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Informationen zum Schuljahr 2010/2011

 
I. Untergesetzliche Regelungen, deren Veröffentlichung im Mitteilungsblatt des BM am 28.08. 2010 erfolgte:
 
Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
 
  1. Dritte Verordnung zur Änderung derAbiturprüfungsverordnung  - Seite 535
  2. Verwaltungsvorschrift „Ergänzende Bestimmungen zur Abiturprüfungsverordnung vom 4. Juli 2005“  - S. 542
  3. Verwaltungsvorschrift „Rahmenpläne Deutsch, Mathematik, Biologie, Physik und Naturwissenschaften für die Jahrgangsstufen 5 und 6 der Regionalen Schule und der Integrierten Gesamtschule  - S. 544 (Die Rahmenpläne sind bereits auf dem Bildungsserver veröffentlicht.)
  4. Verordnung über die Feststellung der Schülerkosten- und Förderbedarfssätze für die Berechnung der Personalausgabenzuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft (Kostensatzverordnung Privatschulen) – S. 534
  5. Die Arbeit in derGanztagsschule – S. 545
 
II. Neue Budgets in der Selbstständigen Schule
 
Zur Stärkung der Selbstständigen Schule werden im Schuljahr 2010/11 den Schulen eigene Budgets zur Verfügung gestellt:
 
1. Fortbildungsbudgets für Schulen in M-V
Für das Schuljahr 2010/2011 erhält jede Schule des Landes MV ein Fortbildungsbudget. Die Mittelzuweisung erfolgt für das Schuljahr 2010/2011 in zwei Teilen, zunächst für den Zeitraum August bis Dezember 2010 und danach für den Zeitraum Januar bis Juli 2011.
Voraussetzung für die Zuweisung der Mittel an die jeweilige Schule ist die Einreichung eines Fortbildungsplanes. Der zuständige Schulrat prüft u.a., ob das Konzept dem jeweiligen Schulprogramm der Schule gerecht wird und einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung der Schule leistet. Die Schule plant und organisiert die Fortbildung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (VOL/A) und führt sie eigenverantwortlich durch.
 
 
2.  Zur weiteren Entwicklung der Selbstständigen Schule wird auf die Einrichtung der schulbezogenen Vertretungsbudgets zum Schuljahr 2010/11 verwiesen.  Der entsprechende Bewirtschaftungserlass vom 26.07.2010 wurde an die Staatlichen Schulämter versandt.
 
 
3. Einführung schulbezogener Budgets für besondere Lehrerleistungen
 
Im Rahmen des Landesprogramms „Zukunft des Lehrerberufes in Mecklenburg-Vorpommern“ wird ab dem Schuljahr 2010/11 jede Einzelschule ein schulbezogenes Budget für die Honorierung besonderer Lehrerleistungen erhalten. Die Maßnahme ist befristet für vom 1.8.2010 bis 31.12.2014. Je Lehrkraft wird ein Jahresbetrag von ca. 100,00 € pro Schuljahr (2010 nur 5 Zwölftel davon) für das Budget der Schule zum Ansatz gebracht.
Besondere Lehrerleistungen sind alle freiwilligen Leistungen der Lehrkräfte für ihre Schule. Die Honorierung dieser besonderen Lehrerleistungen erfolgt als außertarifliche Sonderzahlungen für die jeweils ausgewählte Lehrkraft.
 
Der Erlass  „Hinweise zur Nutzung des Budgets für besondere Lehrerleistungen“ wurde an alle Schulen verschickt und wird anliegend nochmals zur Kenntnis gegeben.
 
4. Im Rahmen der Qualitätsentwicklung der Selbstständigen Schulen wird in Anerkennung der gewachsenen Verantwortung der Örtlichen Personalräte der Schulen auf die bessere Ausstattung mit Ermäßigungsstunden gemäß der Pflichtstundenzahlermäßigungsverordnung vom 25.06.2010 verwiesen.
 
 
III. Die Arbeit des zentralen Diagnostischen Dienstes
 
IV. Entwurf des Erlasses „ Auswahl, Tätigkeit, Fortbildung und Entschädigung  der Mentorinnen und Mentoren bei der Durchführung des  Vorbereitungsdienstes an den öffentlichen Schulen des Landes M-V"