I. Untergesetzliche Regelungen, deren Veröffentlichung im Mitteilungsblatt des BM am
28.08. 2010 erfolgte:
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Dritte Verordnung zur Änderung derAbiturprüfungsverordnung - Seite 535
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Verwaltungsvorschrift „Ergänzende Bestimmungen zur Abiturprüfungsverordnung
vom 4. Juli 2005“ - S. 542
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Verwaltungsvorschrift „Rahmenpläne Deutsch, Mathematik, Biologie, Physik und
Naturwissenschaften für die Jahrgangsstufen 5 und 6 der Regionalen Schule und der Integrierten
Gesamtschule - S. 544
(Die Rahmenpläne sind bereits auf dem Bildungsserver veröffentlicht.)
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Verordnung über die Feststellung der Schülerkosten- und Förderbedarfssätze für die
Berechnung der Personalausgabenzuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft (Kostensatzverordnung
Privatschulen) – S. 534
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Die Arbeit in derGanztagsschule – S. 545
II. Neue Budgets in der Selbstständigen Schule
Zur Stärkung der Selbstständigen Schule werden im Schuljahr 2010/11 den Schulen
eigene Budgets zur Verfügung gestellt:
1. Fortbildungsbudgets für Schulen in M-V
Für das Schuljahr 2010/2011 erhält jede Schule des Landes MV ein Fortbildungsbudget.
Die Mittelzuweisung erfolgt für das Schuljahr 2010/2011 in zwei Teilen, zunächst für den Zeitraum
August bis Dezember 2010 und danach für den Zeitraum Januar bis Juli 2011.
Voraussetzung für die Zuweisung der Mittel an die jeweilige Schule ist die
Einreichung eines Fortbildungsplanes. Der zuständige Schulrat prüft u.a., ob das Konzept dem
jeweiligen Schulprogramm der Schule gerecht wird und einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung der
Schule leistet. Die Schule plant und organisiert die Fortbildung unter Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen (VOL/A) und führt sie eigenverantwortlich durch.
2.
Zur weiteren Entwicklung der Selbstständigen Schule wird auf die
Einrichtung der schulbezogenen Vertretungsbudgets zum Schuljahr 2010/11 verwiesen.
Der entsprechende Bewirtschaftungserlass vom 26.07.2010 wurde an die Staatlichen Schulämter
versandt.
3. Einführung schulbezogener Budgets für besondere Lehrerleistungen
Im Rahmen des Landesprogramms „Zukunft des Lehrerberufes in
Mecklenburg-Vorpommern“ wird ab dem Schuljahr 2010/11 jede Einzelschule ein schulbezogenes
Budget für die Honorierung besonderer Lehrerleistungen erhalten. Die Maßnahme ist befristet für vom
1.8.2010 bis 31.12.2014. Je Lehrkraft wird ein Jahresbetrag von ca. 100,00 € pro Schuljahr
(2010 nur 5 Zwölftel davon) für das Budget der Schule zum Ansatz gebracht.
Besondere Lehrerleistungen sind alle freiwilligen Leistungen der Lehrkräfte für ihre
Schule. Die Honorierung dieser besonderen Lehrerleistungen erfolgt als außertarifliche
Sonderzahlungen für die jeweils ausgewählte Lehrkraft.
4. Im Rahmen der Qualitätsentwicklung der Selbstständigen Schulen wird in
Anerkennung der gewachsenen Verantwortung der
Örtlichen Personalräte der Schulen auf die bessere
Ausstattung mit Ermäßigungsstunden gemäß der
Pflichtstundenzahlermäßigungsverordnung
vom 25.06.2010 verwiesen.