische kulturelle und soziale Angebote flankiert. Gerade kulturelle Bildung trägt dazu bei, Kreativität, die Persönlichkeitsentwicklung und soziale Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen zu fördern und einen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit zu leisten. Das Land will dazu die Möglichkeiten des Bundesförderprogramms „Kultur macht stark“ auch während des nächsten Schuljahres stärker nutzen.

• Es wird ein freiwilliges 10. Schuljahr an zunächst 20 Regionalen Schulen und Gesamtschulen geschaffen. Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler, deren Abschluss gefährdet ist.

Säule 4: Kinder und Jugendliche sozial und psychologisch stärken

• Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in den Staatlichen Schulämtern stehen für Beratung bereit und können weiterhelfen, psychosoziale Belastungen von Schülerinnen und Schülern zu bewältigen. Das Land baut zudem die Arbeit des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) mit etwa zusätzlich 30 Stellen aus dem 200-Millionen-Euro-Schulpaket aus. In allen Schulamtsbezirken wird es feste Beratungsstrukturen geben, zusätzlich werden in jedem Schulamtsbezirk mobile schulpsychologische Teams eingerichtet, die bei akuten Problemen umgehend vor Ort unterstützen.

• Um die Rückkehr der Schülerinnen und Schüler in die Schule erfolgreich zu gestalten, ist eine Einbindung von Fachkräften der Schulsozialarbeit vor Ort unerlässlich. Schulsozialarbeit gleicht soziale Benachteiligung aus und trägt zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen bei. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Aufholen nach Corona“ wird es zusätzliche Verstärkung der Schulsozialarbeit geben und im Bereich des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung in Kooperation mit dem Bildungsministerium umgesetzt.

Zum AktionsprogrammZum Flyer