Referat 219
Unterrichtsentwicklung, Unterrichtsfachaufsicht, Angelegenheiten des Religionsunterrichts u.
des Schulsports
M.Kittelmann
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Seit dem 2. Schulhalbjahr 2007/08 werden Klassenfahrten zu
KZ-Gedenkstätten sowie zu Gedenkstätten und -orten der jüngeren deutschen Geschichte vom
Bildungsministerium gefördert.
Bildungsminister Tesch: "Wir erreichen mit Gedenkstättenfahrten alle Jugendlichen und im Kontext der Schule kommt es zu einer tiefen Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte in den Werten unserer Demokratie. Diese Wirkung ist mit vergleichbaren Projekten kaum zu erzielen."
Zur Unterstützung der konzeptionellen Arbeit in den Schulen wurde gemeinsam vom Landesinstitut für Schule und Ausbildung und der Landeszentrale für politische Bildung eine Handreichung erarbeitet. Die Vorbereitung und Anbindung an die Themen im Unterricht kann in Geschichte oder Sozialkunde erfolgen, aber auch in Deutsch oder Religion, Kunst oder Musik. Die Initiative für die Gedenkstättenfahrt kann ebenso aus einem Projekt erwachsen, aus der Auseinandersetzung mit der lokalen Geschichte der Schule oder der Gemeinde.
Beim Antrag auf Förderung soll auch das pädagogische Konzept deutlich werden, das hinter der Fahrt steht. Dies zu erstellen, ist ein Auftrag an die Fachkonferenzen der Schulen. Die Schulen müssen diese Fahrten von vornherein in ihre langfristige Schuljahresplanung einstellen.
In der Han dreichung ist auch das Formular „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für eine Fahrt zu KZ-Gedenkstätten sowie zu Gedenkstätten und –orten für Opfer der jüngeren deutschen Geschichte“ enthalten.
Bildquelle: Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück/Stiftung Brandenburgischen Gedenkstätten