Der Landesschulbeirat wird bei der obersten Schulaufsichtsbehörde gebildet.
Dem Landesschulbeirat gehören an
Die Mitglieder des Landesschulbeirats werden von der obersten Schulaufsichtsbehörde auf Vorschlag der Einrichtungen und Organisationen, die Vertreter der Lehrer auf Vorschlag ihrer Verbände, die Vertreter der Erziehungsberechtigten und Schüler auf Vorschlag des Landeselternrates und des Landesschülerrates für die Dauer von zwei Jahren berufen.
Für die Legislaturperiode 2006 - 2007 wurden gewählt:
Der Landesschulbeirat berät die oberste Schulaufsichtsbehörde bei allen Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung für die Schule. Die Oberste Schulaufsichtsbehörde ist verpflichtet, den Landesschulbeirat hierbei zu hören.