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Zusatzinformationen

Bewertungsrichtlinien für den Schulsport

Handreichung für Lehrer: Leistungsbewertung im Sportunterricht
Die Handreichung gilt für alle allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern.

Punkttabellen für körperlich-sportliche Leistungen von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern

Klasse 1 bis 4 178 kB Download
Klasse 5 bis 12 377 kB Download

Die Punkttabellen beruhen auf repräsentativen Untersuchungen zur körperlich-sportlichen Leistungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen des Freistaates Sachsen.
Die Punkttabellen sollen die Vergleichbarkeit für körperlich-sportliche Leistungen in Mecklenburg-Vorpommern sicher stellen. Die Voraussetzung hierfür ist die objektive Erfassung und ein einheitlicher Maßstab zur Bewertung und Zensierung. Die Punkttabellen genügen diesem Anspruch.
Die Punkttabellen sollen ein Hilfsmittel sein. Sie besitzen keinen verbindlichen Charakter. Sie sind nicht vollkommen und werden sicherlich in dem einen oder anderen Fall zur Kritik führen. Sie stellen jedoch für die Bewertung und Zensierung eine gute Grundlage dar.
Entscheidend für die Bewertung und Zensierung ist die Fachkompetenz der Sportlehrkräfte bzw. der Fachschaften "Sport". Durch die unterschiedlichen Bedingungen der Schulen und wegen individueller Besonderheiten sind die im Folgenden dargestellten Notenbereiche zu relativieren.
Danach sind Leistungen

unter einem Punkt   der Note 6,
von 1 bis 8 Punkten   der Note 5,
von 9 bis 20 Punkten   der Note 4,
von 21 bis 39 Punkten   der Note 3,
von 40 bis 63 Punkten   der Note 2,
und ab 64 Punkten   der Note 1 zugeordnet

Für die Schuljahre 11 und 13 des Gymnasiums bzw. der beruflichen Schulen wurde in die Tabellen links von der 100-Punkte-Einteilung die für diese Schularten angewendete 15-Punkte-Skala hinzugefügt. Dabei werden die Bewertungen der Leistungen der 13. Klassen nach den Tabellen des 12. Schuljahres vorgenommen.

Es soll nochmals darauf hingewiesen werden, dass die Punkttabellen für die Zensierung von körperlich-sportlichen Leistungen nicht als Dogma betrachtet werden dürfen.