Unter
nachhaltiger Entwicklung versteht man eine Entwicklung, die die
Lebensqualität
der gegenwärtigen Generation sichert und gleichzeitig
zukünftigen Generationen die Wahlmöglichkeit zur Gestaltung
ihres Lebens erhält.
Der
rechtliche Rahmen der Bildung für nachhaltige Entwicklung in
Mecklenburg-Vorpommern ergibt sich aus dem Schulgesetz
(insbesondere
§ 3
und
§ 5) und der
Verwaltungsvorschrift
des Ministeriums für
Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Mai 2008
Ansprechpartner im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur:
Dr. Matthias Bethke, Tel.: 0385 588 7712
e-mail:
m.bethke@bm.mv-regierung.de
|
Regionalberater im Schulamtsbereich Schwerin:
|
Uwe
Leinigen
|
|
|
Regionalberater im Schulamtsbereich Rostock:
|
Dr.
Carsten Hammer
|
|
|
Regionalberater im Schulamtsbereich Neubrandenburg:
|
Dagmar
Jakob
|
|
|
Regionalberaterin im Schulamtbereich Greifswald:
|
Bärbel
Schreiber
|
Ziel der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ist der Erwerb der
„Gestaltungskompetenz“. Gestaltungskompetenz zu besitzen bedeutet, über Fähigkeiten,
Fertigkeiten und Wissensstände zu verfügen, die Veränderungen im Bereich ökonomischen, ökologischen
und sozialem Handeln möglich machen, ohne dass diese Veränderungen immer nur eine Reaktion auf
vorher schon erzeugte Probleme sind. Schülerinnen und Schüler sollen in der Lage sein, ihr
Lebensumfeld aktiv und eigenverantwortlich mit zu gestalten.
Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass lokale und regionale Eingriffe in den
Naturhaushalt und in gesellschaftliche Entwicklungen in Wechselwirkungen stehen mit globalen
Prozessen. Im Ergebnis dieser globalen Prozesse fallen die Auswirkungen lokaler menschlicher
Tätigkeiten auf jeden Einzelnen wieder zurück.
Die technisch-wissenschaftlichen Möglichkeiten der Gegenwart wirken zunehmend auf die Zukunft und können das Leben künftiger Generationen bedrohen. Deshalb ist ein verantwortlicher Umgang mit ihnen nötig. Der Weg zur Nachhaltigkeit führt über die Bildung und ist ein langfristiges Ziel.
Mecklenburg –Vorpommern beteiligt sich mit 13 anderen Ländern am bundesweiten
Programm Transfer-21. Unter
wissenschaftlicher Begleitung werden ausgehend von den Ergebnissen des BLK "21" Programms,
besonders des Modellversuches "Mecklenburg-Vorpommern als Lernfeld für nachhaltige Entwicklung" und
auf der Grundlage des von der BLK-Projektgruppe "Innovation im Bildungswesen" für die Durchführung
des BLK "21" Transferprogramms verabschiedeten Transferkonzeptes (Endfassung 2004) Inhalte und
Methoden für die Gestaltung des Unterrichts und Organisationsformen einer Bildung für eine
nachhaltige Entwicklung erprobt und in die Regelpraxis implementiert.
Folgende Transferaufgaben werden in das Zentrum der inhaltlichen Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern gestellt:
In regionalen Arbeitskreisen mit jeweils 9 Kernschulen wird in allen Schulamtsbereichen Bildung für eine nachhaltige Entwicklung als zentrale Orientierung für den Unterricht und die außerunterrichtliche Arbeit an ausgewählten Inhalten und mit veränderten methodisch, didaktischen Herangehensweisen erprobt und bei entsprechender Eignung in die Regelpraxis überführt. Regionalkoordinatoren leiten die Arbeitskreise an.
Weitere Informationen unter: www.nachhaltigkeit-in-mv.de
Schulen die sich an der Implementierung von Bildung für eine nachhaltige Entwicklung beteiligen möchten, können folgende Unterstützung bekommen: